Der Vergleich ist geplatzt ! Lt. Eon sollte der Kunde bei einer Einigung den Widerspruch zurücknehmen und die aktuellen Preise anerkennen. Da der Betrag, den Eon angeboten hat, auch nicht überragend war (ein Drittel der Forderung des Kunden) wäre das ganze ein Zuschussgeschäft geworden. Das Gericht lässt schon durchblicken, dass es dem BGH in Sachen ergänzende Vertragsauslegung folgen wird. Nach meiner Meinung müsste die Klage ausgesetzt werden, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden ist.