Zu 2. möchte ich allerdings 2 Dinge einwenden:
1. Ich habe Zweifel daran, ob es ausreicht, dass ein zukünftiges Lieferverhältnis bestätigt ist oder ob nicht die Lieferung bereits begonnen haben muss, da der Altlieferant ja argumentieren könnte, dass immer noch weitere Rückstände auflaufen bis zum Ende der Vertragslaufzeit, was ja mit der Sperre verhindert werden soll.
2. Recht haben ist der eine Teil, in der Praxis jedoch "das Schlimmste verhindern" kann möglicherweise etwas anderes sein. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine einmal durchgeführte Sperre oft nur mit erheblichem Aufwand und Kosten (die zunächst vom Verbraucher vorzulegen sind) durch den Netzbetreiber rückgängig gemacht werden kann. Daher ist dringend zu empfehlen, bereits vorher zu versuchen, eine solche Sperre zu verhindern. Ob diese nun rechtmäßig wäre oder nicht, muss im Zweifel nämlich aufwendig hinterher geklärt werden. Und während dieser Zeit bleibt dann die Küche kalt und ggf. nicht nur diese. Daher sollte man sich nicht darauf verlassen, dass der Netzbetreiber seine gesetzlichen Befugnisse kennt sondern ihn ggf. daran zu hindern versuchen, diese (möglicherweise auch unwissend) zu überschreiten.
Ggf. weiß die für die Sperrung zuständige Abteilung gar nichts vom neuen Lieferverhältnis, welches von einer anderen bearbeitet wird.
Sollten Sie, @Castagir, die Möglichkeit haben, auf das Zutrittsrecht Einfluss nehmen zu können, würde ich dem Netzbetreiber schriftlich (per Einschreiben/Einwurf) ein Zutrittsverbot zum Zwecke der Sperrung erteilen und diesem gleichzeitig mitteilen, dass ein neuer Versorger ab ... Energie liefert. Gleichzeitig sollten aber auch alle Hausbewohner informiert werden, dass man niemanden im Auftrag des Netzbetreibers ins Haus lassen möge. Auch hier sind schon kuriose Dinge passiert.