Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen  (Gelesen 50000 mal)

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Offline Spondon1

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #60 am: 13. Dezember 2016, 14:28:37 »
Einen Profi darüber zu schauen kostet wohl auch 300€ oder mehr noch drauf. Nun kam per E-Mail die Kündigungsbestätigung zum 31.12.2016. Allerdings keine Antwort darauf, warum man mir am 7.12 statt mitte November die AGB Änderung mitgeteilt hat. Begründung versehen zieht bei mir wie ich finde nicht. Es ist auch unzumutbar einen Zustand zu produzieren, wo der Kunde ggf. 3-4 Wochen im Urlaub ist, aber weiß das hier 6 Wochen Frist vorliegt, er es später bemerkt und dann noch seine Forderung einklagen muss. Alleine die Tatsache so eine 3 Wochen Frist Nummer auf den Weg zu bringen, ist schon bedenklich und das dann noch eine weitere Vertragsbeziehung tragbar ist, sollte schon angezweifelt werden. Fristlose Kündigungen haben glaube ich auch 2 Wochen Vorlauf. Ich selbst habe gar kein Problem es bis 31.12. auslaufen zu lassen, man geht getrennte Wege und lässt die Klage fallen. Thema wäre erledigt. Dazu gehören aber immer zwei Seiten.

Offline Erdferkel

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #61 am: 13. Dezember 2016, 14:50:01 »
Einen Profi darüber zu schauen kostet wohl auch 300€ oder mehr noch drauf.

Nein! Hatte diverse anwaltliche Beratungen mit deutlich höherem Streitwert, das waren bei mir für die Erstberatung im Höchstfall 170,- € inc. Steuer, das durfte dann aber zu guter Letzt auch die Gegenseite zahlen. Anrufen und Kosten erfragen kostet erstmal nichts.

Offline Spondon1

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #62 am: 13. Dezember 2016, 15:46:45 »
Ja, die Kosten bekommst du wieder wenn du gewinnst. Aber nur dann. Ansonsten kann man nochmal drauf zahlen.

Offline Spondon1

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #63 am: 13. Dezember 2016, 16:11:48 »
Wenn man kein Rechtsschutz hat, ist man da aufgeschmissen bei solchen idiotischen Dingen. Man kann sich nur selber verteidigen. Die Anwälte sagen ja auch klar probieren wir dies und das, aber was bei rum kommt. ist was anderes. Darauf setzt ja auch so manche Abzockfirma und deren Anwälte.
« Letzte Änderung: 13. Dezember 2016, 16:15:34 von Spondon1 »

Offline Spondon1

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #64 am: 13. Dezember 2016, 16:21:08 »
Zumal ich dem Gericht ja auch schon entsprechend geantwortet hatte mit dem ganzen Vorgehen. Die Frist von 14 Tage dafür war gestern ausgelaufen. Ich weiß nicht, ob noch weitere Argumente eingereicht werden können, wenn die Klägerin einfach keine Ruhe geben will?

Offline Erdferkel

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #65 am: 13. Dezember 2016, 18:36:05 »
Die Klägerin hatte ja kaum eine Chance "ruhe zu geben", bei dem von Ihnen praktizierten Vorgehen kann ich das fast nachvollziehen. Zum weiteren Verlauf kann ich nichts konstruktives mehr beisteuern, das Thema ist damit für mich erledigt.

Offline Spondon1

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #66 am: 13. Dezember 2016, 23:07:44 »
Hier kann man Ruhe geben, in dem man einfach vernünftig miteinander umgeht und nicht so ein Quatsch macht. 3 Wochen vorher erst die Mitteilung, Beiträge können auch besser kommuniziert werden. Ich bin sicher nicht der erste der häää gesagt hat. Aha, sollen wohl 11 Abschläge sein. Bei der Hotline erreicht man auch niemanden und das Echo über die Firma im Internet ist auch durchweg mies. Dieser Anbieter könnte mit seinen Konditionen Kunden ohne Ende haben, wenn es im Internet zu 90 Prozent gute Bewertungen geben würde. Ich war so naiv und habe mir vorher nicht die Bewertungen durchgelesen. Aber wenn ich jetzt merke, dass seitens immergrün Interesse besteht das ganze einvernehmlich aus dem Wege zu räumen und zwar so das man vernünftig auseinandergeht, dann wäre dies mal ein richtiger Schritt und ich würde entsprechend auch zum Abschluss eine Meinung so ins Netz stellen.

