@Graf Koks
Wie in Gasliferungsverträgen sind auch in Stromlieferungsverträgen Preisanpassungsklauseln auf ihre Wirksamkeit zu untersuchen.
Neben dem Rechtsgutachten der VZ NRW von Prof. Arzt u.a. zu dem Thema folgende Beiträge:
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schöne, Köln
Einseitige Preisänderungsklauseln – am Beispiel der Stromversorgungswirtschaft
WM heft 6/2004, 262 ff.
Rechtsanwälte Dr. Thomas Schöne/Mirjam Rossel, Dortmund
Die versorgerseitige Preisänderung in Sonderverträgen mit Privatkunden
et Energiewirtschaftliche Tagesfragen 2005, Heft 3, 192 ff.
Kollege Dr. Thomas Schöne ist Justiziar der RWE Westfalen -Weser - Ems AG:
http://www.euroforum.de/conf/default.asp?pnr=P1100364&conf=prog1&UID=1YQ4YR18WWNE01122005192121Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt