Hallo zusammen,
Auch ich bin almado-Geschaedigter. Ich habe schon einiges an threads hier, vor Allem zum Thema Grundpreiserhoehung und Bonus gelesen, bin mir aber in meinem Fall trotzdem noch nicht so ganz sicher, bzw. habe noch ein paar andere Fragen.
Erst einmal mein Fall:
Seit 1.11.2012 werde ich durch almado beliefert. Vertragsbestandteile: Tarif Bonus 12 mit Brutto-Arbeitspreis 20,14c und Brutto-Grundpreis 7,12 Euro. 25% Bonus auf Rechnungspreis. Verbrauchsprognose war 3.800 kWh, Abschlag 71,00 Euro.
Die Preisanpassungsklauseln aus den AGB, Stand Vertragsabschluss lauteten:
„(5) Die Preisgarantie von ENERGY umfasst alle Preisbestandteile, die nicht hoheitlich festgelegt sind. ENERGY ist somit jederzeit berechtigt – sofern nicht anderweitig vereinbart oder zugesichert - Änderungen von gesetzlichen Abgaben, Steuern und Umlagen (insb. EEG, KWKG, Konzessionsabgabe, Umlage nach § 19 Abs. 2 Strom NEV) weiterzugeben.
(6) Preisänderungen, mit Ausnahme der Weitergabe der hoheitlichen Preisbestandteile gem. Abs. 5 Satz 2, erfolgen nur zum Ende der jeweiligen Preisgarantie und richten sich nach Abs. 8.
(7) Nach Ablauf des Garantiezeitraumes für eine Preisgarantie gelten die ab diesem Zeitpunkt von ENERGY für das Versorgungsgebiet des Kunden geltenden Tarife für das von dem Kunden gewählte Produkt weiter, sofern weder der Kunde noch ENERGY von ihrem ordentlichen Kündigungsrecht gemäß Ziff. 4 Gebrauch machen. Diese Tarife kann der Kunde jederzeit bei ENERGY schriftlich oder telefonisch anfragen.
(8 ) Änderungen der Preise nach Abs. 6 sind nur zum Monatsersten möglich. Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn ENERGY dem Kunden die Änderungen spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ab Zugang der Mitteilung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von ENERGY in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Weitere vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
(9) Künftige Änderungen der Umsatzsteuer, der Stromsteuer und/oder Belastungen aus KWKG (Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz) und/oder EEG (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, Erneuerbare-Energien-Gesetz) und ähnlicher hoheitlich bestimmter Abgaben und Umlagen (z.B. nach § 19 Abs. 2 Strom NEV) kann ENERGY ohne Ankündigungsfrist und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergeben, sofern sich aus Sinn und Zweck der jeweiligen gesetzlichen Vorschrift, auf der die Einführung der jeweiligen Steuer oder hoheitlichen Belastung
beruht, nichts Abweichendes ergibt. Bei Senkungen der o.g. Positionen ist ENERGY zur entsprechenden Minderung verpflichtet. ENERGY wird den Kunden auf dem vertraglich vereinbarten Wege über die sich ergebenden Anpassungen informieren.
Zum 14.11.2012 bekam ich eine e-Mail, „Strompreiserhoehungen 2013-Ihr Abschlag bleibt gleich“ mit Anhang, in den Arbeitspreiserhoehungen angekuendigt werden.
Zum 26.11.2012 bekam ich dann eine weitere e-Mail „Aktuelles zu Ihrem Stromliefervertrag“, die die Preiserhoehung v. 14.11. als falsch und gegenstandslos erklaert, und stattdessen eine Erhoehung zum 1.1.2013 um die Fremdkosten i.H.v. 2,365 ct ankuendigt. Ein Sonderkuendigungsrecht ist dabei nicht erwaehnt.
