Hallo zusammen,
2004 kündigte -A- den alleinig abgeschlossenen Stromvertrag incl. widerruf der Einzugsermächtigung mit Stromlieferant und zog aus der ehelichen Wohnung aus und –B- blieb wohnen. In 2012 vernichtete -A- alle Unterlagen bzgl des Stromlieferantens im Vertrauen darauf das die Verjährungsfristen greifen.
Ende 2014 also fast 11 Jahre später erhielt -A- einen Brief das eine gerichtlicher Mahnbescheid sowie Vollstreckung seit 2009 vorliegt.
-A- erhielt von dem Stromlieferanten und von dem beauftragten Inkassodienst den Titel sowie die Bankverbindungen bis 2004 vom Konto –A- ab 2004 von einem völlig unbekannten Konto, von welchen die Zahlungen abgebucht wurden. Darauf beantrage –A- die Widerherstellung in den vorherigen Stand.
Der Stromlieferant hat angeblich nie die Kündigung von –A- erhalten. Konnte aber auch kein Geld mehr vom –A- Konto abbuchen.
Aber der Stromanbieter hatte eine Bankverbindung angegeben die –A- absolut unbekannt war und von dieser Bankverbindung haben die von 2004 bis 2009 abgebucht. Erst 2009 wurde plötzlich nicht mehr bezahlt und der Stromanbieter hat dann 6 Monate später wegen Nichtzahlung gekündigt.
-Der Stromlieferant schrieb dem Gericht und –A- nicht zu wissen wer der Kontoinhaber sei, sonder behauptete es sei das Konto von –A-. Das es den besagten unbekannten Dritten nicht der gäbe welcher der neue Vertragspartner von dem Stromlieferanten sei.
Im Zuge der Ermittlungen bekam -A- einen Zettel vom Amtsgericht zu gesendet welcher von dem Stromanbieter war, auf diesem stand handschriftlich geschrieben "-Ich habe eine neue Bankverbindung........." die Handschrift gehört eindeutig –B- seinen Initialien und Unterschrift.
-A- geht davon aus, das ein Mitarbeiter des Stromanbieters an der Entnahmestelle war, dort –A- als Vertragspartnerin nicht antraf, da -A- dort nicht mehr wohnte. –B- der nicht Vertragspartner war und auch nicht bevollmächtigt war übergab seine Bankverbindung dem Mitarbeiter, somit wurde –A- jegliche Möglichkeit genommen Kenntniss davon zu erlangen, dass hier plötzlich ein Stromvertrag weiter "exestierte".
Hier hätte spätestens bei Nichtantreffen von Person –A- als Vertragspartnerin das Zwangsauszugsverfahren erfolgen müssen, welches von der Bundesnetzagentur vorgeschrieben wird.
Selbst wenn -A- nicht gekündigt hätte, darf der Stromanbieter einfach von jemanden der definitiv nicht "weiblich" und nicht die Vertragspartnerin war und ohne Wissen bzw. Beauftragung von –A- eine Bankverbindung annehmen.
Der Mitarbeiter des Stromanbieters hat auch die Kundennummer von –A- an –B- bekannt gegeben...
Desweiteren haben alle Briefe, Mahnungen, Vollstreckung etc –A- nicht erreicht da -A- dort nachweislich seit 2004 nicht mehr wohnt und auch seit 2007 einen anderen Familiennamen hat.
Wie ist hier die Rechtslage?
Als nächstes steht eine Gütetermin und Verhandlungstermin an
-A- hat den Gedanken auch an die Presse zu wenden hat damit jemand mal eine Erfahrung gemacht?
Ich würde mich über einen Gedankenaustausch freuen.
Es wäre super wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte.
Vorab bedanke ich mich bei Euch.
Grüße
Angel
(es wird Zeit endlich einmal Recht zu bekommen)