Offline MK48

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #67 am: 20. Dezember 2016, 23:28:04 »
Ich bin heute zum ersten Mal in diesem Forum und möchte einfach mal erzählen, was ich mit immergrün erlebt habe, auch in der Hoffnung, dass mir jemand der Anwesenden einen guten Tip geben kann.
Im August dieses Jahres habe ich über Check 24 einen Vertrag mit immergrün abgeschlossen, Tarif Spar Klassik Premium. Am 24.08. bekam ich einen Stromliefervertrag ab 01.11.2016 mit Preisgarantie für 12 Monate. Gestern habe ich bei immergrün nachgefragt, ob man den Vertrag auch bis 31.12.2017 verlängern könnte. Das Jahresende kann ich mir einfach besser merken, auch mein Gas-Vertrag läuft da aus.
Heute bekam ich von immergrün zwei erstaunliche e-mails. In der einen wurden des EEG Preiserhöhungen von ca. 0,6 Cent pro KWh angekündigt, die andere enthielt eine Auftragseingangsbestätigung, die dem Vertrag von 24.08. entsprach, außer dass sie eine eingeschränkte Preisgarantie enthielt. Das Ganze kommt mir fast schon irrsinnig vor. Was tun?

Offline bolli

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #68 am: 21. Dezember 2016, 08:48:08 »
Das Sie nicht unbedingt bei einem Premium-Anbieter gelandet sind, auch wenn in seinem Tarif dieses Wort vorkommt, dürften Sie beim Lesen in diesem Forum ja mittlerweile mitbekommen haben. Wenn Sie über das Vorgehen Ihres Anbieters erstaunt sind, so wird dieses Erstaunen im weiteren Verlauf des Vetragsverhältnisses vermutlich noch deutlich steigen; so lassen zumindest die bisherigen Erfahrungen von vielen Verbrauchern mit dem Anbieter vermuten.

Zu Ihren Fragen ist folgendes anzumerken:

1.) Sie haben im August einen Vertrag geschlossen, der eine bestimmte Laufzeit beinhaltete. In diesen Vertrag waren vermutlich bestimmte AGB eingebunden, die auch Verfahrensregelungen beinhalteten, u.a. auch zu Laufzeit, Kündigung und Verlängerung. Zwar kann man versuchen, dieses ganze Procedere einvernehmlich zu umgehen (um außer der Reihe doch eine andere Laufzeit zu vereinbaren), jedoch führt dieses bei Versorgern der Art, wie Sie ihn hier ausgewählt haben, eher zu Problemen. Für die Zukunft sollten Sie von solchen Sonderaktionen Abstand nehmen und sich lieber den Kündigungstermin in einen Kalender schreiben. Falls Sie da Angst haben, dass Sie ihn trotzdem verpassen, können Sie ja auch schon direkt zu Vertrags- bzw. Lieferbeginn den Vertrag zum Ablauf des ersten Vertragsjahres kündigen. Dann können Sie es auch nicht mehr vergessen. Sie müssen sich dann nur rechtzeitig (ca. 6-8 Wochen vor Vertragsende) einen neuen Versorger aussuchen, damit Sie nicht in die Grundversorgung fallen.

2.) Die Erhöhung der EEG-Umlage beträgt für 2017 0,53 ct. Inwieweit der Versorger diese Preiserhöhung an seine Kunden weitergibt, bleibt ihm überlassen. Wenn ich das richtig gelesen habe, beinhaltet Ihr Tarif eine sogenannte eingeschränkte Preisgarantie für 12 Monate. In vielen Fällen versuchen Versorger über diese eine Erhöhung der EEG-Umlage an die Kunden weiter zu geben. Ob sich für Ihren Wohnort noch weitere Preisanpassungen (z.B. Netzentgelte) ergeben, die noch mit aufgeschlagen werden, vermag ich nicht zu sagen, da diese Wohnortbezogen sind und nicht einheitlich in ganz Deutschland.
Da Sie Ihren Vertrag schon im August abgeschlossen haben, die EEG-Umlagenerhöhung aber erst zum 15.10. eines Jahres festgelegt wird, konnte der Versorger diese zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses tatsächlich auch noch nicht eingepreist haben. Er MUSS Sie aber auch nicht einpreisen, vielmehr muss er gegen die Erhöhung zunächst anfallende Einsparungen an anderer Stelle entgegen setzen. Das vergessen leider die meisten Versorger und als Verbraucher dieses nachzuweisen fällt sehr schwer.

3.) Wahrscheinlich haben Sie aufgrund der Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht. Das hängt aber zum einen von Ihren Vertragsbedingungsregelungen (AGB) ab und zum anderen auch von Ihrem Versorger, wie der das sieht. Gerade  die Versorger der Art, wie Ihrer einer ist, verneinen das Sonderkündigungsrecht im Falle der Preisanpassung aufgrund der EEG-Umlagenerhöhung gerne.
Es gibt dazu aber auch schon erste Urteile (z.B.     
lesen Sie dazu auch hier:  Gute Nachricht für Stromkunden: Kündigung auch bei Preisänderungen wegen Steuern, Abgaben und Umlagen

...., außer dass sie eine eingeschränkte Preisgarantie enthielt.
Was wollen Sie damit ausdrücken ? Meines Wissens enthält der ursprünglich gewählte Tarif auch schon diese Preisgarantie, oder nicht ?
Was für eine Laufzeit enthält die neue email ?
Zu beachten ist, dass die Vertragslaufzeit nicht immer mit dem Lieferzeitraum übereinstimmt. Maßgeblich für den Kündigungszeitpunkt ist in den meisten Fällen der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Problematisch ist, wenn Sie einen Bonusvertrag haben, wo der Bonus nach einem Jahr Belieferung gezahlt wird, aber Vertragslaufzeit und Lieferdatum auseinanderfallen, da Sie dann fast immer ins 2. Vertragsjahr müssen und dort keine Preisgarantie mehr haben. Und dann ist die nun vorliegende Preisanpassung meist das kleinste Problem.  ;)

Ich würde mir daher überlegen, ob ich den vorliegenden Sachverhalt nicht nutze, um von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und mir einen anderen Versorger zu suchen. Hilfestellung und ein paar Tipps, was zu beachten ist, finden Sie u.a. auch auf dieser Seite www.bezahlbare-energie.de .

Offline Spondon1

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #69 am: 29. Dezember 2016, 19:31:00 »
Momentan liegen bei dem Anbieter AGB und Preiserhöhung Änderung nicht melden und diese auch nicht fristgerecht tarnen in Mails bzw im onlinebereich unter einem Preisblatt vor. Sofortige Kündigung ist gegeben. Skandal und arglistig so was. Vor allem wettbewerbswidrig. Mehrfache Verstöße gegen die AGB und Arglistige Täuschungen. Hätte der Kunde dies vorher gewusst so verarscht zu werden, hätte er keinen Vertrag abgeschlossen. Da man von Plural Täuschungen sprechen kann, wird zudem deutlich das es hier auch um kein Versehen handelt. Siehe über Google immergrün arglistig. Telespiegel hat das auf seiner Homepage. Abzocke in großer Manier.
« Letzte Änderung: 29. Dezember 2016, 21:06:13 von Spondon1 »

Offline berghaus

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #70 am: 30. Dezember 2016, 13:16:25 »
Zitat
von Spondon1
Momentan liegen bei dem Anbieter AGB und Preiserhöhung Änderung nicht melden und diese auch nicht fristgerecht tarnen in Mails bzw im onlinebereich unter einem Preisblatt vor.

@Spondon1

Bei dem Satz verstehe ich nur 'Bahnhof'.

Es wäre schon nett und höflicher, ganze Sätze zu schreiben und im Notfall ein Rechtschreibprüfprogramm einzusetzen.

berghaus 30.12.16

Ergänzung 31.12.16: Gerade in einem Reiseforum gefunden:
"Und warum Tante Google oder die Suchfunktion nutzen, wenn man hier viel schneller die Frage eingetippt hat.. Dazu kommt, dass bei vielen die RAESCHDSCHRAIPUNK dermassen unter aller Sau ist, dass die Suchfunktion oder Tante Google sowieso nichts nutzen wuerde....."
« Letzte Änderung: 31. Dezember 2016, 01:18:14 von berghaus »

Offline Spondon1

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #71 am: 05. Januar 2017, 14:55:35 »
gib bei google arglistig immergrün ein. Gleich erste seite telespiegel findest du alles zu dem Thema. Link darf man hier leider nicht einfügen. Wurde schon mal direkt gelöscht. Bei mir hat die Firma 365 AG das bei der AGB und bei den Preisänderungen dreist durchgeführt. Wenn dann noch ein aktueller Vertrag dabei legal weiterhin gültig ist, herzlich Willkommen bei der xxx. Solche Verträge müssten dann sofort nichtig sein, weil das Vorgehen ein Skandal und eine arglistige Täuschung der großen Art beinhaltet.
« Letzte Änderung: 05. Januar 2017, 15:05:48 von DieAdmin »

Offline Spondon1

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #72 am: 05. Januar 2017, 15:02:07 »
http://www.telespiegel.de/news/16/1512-immergruen-preiserhoehung.html hier. Hoffe der Steht mal länger da der Link. Er dient doch zur Hilfe der User.

Offline JuliaBerlin2004

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #73 am: 02. Oktober 2017, 14:09:03 »
Hallo liebes Forum,
ich habe leider auch Ärger mit der 365AG.
Ich bin jetzt auf der Suche nach den AGBs und den ergänzenden Vertragsbedingungen von immergrün, da ich diese bei Vertragsabschluss nicht erhalten und leider auch nicht danach gefragt habe.
Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
Danke!

Offline Didakt

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Re: Immergrün-Energie: Unklarheiten in der Abrechnung und Vorgehen
« Antwort #74 am: 02. Oktober 2017, 18:14:24 »
Wenn es um die aktuellen AGB von immergrün geht, dann siehe hier.



 

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