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Autor Thema: Yello Kündigung 2004 Forderung 2009  (Gelesen 12032 mal)

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Offline angelcgn

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Yello Kündigung 2004 Forderung 2009
« am: 13. Mai 2015, 12:30:17 »
Hallo zusammen,

2004 kündigte -A- den alleinig abgeschlossenen Stromvertrag incl. widerruf der Einzugsermächtigung mit Stromlieferant und zog aus der ehelichen Wohnung aus und –B- blieb wohnen. In 2012 vernichtete -A- alle Unterlagen bzgl des Stromlieferantens im Vertrauen darauf das die Verjährungsfristen greifen.

Ende 2014 also fast 11 Jahre später erhielt -A- einen Brief das eine gerichtlicher Mahnbescheid sowie Vollstreckung seit 2009 vorliegt.

-A- erhielt von dem Stromlieferanten und von dem beauftragten Inkassodienst den Titel sowie die Bankverbindungen bis 2004 vom Konto –A- ab 2004 von einem völlig unbekannten Konto, von welchen die Zahlungen abgebucht wurden. Darauf beantrage –A- die Widerherstellung in den vorherigen Stand.

Der Stromlieferant hat angeblich nie die Kündigung von –A- erhalten. Konnte aber auch kein Geld mehr vom –A- Konto abbuchen.
Aber der Stromanbieter hatte eine Bankverbindung angegeben die –A- absolut unbekannt war und von dieser Bankverbindung haben die von 2004 bis 2009 abgebucht. Erst 2009 wurde plötzlich nicht mehr bezahlt und der Stromanbieter hat dann 6 Monate später wegen Nichtzahlung gekündigt.

-Der Stromlieferant schrieb dem Gericht und –A- nicht zu wissen wer der Kontoinhaber sei, sonder behauptete es sei das Konto von –A-. Das es den besagten unbekannten Dritten nicht der gäbe welcher der neue Vertragspartner von dem Stromlieferanten sei.
Im Zuge der Ermittlungen bekam -A- einen Zettel vom Amtsgericht zu gesendet welcher von dem Stromanbieter war, auf diesem stand handschriftlich geschrieben "-Ich habe eine neue Bankverbindung........." die Handschrift gehört eindeutig –B- seinen Initialien und Unterschrift.
-A- geht davon aus, das ein Mitarbeiter des Stromanbieters an der Entnahmestelle war, dort –A- als Vertragspartnerin nicht antraf, da -A- dort nicht mehr wohnte. –B- der nicht Vertragspartner war und auch nicht bevollmächtigt war übergab seine Bankverbindung dem Mitarbeiter, somit wurde –A- jegliche Möglichkeit genommen Kenntniss davon zu erlangen, dass hier plötzlich ein Stromvertrag weiter "exestierte".

Hier hätte spätestens bei Nichtantreffen von Person –A- als Vertragspartnerin das Zwangsauszugsverfahren erfolgen müssen, welches von der Bundesnetzagentur vorgeschrieben wird.

Selbst wenn -A- nicht gekündigt hätte, darf der Stromanbieter einfach von jemanden der definitiv nicht "weiblich" und nicht die Vertragspartnerin war und ohne Wissen bzw. Beauftragung von –A- eine Bankverbindung annehmen.

Der Mitarbeiter des Stromanbieters hat auch die Kundennummer von –A- an –B- bekannt gegeben...

Desweiteren haben alle Briefe, Mahnungen, Vollstreckung etc –A- nicht erreicht da -A- dort nachweislich seit 2004 nicht mehr wohnt und auch seit 2007 einen anderen Familiennamen hat.

Wie ist hier die Rechtslage?

Als nächstes steht eine Gütetermin und Verhandlungstermin an


-A- hat den Gedanken auch an die Presse zu wenden hat damit jemand mal eine Erfahrung gemacht?

Ich würde mich über einen Gedankenaustausch freuen.



Es wäre super wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte.

Vorab bedanke ich mich bei Euch.

Grüße
Angel
(es wird Zeit endlich einmal Recht zu bekommen)
« Letzte Änderung: 13. Mai 2015, 19:00:09 von angelcgn »

Offline bolli

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Re: Yello Kündigung 2004 Forderung 2009
« Antwort #1 am: 21. Mai 2015, 08:04:03 »
Auch in diesem Fall zeigt sich wieder: Kündigungen sind IMMER so zu senden, dass man einen Zugangsnachweis hat. Sonst ist man später immer in einer schlechteren Position.
Wenn keine Fristen einzuhalten sind, kann man auch mit normalem Brief schicken und um schriftliche Bestätigung dieser Kündigung bitten. Erfolgt diese nicht innerhalb einer gewissen zu setzenden Frist, schickt man sie halt nochmals mittels Zustellnachweis hinterher.

Leider hilft das im Nachhinein nicht weiter.

Offline berghaus

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Re: Yello Kündigung 2004 Forderung 2009
« Antwort #2 am: 21. Mai 2015, 10:01:42 »
Wie ist denn eine Kündigung online über das Kontaktformular des Versorgers zu beurteilen, die mit dem Wortlaut sogar per E-Mail bestätigt wird?

berghaus 21.05.15

Offline RR-E-ft

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Re: Yello Kündigung 2004 Forderung 2009
« Antwort #3 am: 21. Mai 2015, 12:46:03 »
Wurde der betroffene Energielieferungsvertrag für den ehelichen Haushalt nach der Eheschließung abgeschlossen, so könnten gem. § 1357 BGB beide Ehepartner aus diesem berechtigt und verpflichtet gewesen sein, so dass der Vertrag nur durch beide gemeinsam wirksam gekündigt werden konnte.

Offline angelcgn

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Re: Strom Kündigung 2004 Forderung 2009
« Antwort #4 am: 21. Mai 2015, 13:20:15 »
@ RR-E-ft
Vertragspartner war A allein vor und während der Ehe. Wie sagte der Richter bei der Scheidung im Innenverhältniss mögen A und B für Ihre Schulden und Verträge gemeinsam verantwortlich sein, aber im Aussenverhältniss ist A alleiniger Vertragspartner, Schuldner und Verantwortlicher.
Allerdings hatte A beim Auszug bereits schon alle Verträge welche auf seinen Namen liefen gekündigt. Der Mitarbeiter des Stromanbieters hätte von B nicht die Änderung der Bankverbindung annehmen dürfen, da A alleiniger Vertragspartner war und A somit die Richtigstellung genommen wurde.


@bolli,
es geht nicht um das versenden der Kündigung, welches auch formal geschehen ist, sondern das man selbst nach Ablauf der Verjährungsfrist und darüber hinaus diese Unterlagen nicht im Glauben darauf vernichten darf....im Umkehrschluss heißt das für, daß man sämtliche Unterlagen ein Leben lang aufbewahren muss, denn es könnte ja sein das nach 10 Jahren plötzlich jemand Forderungen stellt.....
« Letzte Änderung: 21. Mai 2015, 13:31:29 von angelcgn »

Offline bolli

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Re: Yello Kündigung 2004 Forderung 2009
« Antwort #5 am: 21. Mai 2015, 13:32:01 »
Na ja, nicht SÄMTLICHE Unterlagen, aber eben das Kündigungsschreiben mit Zugangsnachweis. Da hab ich einen extra Ordner für.  ;)
Und heutzutage gibt es auch schon die "elektronische Ablage".

Wenn Sie bereits VOR der Ehe den Vertrag abgeschlossen hatten, wird wohl auch kein gemeinschaftlicher Vertrag daraus geworden sein bzw. § 1357 BGB ziehen.

Offline angelcgn

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Re: Strom Kündigung 2004 Forderung 2009
« Antwort #6 am: 21. Mai 2015, 13:43:07 »
Na ja, nicht SÄMTLICHE Unterlagen, aber eben das Kündigungsschreiben mit Zugangsnachweis. Da hab ich einen extra Ordner für.  ;)
Und heutzutage gibt es auch schon die "elektronische Ablage".

Wenn Sie bereits VOR der Ehe den Vertrag abgeschlossen hatten, wird wohl auch kein gemeinschaftlicher Vertrag daraus geworden sein bzw. § 1357 BGB ziehen.

Im Jahr 2004 gab es das alles noch nicht so mit elektronischer Ablage etc. im privat Bereich.
Da stell sich die Frage, warum gibt es all die Gesetze mit Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfristen, unwirksame Zustellung etc wenn man doch vor Gericht muss um dann einen Richter entscheiden zu lassen?


Offline bolli

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Re: Strom Kündigung 2004 Forderung 2009
« Antwort #7 am: 22. Mai 2015, 08:58:15 »
Na ja, nicht SÄMTLICHE Unterlagen, aber eben das Kündigungsschreiben mit Zugangsnachweis. Da hab ich einen extra Ordner für.  ;)
Und heutzutage gibt es auch schon die "elektronische Ablage".

Wenn Sie bereits VOR der Ehe den Vertrag abgeschlossen hatten, wird wohl auch kein gemeinschaftlicher Vertrag daraus geworden sein bzw. § 1357 BGB ziehen.

Im Jahr 2004 gab es das alles noch nicht so mit elektronischer Ablage etc. im privat Bereich.

Deswegen der Ordner (der gute, alte Leitz, kein elektronischer. Der ist nur für die neuen Sachen da.

Da stell sich die Frage, warum gibt es all die Gesetze mit Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfristen, unwirksame Zustellung etc wenn man doch vor Gericht muss um dann einen Richter entscheiden zu lassen?
Na ja, bei den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen haben Sie an und für sich keine Auswahl, ob Sie aufbewahren wollen oder nicht, es ist eine gesetzliche Vorschrift.

Bei allem anderen ist es Ihr persönliches Risiko, was Sie wann vernichten. Im Zweifelsfall muss halt der Richter entscheiden, welche "Anhaltspunkte" für die eine oder die andere Darstellung sprechen. Hätten Sie noch das Kündigungsschreiben mit Zugansgnachweis oder ein anderes Dokument, welches den Zugang der Kündigung beim Versorger belegt, würde dieser sicher von einer weiteren Verfolgung Ihnen gegenüber absehen.
Übrigens ist das geltend machen von angeblichen alten Forderungen nicht gleichbedeutend mit der Tatsache, dass man diese auch tatsächlich "eintreiben" kann.  ;)

Offline angelcgn

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Re: Yello Kündigung 2004 Forderung 2009
« Antwort #8 am: 22. Mai 2015, 11:37:23 »
Daran habe ich auch schon gedacht. Tritt denn da nicht eine Unterbrechung ein?

Ein Verkettung von verschiedenen Umständen führten in diese Situation, welches A nicht mehr möglich machte den Tatbestand der Kündigung darzulegen und gleichzeitig erneut ein Kündigungsschreiben aufzusetzen.

Das jemand Drittes die Zahlung ohne mein Wissen und Einverständniss weiterleistete während A nachweislich dort seit 2004 nicht mehr wohnte.

Warum sollte A für B von der sich A getrennt habe einen Stromvertrag weiterführen,
zudem befand sich A in der Insolvenz?


Offline angelcgn

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Re: Yello Kündigung 2004 Forderung 2009
« Antwort #9 am: 22. Mai 2015, 11:45:27 »
Jemand brachte mich auf die Idee mal Kontakt mit der Presse aufzunehmen, den ersten Versuch habe ich gewagt vielleicht können die mir weiterhelfen

 

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