Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EVD - Preiserhöhung per Spam-Email  (Gelesen 11624 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline NummerElf

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
EVD - Preiserhöhung per Spam-Email
« am: 27. Januar 2015, 09:31:20 »
Guten Morgen,

habe bei der EVD im letzten Jahr ein Strompaket 5.400kw gekauft. Angeblich soll ich im November2014 die Ankündigung zur Erhöhung bekommen haben. Habe diese Email aber nicht bekommen und sie kann auch eigentlich nicht im Spam gelandet sein, da ich das Postfach händisch sortiere.
Aber so weit so gut, jetzt haben sie mir am 19.1. die Email nochmal gesandt. Habe dann von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht,
was abgelehnt worden ist! Die Erhöhung liegt 20% über dem was die Firma ohne Einrechnung des Bonuses, für Neukunden berechnet!
Ist eine Ankündigung per Email überhaupt rechtens? Was kann ich jetzt noch machen?

Danke,
NummerElf. 

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: EVD - Preiserhöhung per Spam-Email
« Antwort #1 am: 27. Januar 2015, 11:47:41 »
Hallo NummerElf,

drastische Preiserhöhungen ab dem 2. Lieferjahr verbunden mit anderen fragwürdigen oder rechtswidrigen "Machenschaften" gehören halt zum Geschäftsmodell der wenig seriösen sogen. Discount-Anbieter à la 365 AG, ExtraEnergie & Co.! Das ist altbekannt und darüber wird schon seit Jahren im Netz (wie auch hier im Forum nachzulesen ist) und in den Medien immer wieder eindringlich gewarnt.

Bei Sonderverträgen wie hier vorliegend ist eine Preiserhöhungsmitteilung per Email zulässig, wenn das in den vertraglichen AGB so bestimmt ist. Streiten könnte man darüber, ob der Versorger den ordnungsgemäßen Zugang beim Verbraucher nachzuweisen hat. Für das Nachholen einer ggf. verpassten Sonderkündigungsmöglichkeit ist keine Rechtsgrundlage ersichtlich.

Nicht maßgeblich ist, ob der Preis für Bestandskunden wesentlich über dem mit Neukunden vereinbarten Preis liegt. Es geht allein um die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhung für IHREN Vertrag, was durchaus sehr fraglich sein könnte, denn oftmals dürften schon die verwendeten AGB-Preisanpassungsklauseln einer gerichtlich Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB nicht standhalten oder die Preiserhöhung ist unangemessen (gemäß BGH-Rechtsprechung zulässig nur im Rahmen nachweislich gestiegener Gesamtkosten; d.h.: der Versorger darf seinen Gewinnanteil NICHT erhöhen).

Um Ihren Einzelfall und die Möglichkeiten einer Vorgehensweise einschätzen zu können, bedarf es hier ergänzender Angaben wie bspw.: Ursprüngliche Konditionen, beabsichtigte Preiserhöhung, Wortlaut der für Ihren Vertrag geltenden AGB-Preisanpassungsklausel, Wortlaut/Begründung für die Preiserhöhung.

Meine Vermutung: Ihre Chancen, die (womöglich erhebliche) Preiserhöhung nicht bezahlen zu müssen, dürften sehr gut sein :) !

Gruß, khh 

 
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline NummerElf

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Re: EVD - Preiserhöhung per Spam-Email
« Antwort #2 am: 10. Februar 2015, 11:08:07 »
Guten Morgen,

vielen Dank für die Antwort. Hatte nochmal mit der Verbraucherzentrale telefoniert, wo mir sinngemäß gesagt wurde ohne Rechtsschutzversicherung
macht das keinen Sinn, ich solle die Erhöhung als Lehrgeld verbuchen! Habe allerdings ein Schreiben hier aus dem Forum kopiert und abgeändert und nochmal an den Versorger geschickt und siehe da, sie haben mich weil sie ja wollen das ich zufrieden bin, ausserordentlich zum 1.3. aus dem Vertrag entlassen! Das ist doch dann wieder in Ordnung.

Also vielen Dank,
NummerElf.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: EVD - Preiserhöhung per Spam-Email
« Antwort #3 am: 10. Februar 2015, 13:48:41 »
... Hatte nochmal mit der Verbraucherzentrale telefoniert, wo mir sinngemäß gesagt wurde ohne Rechtsschutzversicherung macht das keinen Sinn, ich solle die Erhöhung als Lehrgeld verbuchen! ...

Für eine VZ ist das aber eine ausgesprochen "schwache" Aussage, denn aufgrund der umfangreichen BGH-Rechtsprechung zum Thema Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln ist das relativ einfach zu beurteilen
und vor Gericht auch durchzusetzen!

... siehe da, sie haben mich weil sie ja wollen das ich zufrieden bin, ausserordentlich zum 1.3. aus dem Vertrag entlassen! ...

Das (nämlich die Kundenzufriedenheit) wird wohl eher nicht der Grund sein :D !
Vielmehr ist bei den sogen. "Discountern" immer wieder festzustellen, dass eine vorzeitige Vertragsbeendigung angeboten wird, sobald Kunden die Wirksamkeit von Preiserhöhungen in Frage stellen und mangels Durchsetzbarkeit die Bezahlung drastischer Preiserhöhungsbeträge zurückweisen, weil sich der Vertrag ohne die Preiserhöhung für den Versorger nicht rechnet.

Achten Sie also darauf, dass EVD die Schlussrechnung ohne die Preiserhöhung erstellt !


PS: Und meiden Sie künftig die Lockangebote der wenig seriösen "Billiganbieter". Brauchbare Anregungen für die Versorgerwahl und für verschiedene Wechselkonzepte (jährlich mit Bonus oder für längere Zeit ohne Bonus) findet man bspw. hier www.bezahlbare-energie.de !
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline NummerElf

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Re: EVD - Preiserhöhung per Spam-Email
« Antwort #4 am: 10. Februar 2015, 14:38:57 »
Mit der Vebraucherzentrale stimmt natürlich zumal mich das Gespräch noch knappe € 20,- gekostet hat!

Danke für eure Hilfe,
NummerElf.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz