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Autor Thema: Keine Jahresrechnung, Abschlagszahlung einstellen?  (Gelesen 16234 mal)

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Offline sun

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Keine Jahresrechnung, Abschlagszahlung einstellen?
« am: 27. Januar 2015, 17:47:58 »
Hallo,

ich werde seit Anfang November 2013 von envitra mit Gas beliefert. Laut AGB's sollte nach 12 Monaten eine Jahresabrechnung erstellt werden. Bis heute ist diese, trotz Nachfrage, nicht gekommen. Darf ich um meiner Forderung Nachdruck zu verleihen, die Zahlung der Abschläge einstellen bzw. erfolgte Abbuchungen wieder zurück buchen lassen?

sun

Offline khh

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Re: Keine Jahresrechnung, Abschlagszahlung einstellen?
« Antwort #1 am: 27. Januar 2015, 18:45:48 »
Hallo sun,

ja, ja, envitra (geiz ist nicht immer "geil" ::) ;))  -  lesen Sie unter "Stadt/Versorger" im betreffenden "untergeordneten Board" http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18793.msg110155.html die Anmerkungen zu diesem Versorger (und auch zu deren Geschäftsführer) !

Zu Ihrer Frage:
Nein, dürfen Sie nicht; jedenfalls nicht, wenn Sie den Versorger nicht zuvor 'in Verzug' gesetzt und entsprechende (tunlichst nur rechtskonforme!) Maßnahmen angekündigt haben.

§ 40 Abs. 4 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) bestimmt - Zitat: "Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält".

Setzen Sie envitra also schriftlich (mindestens per Email und/oder per Einschreiben-EINWURF) für den Zugang einer vertragsgemäßen Jahresabrechnung eine Frist von 10 Arbeitstagen (Datum benennen) und kündigen Sie für den Fall eines fruchtlosen Fristablaufs eine Beschwerde bei der www.schlichtungsstelle-energie.de an.

Letzteres ist sofort nur dann möglich, wenn Sie Ihre erste Nachfrage/Reklamation belegen können und seitdem mindestens 4 Wochen vergangen sind (siehe "Abhilfefrist" gemäß §§ 111a u. b EnWG oder Website der Schlichtungsstelle Energie e.V. unter Menüpunkt "Schlichtungsantrag" die dort verlinkte "Verfahrensordnung").

Viel Erfolg und melden Sie sich, falls es weitere Probleme mit diesem Versorger geben sollte.

Gruß, khh

PS:
Haben Sie zum Ablauf des 1. Lieferjahres den Gas-Zählerstand selbst abgelesen und envitra -sowie besser auch dem zuständigen Gas-Netzbetreiber- mitgeteilt?
« Letzte Änderung: 27. Januar 2015, 19:42:00 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline sun

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Re: Keine Jahresrechnung, Abschlagszahlung einstellen?
« Antwort #2 am: 27. Januar 2015, 20:15:36 »
Hallo kkh,

erst einmal Danke für die ausführliche Antwort.

Beim Wechsel zu envitra im Oktober 2013 habe ich leider den Namen des Geschäftsführers nicht gesehen und der erwähnte Forumsbeitrag ist vom 01.02.2014. Vor dem Wechsel habe ich auch im Internet nichts negatives über envitra gefunden. Ansonsten wäre ich niemals zu denen gewechselt.

Ich werde jetzt sofort einen erneuten Wechsel des Gaslieferanten einleiten. Bei einer Vertragslaufzeit von 1 Monat und 6 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende bin ich zum 01.04. weg bei denen und kann damit einen möglichen Schaden noch in Grenzen halten.

Ach ja, den Zählerstand habe ich zum 31.12.2014 sowohl envitra, als auch dem Netzbetreiber mitgeteilt. Zusätzlich hat envitra vom Netzbetreiber einen Zählerstand per 14.10.2014 erhalten und mir diesen schriftlich bestätigt.

Freundliche Grüße!
sun
« Letzte Änderung: 27. Januar 2015, 20:21:00 von sun »

Offline khh

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Re: Keine Jahresrechnung, Abschlagszahlung einstellen?
« Antwort #3 am: 27. Januar 2015, 20:35:39 »
... Beim Wechsel zu envitra im Oktober 2013 habe ich leider den Namen des Geschäftsführers nicht gesehen und der erwähnte Forumsbeitrag ist vom 01.02.2014. Vor dem Wechsel habe ich auch im Internet nichts negatives über envitra gefunden. Ansonsten wäre ich niemals zu denen gewechselt. ...

Damit keine Missverständnisse entstehen: Die Vita des Geschäftsführers muss ja auch nicht zwangsläufig etwas bedeuten, schließlich kann sich jeder Mensch ändern.

Aber ich wechsle NIE zu einem "Newcomer" am Versorgerhimmel, über dessen Hintergrund und Bonität etc. NICHTS bekannt ist und wo es aufgrund des Zeitpunktes der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit z.B. noch keine Verbrauchs-abrechnungen und damit keine brauchbaren Erfahrungswerte geben kann (die Kundenbewertung "der Wechsel hat geklappt", wie überwiegend in den Vergleichsportalen anzutreffen, ist praktisch wertlos).
« Letzte Änderung: 27. Januar 2015, 22:26:35 von khh »
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Offline userD0010

