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Die Verbraucherzentrale NRW hat die 365AG u.a. wegen der Verwendung einiger Bonusausschlussklauseln abgemahnt. Beanstandet wird auch die Klausel unter Ziffer 9 Absatz 4: "Der Bonus- und Frei-kWh werden in Privatkundentarifen ausschließlich Haushaltskunden bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle gewährt." (AGB vom Stand Dezember 2014)
Die Verbraucherzentrale NRW hat inzwischen gegen die 365 AG Klage auf Unterlassung verspäteter Rechnungen und falscher Abrechnungen ohne Bonus beim Landgericht Köln erhoben (das Verfahren ist unter dem AZ: 31 O 514/2014 anhängig)
Per Abmahnung hatte die Verbraucherzentrale NRW solchen Geschäftspraktiken (Zitat: intransparente Rechnungen, Kündigungsfrist manipuliert) den Saft abgedreht: Der Stromlieferant mit Sitz in Köln räumte das unlautere Verhalten ein und verpflichtete sich, die beanstandeten wettbewerbsrechtlichen Verstöße gegenüber Verbrauchern ab 1. Juni 2014 zu unterlassen
Bei der Bundesnetzagentur ist ein aufsichtsrechtliches Verfahren gem § 65 EnWG mit dem Gegenstand der Verletzung der Bestimmungen gem. § 40 Abs. 3 u. Abs. 4 EnWG anhängig {Az.: BK6-14-183}
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