@Christian Guhl
Diese vermutete Methode der "Preisgestaltung" ist dokumentierbar, nicht nur anhand hier vorliegender Jahresrechnungen meines Energieversorgers. Damit ist es aktenkundig, was aber garantiert nicht dazu führen wird, dass der Energieversorger seinen Laden deshalb dichtmachen kann oder wird.
Ob Eichamt oder PTBm alle haben sich szt. herausargumentiert.
Wie man seitens meines Energieversorgers in 2007 reagiert hat, sei auszugsweise wie folgt offengelegt:
"gern erläutern wir Ihnen, wie es zu unterschiedlichen Umrechnungsfaktoren kommen kann:
WAS BESAGT DER ERDGAS-UMRECHNUNGSFAKTOR?
Der Wärmeinhalt des an Sie geilieferten Erdgases kann sehr unterschiedlich sein. Deshalb ist es erforderlich, die am Zähler gemessenen Kubikmeter in Kilowattstunden umzurechnen.
Bei der Berechnung werden berücksichtigt
- der Brennwert des am Ort gelieferten Erdgases
- die Höhenlage des Ortes
- der Überdruck des Gases am Gaszähler
- eine mittlere Gastemperatur von 15 Grad C.
Die Gasabrechnung erfolgt auf der Grundlage der technischen Regel des Deutschen Veeins des Gas- und Wasserfachs. Die hier festgelegten Verfahren sind mit den Eichverwaltungen der Länder und der PTB abgestimmt und entsprechen den Bestimmungen des Eichrechts. Die Durchführung der Gasabrechnung ujnterliegt der Kontrolle des zuständigen Eichamtes."
Eine gezielte Anfrage bei der PTB ergab u. a. folgende Antwort:
""Unterschiede im Umrechnungsfaktor innerhalb eines Ortes können auftreten, wenn es in dem Orte große Höhenunterschiede gibt. Wer oben wohnt, bekomt mit 1 Kubikmeter weniger Eergieinhalt geliefert als derjenige, der unten wohnt, weil oben die Luft und somit auch das Gas unter niedrigerem Druck vorliegt.
Eine zweite mögliche Ursache für Unterschiede liegt vor, wenn der lokale Gasversorger Erdgas aus unterschiedlichen Quellen bezieht. Wenn diese Gase deutliche Unterschiede im Brennwert aufweisen, dann muss das Gasnetz derartl in Teilbereiche getrennt sein, dass jedem Kunden eindeutig eine Gassorte und somit ein Brennwert zugeordnet werden kann.""
Da nicht nur mein direkter Nachbar (35 Meter Abstand) einen anderen Umrechnungsfaktor des gleichen Lieferanten in seiner Abrechnung über mehrere Jahre auswies, habe ich im Nachbarort bei zwei Bekannten, die auf gegenüberliegenden Straßenseiten bei gleicher Höhenlage wohnen, deren Rechnungen verglichen mit folgendem Ergebnis:
bis 2004 9,4884 zu 9,5042
bis 12/2005 9,4864 zu 9,4900
bis 01/2006 9,5020 zu 9,4900
bis 03/2006 9,5029 zu 9,5250
Anzumerken ist, dass beide Erdgaskunden auch beim gleichen Versorgungsunternehmen ihr Erdgas bezogen, die Höhenlage der jeweiligen Grundstücke gleich und es sich bei Beiden um EFH handelte.
Dass auf dahingende Klärungsanfragen keine Antwort erfolgte, sei lediglich angemerkt
Und die örtliche Presse wird einen Teufel tun, etwas gegen den Energieversorger zum Besten zu geben, wo dieser doch durch relegemäßige Presse und Anzeigen ein ordentliches Zubrot liefert, das man wohl nicht zu stören beabsichtigt.