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Re: Keine Jahresrechnung, Abschlagszahlung einstellen?
« Antwort #4 am: 29. Januar 2015, 17:49:28 »
@sun
Mag es damit zusammenhängen, dass dieser Versorger Ihnen mit der Jahresrechnung evtl. einen Bonus von X % zugesichert hat und nun auf Grund der höheren Abschlagzahlungen sich davor drückt, die Jahresrechnung zu erstellen ?
Wäre es Ihnen denn möglich, auf der Basis der Zählerstände selbst eine Jahresabrechnung einschl. der Grundgebühr zu erstellen, die Gesamtsumme inkl. USt. den geleisteten Abschlagzahlungen gegenüberzustellen, um daraus ein evtl. Guthaben zu ermitteln?
Wenn Ihnen dies möglich ist, sollten Sie dem Versorger diese Ergebnisse in Form einer Abrechnung zukommen lassen und gleichzeitig evtl. Ihnen noch zustehende Restbeträge mit den laufenden Abschlagzahlungen per Vorankündigung verrechnen.
Es bleibt zu hoffen, dass ein evtl. zugesagter Bonus ausreicht, diesen mit der restl. Laufzeit zu verrechnen, bevor Sie zu einem anderen  -hoffentlich seriöseren- Anbieter wechseln.

Offline Neuhaus

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Re: Keine Jahresrechnung, Abschlagszahlung einstellen?
« Antwort #5 am: 29. Januar 2015, 21:32:12 »
Haben Sie vielleicht vergessen, den Zählerstand selbst zu melden?
Ein Anruf dort reicht doch sicherlich zur Klärung!

mfg

Offline khh

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Re: Keine Jahresrechnung, Abschlagszahlung einstellen?
« Antwort #6 am: 29. Januar 2015, 22:20:09 »
Haben Sie vielleicht vergessen, den Zählerstand selbst zu melden? ...

Das ist doch beantwortet:
... den Zählerstand habe ich zum 31.12.2014 sowohl envitra, als auch dem Netzbetreiber mitgeteilt. Zusätzlich hat envitra vom Netzbetreiber einen Zählerstand per 14.10.2014 erhalten und mir diesen schriftlich bestätigt.

Und da der envitra-Gasvertrag wohl keine bestimmte Laufzeit hat, liegen verwendbare Zählerstände für eine Abrechnung vor.

@sun, Sie sollten aber darauf achten, dass envitra die gesetzliche Bestimmung gemäß § 40 Abs. 3 EnWG einhält:
Zitat
Lieferanten sind verpflichtet, den Energieverbrauch nach ihrer Wahl monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, abzurechnen. ...[/b]
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Offline userD0010

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Re: Keine Jahresrechnung, Abschlagszahlung einstellen?
« Antwort #7 am: 20. Februar 2015, 10:15:14 »
@sun
Darf man vielleicht auch erfahren,zu welchem Ergebnis Sie zwischenzeitlich gelangt sind?
Sie sollten sich vorstellen, dass auch so mancher Teilnehmer dieses Forums ein Interesse am Ergebnis der vorgebrachten Vorschläge und deren Umsetzung hat.

Offline dieter luenborg

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Re: Keine Jahresrechnung, Abschlagszahlung einstellen?
« Antwort #8 am: 03. Januar 2019, 12:57:14 »
leider gehöre ich ebenfalls zu den "Verlassenen". Wir bezogen schon ein paar Jahre Heizstrom von envitra, kann aber nichts negatives sagen. Abrechnungen immer korrekt, wenn nicht -- korigiert. Das Herr Tillmann vorher schon auf verschiedenen Gebieten tätig war wusste ich und habe es riskiert. Wir müssen eben jetzt einen neuen Versorge suchen. Den Dezember 2018 Lasteinzug habe ich wieder zurückgeholt. Mangelhaft fand ich, dass es keine Info per E-Mail gab. Habe nur bei der Suche nach dem Formular zur Zählerstandsmeldung die gesperrte Seite gefunden mit er Liefer Einstellungs Nachricht.
Abbuchungen werde ich überwachen. Aber es ist nichts mehr gekommen bisher.
Frage : soll ich den Dez.18 wieder zurückbuchen? Ich erwarte allerdings 2 3 hundert € Rückzahlung!
Gruß DL
DL

Offline bolli

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Re: Keine Jahresrechnung, Abschlagszahlung einstellen?
« Antwort #9 am: 04. Januar 2019, 09:07:37 »
leider gehöre ich ebenfalls zu den "Verlassenen". Wir bezogen schon ein paar Jahre Heizstrom von envitra, kann aber nichts negatives sagen. Abrechnungen immer korrekt, wenn nicht -- korigiert. Das Herr Tillmann vorher schon auf verschiedenen Gebieten tätig war wusste ich und habe es riskiert. Wir müssen eben jetzt einen neuen Versorge suchen. Den Dezember 2018 Lasteinzug habe ich wieder zurückgeholt. Mangelhaft fand ich, dass es keine Info per E-Mail gab. Habe nur bei der Suche nach dem Formular zur Zählerstandsmeldung die gesperrte Seite gefunden mit er Liefer Einstellungs Nachricht.
Abbuchungen werde ich überwachen. Aber es ist nichts mehr gekommen bisher.
Frage : soll ich den Dez.18 wieder zurückbuchen? Ich erwarte allerdings 2 3 hundert € Rückzahlung!
Gruß DL
Wenn Sie keinen Bonus vereinbart haben und ausgerechnet haben, dass Ihre Zahlungen und die Forderungen auch bei Rückbuchung ausgeglichen sind, würde ich das möglicherweise riskieren. Sollte allerdings ein Insolvenzverwalter das hart durchziehen, könnte es sein, dass Sie doch zahlen müssen, da die Abschlagsforderungen so lange bestehen, wie Sie beliefert werden. Wenn das auch im Dez. noch der Fall war, muss dafür auch der vereinbarte Abschlag bezahlt werden. Die Aufrechnung erfolgt erst am Ende des Vertragsverhältnisses. Nur da könnte dann nichts mehr zum Zurückzahlen da sein.  :(

 

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