Der Grundversorger bot mir Vertrag an, obwohl ich am Tag der Insolvenz bereits einen Anschlußvertrag abschloss, der mir vom neuen (öffentlich-rechtlichen) Anbieter umgehend bestätigt wurde.
Der Grundversorger hat unverschämte Preise:
Grundgebühr: 294,13 Euro p.a.
Verbrauchspreis: 6,57 ct./kWh bei Abschluss eines Vertrages bis 31.12.2020 - ansonsten teurer
Mein neuer (öffentlich-rechtlicher) Versorger (bietet nur in Baden-Württemberg an) hat da wesentlich günstigere Konditionen:
Grundgebühr: 132,00 p.a.
Verbrauchspreis: 4,76 ct./kWh
Der Vertrag begann zum 01.02.2019 - die erste Abbuchung für 02.2019 erfolgte zum 01.03.2019.
Der BEV schulde ich übrigens lt. meinen Berechnungen zum 31.01.2019 noch 156,87 Euro. Mal abwarten, welche Rechnung mir der Insolvenzverwalter aufmacht. Kann noch geringfügig differieren wegen der neu ermittelten Brennwerte. Zum Glück hatte ich dort Vertrag ohne jegliche Boni, sondern lediglich einem niedrigen Verbrauchspreis von 4,98 ct/kWh. Damit wäre das Kapitel BEV Energie für mich erledigt, sofern die Schlußrechnung des Insolvenzverwalters korrekt sein wird.