Im dem der e-Mail angehaengten Schreiben auf Seite 2 findet sich hingegen dann noch eine weitere Preisaenderung ab 1.11.2013, wie folgt:
„Sie haben bei uns einen Strombelieferungsvertrag im Tarif Bonus 12 abgeschlossen. Dieser Tarif enthält eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum 31.10.2013, von der hoheitliche Umlagen, Abgaben und Steuern ausgenommen sind. Mit Wirkung zum 01.11.2013 ändert sich Ihr Stromarbeitspreis um 3,995 Ct netto je kWh auf 27,26 Ct pro kWh inkl. MwSt. Aufgrund dieser Preisanpassung haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Wir würden es allerdings sehr bedauern, Sie als Kunden zu verlieren, denn infolge der aktuellen Strompreisrunde setzen wir nun alles daran, die Energiepreise langfristig konstant zu halten. Mehr dazu lesen Sie im nächsten Absatz.“
Zudem befindet sich auch die „Weihnachtszeit ist Zaehlerzeit“ Aufforderung in dem Schreiben, worauf hin ich den Zaehlerstand fuer den 31.12. mitteile. Daraus ergibt sich ein Verbrauch, der fast exakt dem Verbrauch im Vorjahr, bzw. der angegebenen 3.800 kWh / Jahr entspricht.
Zum 21.3.2013 kommt die Jahresabrechnung fuer 2012. Es wird zu 20,14c und 7,12 Euro, und zum gemeldeten Verbrauch abgerechnet. Der Abrechnung auf zwei Seiten folgen 6 weitere Seiten mit kleingedruckten „Verbraucherinformationen“. Dabei wird u.a. der (neue) geltende Tarif von 22,5c und (weiterhin) 7,12 Euro erwaehnt.
Zudem werden die Stromlieferbedingungen zum 1.5.2013 angepasst.
v.a. die Preisklausel:
(5) Die Preisgarantie von ENERGY umfasst alle Preisbestandteile, die nicht hoheitlich festgelegt bzw. staatlich reguliert sind. Die Preisgarantie umfasst daher insbesondere nicht die in den Absätzen 12 bis 19 dieser Ziffer der AGB festgehaltenen Preisbestandteile (insb. EEG-Umlage, Belastungen aus dem KWKG, Konzessionsabgabe, Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, Offshore-Umlage nach § 17 f EnWG, Umlage für abschaltbare Lasten, Stromsteuer). ENERGY ist somit jederzeit berechtigt – sofern nicht anderweitig vereinbart oder zugesichert - Änderungen von gesetzlichen Abgaben, Steuern und Umlagen (insb. EEG, KWKG, Konzessionsabgabe, Umlagen nach § 19 Abs. 2 StromNEV und § 17 f EnWG, AbLastV) an den Kunden weiterzugeben (eingeschränkte Preisgarantie).
(6) –
(7) –
(8 ) Preisänderungen erfolgen entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 1 StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz).
Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ab Zugang der Mitteilung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von ENERGY in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Weitere vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
(9) Künftige Änderungen der Umsatzsteuer, der Stromsteuer und/oder Belastungen aus KWKG (Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz) und/oder EEG (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, Erneuerbare-Energien-Gesetz) und ähnlicher hoheitlich bestimmter Abgaben, Umlagen und Entgelte mit Strompreisbezug (z.B. nach § 19 Abs. 2 Strom NEV, § 17 f EnWG, AbLastV kann ENERGY mit Wirksamwerden der Änderung bzw. Einführung vollständig an den Kunden weitergeben, sofern sich aus Sinn und Zweck der jeweiligen gesetzlichen Vorschrift, auf der die Einführung der jeweiligen Steuer oder hoheitlichen Belastung beruht, nichts Abweichendes ergibt. Bei Senkungen der o.g. Positionen ist ENERGY zur entsprechenden Minderung verpflichtet. ENERGY wird den Kunden auf dem vertraglich vereinbarten Wege über die sich ergebenden Anpassungen informieren.“
Zum 16.8.2013 erhalte ich die e-Mail zur SEPA-Lastschrift. Im Text steht auch u.a. lapidar: „Ab Seite 3 informieren wir Sie ausführlich über die Entwicklung hoheitlich festgelegter Preisbestandteile und Grundpreise. Hierbei ist es uns wichtig, Ihnen vor dem Hintergrund der allgemeinen eher negativen Berichterstattung zum Thema Energieversorgung, auch einmal mit guten Nachrichten aufwarten zu können.“[/i]
Auf Seite 3 heisst es dann: „Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten, auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 02.11.2013 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als Produktkunde im Tarif Bonus 12 garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich. Damit sind Sie daher vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.“
Dann folgt nach neuer Ueberschrift ein allgemein gehaltener Hinweis zur Sonderkuendigung:
„In diesen bewegten Zeiten ist Planungssicherheit bares Geld wert.
Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert durch Art 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. I S. 1738, 1748 (EnWG).“
Danach kommt fast ein ganzes Jahr nichts mehr, und dann endlich zum 6.6.2014 eine Abrechnung fuer ganze 16 Monate vom 1.1.2013 zum 30.4.2014.
Fuer die letzten 10 Monate mit Preisgarantie (1.1. bis 31.10.2013) kommen ein um die Fremdkosten erhoehter Brutto-Arbeitspreis i.H.v. 22,5c und der alte Grundpreis zum Zug.
Fuer die nach der Preisgarantie verbleibenden 2 Monate in 2013 werden ein neuer Brutto-Arbeitspreis von 27.26c und ein Grundpreis von 19,95 Euro angesetzt.
Die vier Monate in 2014, werden dann mit 28.25c und 19,95 Euro abgerechnet.
Zudem wird ein Bonus i.H.v. 25% des Rechnungsbetrags vom 1.11.2012 bis 31.10.2013 gewaehrt, allerdings abz. der 2c Fremdkosten ab 1.1.2013.
Trotz heftiger Preiserhoehungen, ergibt sich trotzdem ein Guthaben von knapp ueber 400 Euro, auf dem ein Verrechnungsscheck folgt.
Denn: fuer 1.1. bis 31.10. wird ein Verbrauch von knapp 250 kWh/Monat angesetzt. (Da bleibt der Bonus auch schoen klein...).
Fuer 1.11.2013 bis 31.12.2013 werden nur noch 175 kWh/Monat angesetzt, und fuer 1.1. bis 30.4.2014 sogar weniger als 150 kWh.
(Zur Erinnerung, zu Vertragsbeginn wurden 3800 kWh, also fast 320kWh angegeben, was auch in 11. und 12.2012 zugetroffen ist. ... Dazu spaeter mehr...)
Aufgrund des ueppigen Guthabens, faellt mir leider zu dem Zeitpunkt noch nichts auf.
Zum Ende Januar 2015 erfolgt eine Abrechnung 1.5.2014 bis 31.12.2014. Brutto-Arbeitspreis ist dabei 28.25c, Grundpreis wird nur als Summe angegeben, entspricht aber wieder 19.95 Euro/Monat. Eine Nachzahlung von ueber 500 Euro wird gefordert.
Leider landet die Rechnung, wie schoen oefter erst einmal in meinem Spam-Folder. Erst eine Mahnung erlangt meine Aufmerksamkeit. Und dummerweise ueberweise ich die Nachforderung umgehend.
Im Nachhinein faellt mir auf, dass fuer den Zeitraum ploetzlich ein Verbrauch von fast 450 kWh / Monat angesetzt wird. Der Zaehlerstand zum 31.12.2014 ist zwar plausibel, aber so langsam daemmerts mir, dass almado hier wieder an kWh reinholt, was zur Schmaelerung des Bonus anfaenglich unterschlagen wurde.
Ein Anruf beim Netzbetreiber gibt mir Zaehlerstaende zu 6.2013 und 6.2014, die nahelegen, dass der tatsaechliche Verbrauch von 12.2012 bis 12.2014 relativ gleichbleibend bei 290 bis 300 kWh/Monat gelegen haben duerfte. (Dazu ist noch anzumerken, dass almado, mich seit 12.2012 nicht mehr um Zaehlerstaende gebeten hat, obwohl ich damals der Aufforderung nachgekommen bin.)
