Grundsätzlich kann man je Versorgungsart seinen Versorger wählen.
Beim Wasser ist man natürlich vom örtlichen Versorger abhöngig, welcher normalerweise auch der Netzversorger für Strom und Gas ist.
Wir sollten sehr genau die Begriffe
Versorger und
Netzbetreiber trennen, denn für die rechtliche Bewertung ist das sehr bedeutsam. Verträge hat man immer mit dem Versorger. Der Netzbetreiber handelt im Auftrag des Versorgers, hat aber keinen Vertrag mit mir als Kunden. Dieses gilt auch, wenn der Netzbetreiber möglicherweise eine Tochter des Versorgers ist oder es "Geschwister" in einer Holding sind.
Beim Wasser hat man nach meinen Kenntnissen noch keine Wahlmöglichkeit beim Versorger, ist also zwangsweise gebunden.
Im vorliegenden Fall könnte man aber darüber nachdenken, mit Gas den Versorger zu wechseln (so der Vertrag dieses kurzfristig zulässt). Hat man dieses getan und die Rückstände bei Wasser gezahlt, hat der (Wasser-)Versorger wohl keinen Grund mehr, die Wasserversorgung weiterhin zu unterbrechen (auch trotz noch bestehender Rückstände bei Gas nicht, da keine weiteren Rückstände auflaufen können). Natürlich kommt man nicht umhin, auch für die Restforderungen bezgl. Gas Absprachen zu treffen.
Bliebe also die Frage zu klären, ob a) der Vertrag einen kurzfristigen Wechsel zulässt (in der Grundversorgung ist dieses in jedem Fall der Fall) und b) man einen neuen Gasversorger findet. Wenn keine Schufa-Einträge vorliegen ist das kein Problem, ansonsten muss man es probieren.
Teilen Sie doch bitte mal mit um welchen Versorger es sich hierbai handelt.
Wenn Sie von Anfang an sorgfältig lesen, werden Sie auf diesen Passus stoßen:
...
Wir sind davon ausgegangen das die ARGE weiterhin das Geld für Gas und Wasser direkt an die Stadtwerke Delmenhorst zahlt. Seit Oktober 2015 (richtig 2015) wissen wir nun aber das es nicht so war.
Die ARGE hatte uns das Geld ausgezahlt, wir haben allerdings das Geld nicht an die Stadtwerke überwiesen da wir es schlicht und einfach nicht wussten.