Weiters Update:
In der Abrechnung, erhalten am 10.03.16, ist auch die Abrechnung vom Wasser enthalten ( sind jeweils 3 verschiedene Verträge: Strom, Gas und Wasser). Wie schon gesagt, werden wir mit Strom und Gas jeweils von einem anderen Unternehmen versorgt, Gas (leider) erst ab 04.04.16. Wir haben am 21.03.16 eine erneute Sperrankündigung erhalten mit Androhung der Wassersperre, wenn bis 24.3.16 der geforderte Betrag von über 4000€ nicht gezahlt wird. Ich habe dann erneut an die Stadtwerke geschrieben, dass wir ja einen Wechsel von Strom und Gas durchgeführt haben und somit eine Wassersperre wegen dem offenen Nachzahlungsbetrag mit Gas und Strom nicht rechtens ist, sondern nur, wenn überhaupt, wegen der Nachzahlung von Wasser. Die aktuellen Wasserabschläge sind bezahlt. Desweiteren habe ich geschrieben, dass wir die Nachzahlung in monatlichen Raten zu je 100€ zahlen. Parallel dazu haben wir den Wasserzähler auf den Mädchennamen meiner Frau umgemeldet, was seitens der Stadtwerke abgelehnt wurde. Stattdessen haben sie einfach meine Frau mit in den Vertrag aufgenommen, ohne sie vorher zu fragen. Die Stadtwerke fordert jetzt von uns die Abschläge von Februar und März ( jeweils 422€) und 2000€ als Teilzahlung der Nachforderung bis zum 5.4.16, ansonsten werden sie die Wasserzufuhr abstellen. In den Abschlägen sind allerdings Strom und Gas enthalten. Das würde ja bedeuten, dass sie trotz Anbieterwechsel von Strom und Gas uns damit bestrafen mit einem Abstellen der Wasserzufuhr! Nun die Frage: Darf die Stadtwerke einfach mal so eine Ummeldung des Wasserzählers ablehnen und meine Frau in den Vertrag mit aufnehmen, obwohl sie dies nicht will? Die Stadtwerke kann doch nur das Wasser abstellen, da ja die NAchforderung des Wassers noch nicht bezahlt ist, aber nicht wegen Gas und Strom. Und kann die Stadtwerke einfach mal so bestimmen, welche Ratenhöhe zu zahlen ist, in dem Fall 500€ pro Monat?