Schau dir den Vertrag bezüglich des "Eigentums"-Tanks und der Erstbefüllung genau an. Solch ein Angebot habe ich auch von TotalGaz bekommen, allerdings hat der Vertrag etliche Seiten und da steht nirgends drin, dass der Tank dann auch wirklich mein Eigentum ist. Der Vertreter meinte, der Tank ist dann wirklich meiner und ich muss nur die Erstbefüllung von denen bestellen. Aber ich bin da Vorsichtig. Der Tank würde nur 700€ kosten.
Wenn ich einen Tank kaufe will ich eine ganz normale Rechnung haben, doch bei TotalGaz heisst das Ding "Überlassungsvertrag". In den Vereinbarungen steht dann zwar "Eigentümer", was bei genauem lesen nicht den Eigentümer des Tanks meint, sondern es steht kleingedruckt "Eigentümer des Grundstücks/der Immobilie". Irgendwo steht dann als "Art der Überlassung" -kauf- und dann komme etliche Paragraphen. Das ist mir alles zu zweideutig und hinterher ist man wahrscheinlich der Dumme.
Ich will für die besagte Firma weder Werbung machen noch die Hand ins Feuer legen, aber ich kenne diesen "Überlassungsvertrag" und hatte da auch arge Bauchschmerzen. Habe mir aber vom Außendienstler unter Zeugen zusichern lassen, dass "Kauf" in meinem Fall auch das bedeutet, was ich unter einem
Kauf verstehe (nachdem ich kurz zuvor in fast letzter Sekunde bei einer anderen Branchengröße einen echt prima Tank gekauft hätte...nur ohne alle anderen nötigen Teile, deren Eigentümer ich nie geworden wäre und die fast nochmal soviel wie der Tank selbst hätten kosten sollen (Angabe DIESER Kosten natürlich nur nach mehrmaligen, telefonischen Nachfragen!); wovon aber nur der erste Punkt betreffend des Tanks im Vertrag stand und der Rest "doch selbstverständlich logisch" (Aussage Außendienstmitarbeiter auf telefonische Rückfrage nach mehrtägigem Studium des Vertrags) gewesen wäre
- Exkurs-Ende
).
Nach ein paar Jahren habe ich "aus Gründen" den mit "Überlassungsvertrag" zusammen geschlossenen (separaten!) Liefervertrag gekündigt und mir noch einmal schriftlich bestätigen lassen, dass ich den Tank jetzt durch jede x-beliebige Firma befüllen lassen darf, wie ich lustig bin. Alles gut also - in meinem Fall. Wie das mit anderen Kunden läuft, die vielleicht nicht den Außendienstmitarbeiter mit Zeugen festnageln und sich alles außerhalb dieser Standard-Formulare (nichts anderes ist dieser "Überlassungsvertrag") schriftlich eindeutig nochmal bestätigen lassen...und die Jahre lang "gute" Kunden waren
, kann ich natürlich nicht sagen!
Was ich daraus gelernt habe, ist, dass man nirgendwo so gut aufpassen, nachfragen und v.a. anzweifeln muss, wie beim
Kauf eines Flüssiggastanks! Am besten alles schriftlich zusichern lassen; nicht mündlich mit warmen Worten abspeisen lassen, die im ersten und auch zweiten Moment Wohlklang erzeugen, die dann aber bei konkreter Nachfrage oder "Haarspalterei", wie der Außendienstler der Fast-Lieferfirma unsere Nachfragen ausgelegt hat, oft genau das Gegenteil von dem verheißen, was man eigentlich haben wollte...
Der Unterschied zwischen einer Firma, die wirklich einen Tank bzw. "Tankanlage" verkaufen will und einer Firma, die nur einen "Tank" verkauft, aber für alle anderen Teile, die im Eigentum der Firma verbleiben (!) nochmal eine vierstellige Summe haben will, sind die, dass auch auf die gefühlt 1000. Nachfrage diesbezüglich ruhig und freundlich geantwortet wird, wohingegen andere Außendienstmitarbeiter schon auf die erste konkrete, absolut freundliche Nachfrage rot werden und wutentbrannt das Schnauben anfangen, dass "sowas ja in 25 Berufsjahren noch NIE jemand wissen wollte". Auch auf solche Kleinigkeiten sollte man getrost achten und die entsprechenden Schlüsse ziehen