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Autor Thema: Prüfpflicht Innere  (Gelesen 3709 mal)

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Offline grimmli

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Prüfpflicht Innere
« am: 24. September 2015, 21:19:49 »
Hallo liebes Forum,

wir sind durch Hauskauf in einen Flüssiggasvertrag "reingestolpert" und bekommen so langsam mit, was dies bedeutet...
Ich möcht mich schonmal entschuldigen, falls die kommende Frage dumm ist, aber irgendwie bekomm ich es gerade mit der Angst zu tun. Zumal wir seeeehr abgelegen wohnen und zu einer eventuellen Tankabholung auch nicht gerade ein LKW geschweige denn ein Kran hier rankann...

Wir zahlen eine Tankmiete von 150,- / Jahr.
Nun steht die innere Prüfung an.

Wir wurden von unserer FG Firma angerufen und darauf hingewiesen, dass die Kosten so und so betragen und ob wir bereit sein, diese zu übernehmen. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir den Tank nur noch leer machen und dann nicht mehr  befüllen wollen und deswegen auf eine solche Prüfung verzichten (und auf die Kosten). Dies war zumindest am Telefon kein Problem und wurde angeblich notiert.

Jetzt wurde uns aber der Termin zugesandt.

Ich weiß, dass der Betreiber wohl einer Prüfpflicht unterliegt.
Ich habe aber keine Ahnung über die tatsächlichen Kosten, zumal wir hier diese Jahresraten zahlen und wir eigentlich dachten, damit diese 10 Jahresprüfung zu finanzieren.

Kann ich diese Prüfung ablehnen?
Sind die Kosten nicht mit unserer Jahresrate gedeckt?
Der oberirdisch, trocken stehende Tank läuft höchstens noch 2 Jahre. Wir nutzen das FGas nur im Sommer fürs Warmwasser.

Besten Dank,
Grimmli



Offline stingmb

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Re: Prüfpflicht Innere
« Antwort #1 am: 30. September 2015, 20:07:51 »
Es steht eigentlich in Ihrem Vertrag drin ob die Kosten für Wartung/Prüfungen in Ihrem Jahresbeitrag enthalten sind.

Offline TÜV-SV

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Re: Prüfpflicht Innere
« Antwort #2 am: 09. April 2016, 11:19:32 »
Hallo!

Für diesen Tank besteht eine Prüfpflicht. Der Tank ist ein Druckbehälter und damit eine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und muß auch auf Grundlage der Regularien der Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden, da der Tank eine Anlage mit sehr hohem Gefährdungspotential darstellt. Zu diesen Regularien zählt insbesondere auch die Einhaltung der maximalen Prüffristen, insbesondere für die 10jährige TÜV-Prüfung.

Der Tank MUß also fristgerecht geprüft werden. Daran führt kein Weg vorbei.

Für die Einhaltung der Prüffrist und die rechtzeitige Beauftragung der TÜV-Prüfung ist immer der Eigentümer des Tanks zuständig. Ob der Eigentümer des Tanks Sie sind oder ob das der Gasversorger ist, müssen Sie wissen. Das steht irgendwo in Ihrem Vertrag.
Derjenige, der die TÜV-Prüfung nicht oder nicht rechtzeitig durchführen läßt, macht sich strafbar. Wenn der Gasversorger der Eigentümer ist, macht der sich strafbar, wenn er den Tank nicht fristgerecht prüfen läßt. Wenn Sie der Eigentümer sind, machen Sie sich strafbar. Wenn der Tank dem Gasversorger gehört, steht mit Sicherheit irgendwo in Ihrem Vertrag eine Klausel, daß Sie dem Gasversorger jederzeit auf Verlangen Zugang zu dem Tank ermöglichen müssen, damit er etwaige Mängel beheben und die Prüfungen, insbesondere die TÜV-Prüfung, durchführen lassen kann.

Ob die Kosten für die 10jährige TÜV-Prüfung von Ihnen zu tragen sind oder vom Gasversorger, können auch nur Sie wissen. Dazu müssen Sie in Ihrem Vertrag nachlesen (sofern Sie mit dem Gasvesorger einen abgeschlossen haben). Es gibt die verschiedensten Verträge bei den unzähligen Gasversorgern. Bei manchen sind die TÜV-Prüfkosten in der Miete mit drin, bei anderen wieder nicht. Bei manchen sind Kosten für die Behebung von Mängeln, die der TÜV feststellt, in der Miete mit drin, bei anderen wiederum nicht. Wie gesagt hängt das vom Vertrag ab.

Den Tank einfach noch ganze 2 Jahre lang weiterlaufen zu lassen, ohne daß die TÜV-Prüfung durchgeführt wird, wird nicht funktionieren. Der wird Ihnen vorher irgendwann zwangsstillgelegt. Die Prüffristen müssen eingehalten werden.

Falls Sie den Tank wirklich loswerden wollen, denke ich, daß Sie keine Angst haben müssen wegen der Zugänglichkeit für LKW und Kran.
Der Tankwagen ist auch mindestens ein 7,5Tonner oder 12Tonner. Und der muß ja zum Tanken auch irgendwie mal dahin gekommen sein. Und irgendwie muß der Tank ja auch mal da hin gebracht worden sein, als er aufgestellt wurde.
Die LKWs, mit denen die Tanks transportiert werden, haben übrigens in der Regel auf dem Fahrzeug einen kleinen Kran montiert, mit dem die den Tank aufladen können. Da muss also in der Regel nicht extra ein Autokran hinkommen, sofern der Tank nicht gerade 30 Meter vom Weg entfernt steht. Und es ist ja nun auch nicht gerade ein 40-Tonnen-Lastzug nötig, um einen Gastank abzuholen, der maximal 2 Tonnen wiegt. Da reicht ein kleinerer LKW (wie gesagt 12Tonner mit eingebautem Kran).

So ein LKW mit Kran sieht so ähnlich aus wie die LKW, die zu den Leuten nach Hause kommen, wenn die denen Pflastersteine oder Dachziegeln auf Paletten anliefern. Einfach mal die Google-Bildersuche bemühen (Stichwort: LKW mit Kran).

Mit bestem Gruß
TÜV-SV
« Letzte Änderung: 09. April 2016, 11:24:50 von TÜV-SV »
Zu mir:
- Sachverständiger Dampf- und Drucktechnik bei einem TÜV
- Bisher etwa 3.000 Flüssiggastanks geprüft
- Nehme gern Stellung zu technischen Fragen rund um die wiederkehrende Tankprüfung
- Zu vertraglichen Dingen kann ich nicht viel sagen

 

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