Hallo,
ich bin seit 31.5. Neumitglied im Forum, habe aber vorher schon viel von Euch gelesen. Ich möchte meine 365-er Geschichte vortragen und hoffe auf Rat und Hilfe im Kampf mit der 365AG.
Am Freitag, den 29.5. hatte ich Amtsgerichtstermin wegen der üblichen negativen Feststellungsklage, dass mir kein Bonus zustehen soll.
Es lief nicht so gut, denn der Richter hatte seine vorgefertigte Meinung und ließ sich auch davon nicht abbringen. Er bot einen, für mich schlechten Vergleich an, dem beide Seiten bis 18.6. zustimmen sollen. Ich erhalte einen Bonus von 100 € (statt 282), muss aber 2/3 der Gerichtskostenvon ca. 250 €, so dass ich ca. 65 € zu zahlen habe. Ich verliere den Bonus von 282€, zahle 65€, also Gesamtkosten ca. 350€.
Der Richter hat angedeutet, dass, falls der Vergleich nicht zustande kommt, er der Feststellungsklage stattgeben wird und ich dann die gesamten Kosten (Gerichtskosten + Antwaltskosten Gegenseite) von ca. 400€ (plus mein entgangener Bonus) zu zahlen habe.
Nun die ganze Geschichte, ausführlch und der Reihe nach :
Am 16.8.2013 bahnte ich über Verivox den Lieferantenwechsel zu Immergrün-Energie an (Paketpreis für 4700 kWh a 23,29 ct). Am 20.8. erhielt ich (wie bei almadoAG oftmals üblich) einen falschen Vetrag mit 27,72 ct, dem widersprach ich über Verivox, sodass ich am 23.8. den Stromliefervertrag mit Laufzeit 1.10.13 bis 30.9.14 und 25% Neukundenbonus erhielt.
Am 4.6.14 kündigte ich diesen Vertrag fristgemäß zum 30.9.14. Jetzt im Juli kam das übliche Verwirrspiel , dass man die Rate selbst überweisen müsse, was ich auch pünktlichst tat. Ich sollte natürlich auch noch einen 12.Abschlag überweisen, was ich nicht tat. Bei diesem Mailwechsel erinnerte ich schon mal vorab an die pünktliche Zahlung des Bonus nach Vertragsende und schon am 11.8.14 teilte man mir mit, dass wegen gewerblicher Nutzung der Abnahmestelle mir kein Bonus zustehen wird.
Am 22.10. mahnte ich die Rechnung an, die auch prompt am 23.10. kam, natürlich ohne Bonus. Nun fand ein reger Emailaustausch statt, wobei mir (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) am 22.11. 100€ und am 3.12. 130€ angeboten wurden. Unter gewerblicher Nutzung der Abnahmestelle verstand man damals eine Photovoltaikanlage mit Zweirichtungszähler (sowohl Eigenverbrauch, als auch Netzeinseisung).
Am 28.11. sendete ich nach §111a EnWG eine Verbraucherbeschwerde an die 365AG und am 29.12. schaltete ich nach§111b EnWG die Schlichtungsstelle Energie ein.
Zwischenzeitlich verfasste am 11.12. die SMB-Kanzlei Köln für die 365AG eine Feststellungsklage, dass mir kein Bonus zustehe, welche ich am 16.1.14 vom AG Köln zugestellt bekam.
Neue Begründung war nun überraschend, dass ich als Handelsvertreter tätig sei und so ein Gewerbe betreibe und als Kaufmann auch am Sitz des Unternehmens verhandelt werden müsse. Man ermittelte dies über Internetauftritte, die ich nie beauftragt hatte und die auch allesamt falsch waren.
In meiner 1. Klageerwiderung vom 19.1.15 ging ich ausführlich darauf ein, aber nicht substantiiert genug. Am 10.2 legte die Klägerseite vorsorglich noch mal nach, falls das Verfahren von Köln an das für mich zuständige Amtsgericht verwiesen würde, dass ich (falls nun doch kein Handelsvertreter), doch auch eine PVA hätteund diese PVA wegen AGB, Pkt.1(2) ("nicht angeboten wird weiterhin die Belieferung von Kunden, die mittels eigener PVA vorort selbst erzeugten Strom in ihr Hausnetz einspeisen") und Pkt.9(4) ("für gewerblich genutzte Abnahmestellenbesteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch"). Ich hatte übrigens AGB-Version V11.2.
Es wurde damals auf das brandaktuelle Landau-Urteil (Az: 3 C 452/14) vom 13.1.15 verwiesen.
Noch am 17.2. (1 Woche vor Gerichtstermin 24.2.) holte ich eine negative Gewerbeauskunft von der Stadt ein, dass ich kein Gewerbe betreibe und auch die letzten 5 Jahre nicht betrieben habe und zusammen mit dem Rentenbescheid von 2009 sendete ich dies zum AG nach Köln.
Die Verhandlung wurde nun folgerichtig am 23.2. tel. abgesetzt und an das meines Heimatortes verwiesen und dort am 17.3. auf den 29.5. neu angesetzt.
Danach verfasste ich noch am 15.5. eine 3.Klageerwiderung (m.E. sehr wichtige), wo ich nachwies, dass die 365AG bereits vor Vertragsabschluss Kenntnis über meine PVA hatte !! :
Damals am 21.8.13 meldete mich die almadoAG beim Netzbetreiber als Neukunden an, dieser füllte am 22.8. das elektronische, von der BNetzA vorgegeben Formular aus und übersandte es online an almadoAG. Der Netzbetreiber teilte mir auf Anfrage mit, dass in diesen am 22.8. übermittelten Informationen der vorhandene Zweirichtungszähler und damit die Existenz einer PVA (o.ä.) gemeldet wurde.
Und ich erhielt einen Tag später meinen Stromlieferungsvertrag mit der 25%-igen Neukundenbonuszusage unter dem Punkt "Wesentliche Vertragsdetails". Man hat mir also mit Wissen über die Existenz der PVA vor Vertragsabschluss den Bonus ausdrücklich gewährt und so m.E. seine eigene AGB ausgehebelt.
Der Richter hat diesen Fakt gar nicht gewürdigt. Er gab sogar mir die Schuld, dass ich nicht selbst die Existenz der PVA gemeldet habe, wobei die Anmeldeformalitäten dies gar nicht hergeben bzw. zulassen. Ich hätte es eben als Email melden sollen.
Aber man wusste es ja !
Ich brauche jetzt die Meinung des Forums, vor allem von khh, bolli, und den vielen anderen.
Ich bin der Meinung, dass es im möglichen Revisionsverfahrenvor dem Landgericht eine große Chance gibt, einen historischen Sieg gegen die 365AG zu erzielen.
Ich scheue aber etwas das Risiko, die nervliche Belastung und die Kosten für das 1. und vor allem 2. Verfahren. Der Richter hat mir schon gehörig Angst davor gemacht.
Wie sind meine Chancen ? Ich habe Zeit bis 17.6. für meine Entscheidung für oder gegen den miesen Vergleich (Ricter N. : Rote Null für den Beklagten).
Viel Spaß bei der Lektüre, viele Grüße
Fred