Bei meiner Recherche im Netz und Ueberpruefung der Rechnungen, fallen mir auch erstmals die enormen Preissteigerungen auf.
Zum 20.2. sende ich almado/365 per Einschreiben meinen Widerspruch fuer die beiden letzten Rechnungen, konkret:
-- widerspreche den Grundpreiserhoehungen (wg. mangelnder Transparenz, unwirks. Preisklausel)
-- widerspreche Arbeitspreiserhoehungen (wg. mangelnder Transparenz, unwirks. Preisklausel)
-- widerspreche ich den Schaetzungen in der zweiten Rechnung
Sodann fordere ich:
-- Umgehende (spaetesten 27.2.) Rueckbuchung der 500 Euro Nachzahlung, wg. ungerechtfertigter Bereicherung, §812(1)BGB
-- Bis 5.3.2015 Neuerstellung beider Rechnungen mit altem Arbeitspreis und Grundpreis
-- Dabei Plausible Schaetzung des Verbrauchs in letzter Rechnung (1.5.2014 bis 31.12.2014), Dazu liefere ich eigene Berechnung mit Hilfe SLP H0
-- Ueberweisung des Guthabens
Dabei drohe ich nach Ablauf der Frist mit:
-- Forderungen gerichtlich geltend zu machen
-- Informieren von Verbraucherzentrale
-- Anwaltliches Pruefen von §263 StGB, (vorallem wg. vorsaetzliche Falschschaetzung der Verbraeuche und vorsaetzliche Stellung falscher Rechnungen, obwohl almado bereits in Kenntniss der Unwirksamkeit ist...)
-- Verrechnung, Kuerzung von Abschlaegen nach eigener Rechnung.
Schlichtungsstelle habe ich erstmal nicht erwaehnt.
Zum 5.3.2015 erhalte ich Standard-Mail, „Ihre Preisrueckfrage“, u.a.:
[EMail entfernt]
Wo ich mir unsicher bin:
1. Waren die Klauseln am Anfang und dann zum 1.5.2013 in meinem Fall ungueltig? im Zusammenhang damit: War die Mitteilung der Aenderung der AGB so wirksam?
2. Waren die Preiserhoehungen bei mir intransparent? (oder zumindest genauso intransparent wie bei allen anderen Faellen?)
3. Kann ich also sowohl Grund- und Arbeitspreis zum Stand Vertragsbeginn fordern? Kann ich z.B. sogar die Preiserhoehungen durch Fremdkosten widersprechen?
4. Was sind die besten Sanktionsmittel? Doch ueber die Schlichtungstelle? Muesste ich das ankuendigen? Oder einfach noch drei Wochen warten?
5. Waere Betrugsanzeige, oder z.B. Anwalt ein Druckmittel.
Die Nachzahlung von ueber 500 Euro wuerde ich am liebsten erstmal sofort zurueckbekommen, wer weiss wie lange es noch was zu holen gibt.
1. Geht §812(1)BGB nur wenn almado per Lastschrift eingezogen hat, oder auch obwohl ich selbst ueberwiesen habe?
2. Waere evtl. ein gerichtlicher Mahnbescheid empfehlenswert?
Sorry, wenn ich nochmals Fragen aufwerfe, die schon einmal woanders abgehandelt wurden. Aber ich habe wirklich fleissig gelesen, und trotzdem habe ich da irgendwie nicht ueberall Klarheit. Und sorry ebenfalls fuer die lange Beschreibung, aber ich wollte das halt nicht scheibchenweise aus mir rausfragen lassen, und hoffe, das hilft eher.
Bei Bedarf gebe ich natuerlich gern noch mehr Info.
Vielen, vielen Dank schon einmal vorab!