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Rückforderungsansprüche aus einem Grundversorgungsvertrag aufgrund des o.g. EuGH-Urteils hat ein Nachbar kürzlich gegenüber E.ON geltend gemacht. Eine Antwort des Versorgers liegt ... noch nicht vor. ...
... An die Schlichtungsstelle würde ich allerdings nicht sonderlich hohe Erwartungen knüpfen.
... Die Phrase, wonach Preisanpassungen stets angemessen und begründet waren, scheint ein Standard-Spruch aller Versorger ... zu sein. ...
§ 5 (2) ... Der Grundversorger ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen ... eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden ...; hierbei hat er den Umfang, den Anlass und die Voraussetzungen der Änderung ... anzugeben.
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