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Autor Thema: Preisregelung Primagas  (Gelesen 8560 mal)

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Offline Cosmicchaos

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Preisregelung Primagas
« am: 29. Februar 2016, 13:55:14 »
Hallo Community,

ich bin schon einige Zeit dankbarer Mitleser hier und habe jetzt mal eine aktuelle Frage zu meinem eigenen Knebelvertrag.

Zur Geschichte:
Ich habe mir im letzten Jahr ein Haus gekauft. Der Vorbesitzer war Kunde bei Primagas und hatte den entsprechenden Flüssiggas-Miettank auf dem Grundstück stehen (1.200 kg, oberirdisch). Ich hatte leider nach dem Einzug zu wenig Zeit mich intensiv mit den Gegebenheiten zu beschäftigen (wollte ja auch heizen und Warmwasser etc.), sodaß ich mit Bauchschmerzen bei Primagas unterschrieben habe.

In dem Vertrag ist ein Preis für die erste Lieferung angegeben (39,-/hl ohne MWst.). Soweit so schlecht. Immerhin ca. 30% über Markt, aber was solls. Mein Problem ist jetzt der aktuelle/folgende Preis. Es begab sich vor Kurzem, dass ich wieder Gas bestellen musste. Man gewährte mir "großzügig" noch einmal den gleichen Preis wie bei der Erstlieferung.

Die vertragliche Regelung bei mir besagt: Der Preis für die weiteren Lieferungen wird einvernehmlich (sic!) festgelegt.

Meine Frage: Wie muss ich das verstehen / ist das so zulässig???

Das Problem: Ich habe bei der letzten Bestellung an der Hotline nach dem Preis gefragt (kommt anscheinend nicht jeder drauf, hatte zumindest das Gefühl damit nicht sehr willkommen zu sein). Daraufhin wurde mir der letzte Lieferpreis, wie erwähnt voll "Großzügigkeit" angeboten. Auf meine Frage was denn passiert wenn cih den Preis so nicht akzeptieren möchte meinte man ich müsste ja nicht bestellen. Doch, muss ich! Ich DARF ja nirgends sonst bestellen.

Hat jemand von euch die gleich Regelung im Vertrag stehen? Was bedeutet das rein rechtlich? Ist eine Einvernehmlichkeitsregelung in der Form zulässig wenn die eine Partei keine Wahlmöglichkeit hat?

Bin gespannt auf eure Meinungen und Erfahrungen!

LG
Christian

Offline Gaspreisbremse

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Re: Preisregelung Primagas
« Antwort #1 am: 29. Februar 2016, 20:29:17 »
Das klingt ja so schön. "Einvernehmlich". Es ist ganz einfach so: Bist Du mit dem Lieferanten nicht einvernehmlich, kann er nicht liefern. Er nennt den Preis, Du sagst ja oder nein. Bei Nein ist es nicht einvernehmlich, also kann er nicht liefern. Nennst Du einen Preis, sagt er nein. Der Depp ist immer der Empfänger.

Ich würde folgendes machen: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen (*das wird dauern, etwa 3 Jahre?), Abtransport usw. dann zahlen, eigenen Tank mit drum herum aufstellen (und zahlen) und fortan **wirklich** einvernehmlich mit freien Lieferanten den Preis aushandeln.

Es ist nicht DRAMATISCH, bei einem Miet-Versorger zu sein. Es gibt tatsächlich keine hohen Anschaffungskosten, der Tank steht ja schon da. Das kurz gegenrechnen. Der neue Tank ist ja dann auch erst in drei Jahren anzuschaffen, d.h. der alte Tank (der, der jetzt nichts gekostet hat) gibt´s quasi inklusiv (Anschaffungspreis zahlt man auch bei Miettank (geringer).

 

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