Auf die Widersprüche gegen die Gaspreiserhöhungen(insgesamt 3) wurde bei mir immer nur mit Standardbriefen ohne Angabe von nachvollziehbaren Daten geantwortet.
Mittlerweile habe ich auf meinen Widerspruch gegen die Verbrauchsabrechnung´05 eine Antwort erhalten.
In meinem Widerspruch habe ich die Abrechnung nach den neuen Gaspreisen und die erhöhten Abschlagszahlungen beanstandet.
Differenzbetrag zwischen meiner und deren Rechnung: knapp unter 100 €
Antwort des Versorgers:
Vor dem Hintergrund der noch ungeklärten Rechtslage im Hinblick darauf, ob §315 Abs. 3 BGB in dem von ihnen vorgetragenen Fall überhaupt anwendbar ist, werden wir bis zu einer obergerichtlichen Klärung der Berechtigung von Gaskunden zur einseitigen Kürzung von vertraglich vereinbarten Zahlungen von einer Beitreibung(kein Schreibfehler) des von ihnen geschuldeten Betrages vorerst absehen.
Dies erfolgt ohne Anerkennung einer wie auch immer gearteten Rechtspflicht. An Höhe und Rechtsgrund unserer Forderung gegen sie halten wir weiterhin fest.
Die geforderte monatliche Abschlagszahlung wurde auf mein Verlangen hin nach §25 AVBGasV entsprechend vom Versorger verringert.
Das Guthaben aus der Verbrauchsabrechnung wird, wie vom Versorger vorgeschlagen, mit den nächsten monatlichen Abschlagszahlungen verrechnet. Es dauert noch ein paar Monate bis ich also die erste Mahnung erwarte.
Ich überlege noch ob ich auf dieses Schreiben antworte?
Wer von Euch im Forum ist auch von der Maingau Energie Obertshausen betroffen bzw. hat Einspruch eingelegt?