Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Jahresabrechnung der EVM Koblenz – EVM gibt Einzugsermächtig  (Gelesen 8948 mal)

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Offline Thomas

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Ich hatte gegen beide Preiserhöhungen Widerspruch eingelegt.
„Leider“ habe ich im Abrechnungszeitraum 2005 weniger Gas gebraucht als selbst die gekürzten Abschläge hergaben.
So das ich noch eine Rückerstattung bekommen habe.

Leider sind dann aber auch all meine Bemühungen umsonst, da die EVM natürlich nach Ihren Konditionen abrechnet. Also alle Preise incl. der Preiserhöhungen. Wäre ich der EVM noch etwas schuldig geblieben wäre die Sache interessanter geworden.

Außerdem kündigt die EVM die Einzugsermächtigung und verlangt von mir die Überweisung der Abschläge per Dauerauftrag.

Ich weiß jetzt nicht wirklich wie ich mich hier verhalten soll wo der Differenzbetrag zwischen der Rechnung der EVM und meiner für das gesamte Jahr ja eigentlich noch weniger als 38 € betragen. Ich frage mich langsam ob sich der Aufwand wirklich lohnt.

Und hier noch einige im selben Schreiben aufgeführte Begründungen die angeblich die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhungen Gerichtlich bestätigen.

„An dieser Stelle möchten wir Sie darüber informieren, dass die Preiserhöhung zum 01.12.04
bereits Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung war. In seinem Urtel vom 02.06.05 hat das Amrsgericht Koblenz die Klage eines Kunden gegen die EVM die Preiserhöhung für unverbindlich zu erklären, als unzulässig abgewiesen. In dem Verfahren hat die EVM gegenüber dem Gericht belegt, dass sie nicht einmal die Steigerung ihrer Bezugskosten vollständig an die Kunden weitergegeben hat.

Zuvor wurde unsere Preispolitik bereits durch die Landeskartellbehörde RLP bestätigt, welche seitens der EVM keine karellrechtlichen Verdachtsmomente hinsichtlich eines Preishöhenmissbrauchs feststellte.
Damit wurde zum Ausdruck gebracht, dass wir keine überhöhten, sondern marktübliche Preise geltend machen.

Wir hoffe, dass Sie vor diesem Hintergrund nicht länger an Ihrem Widerspruch festhalten wollen. Gerne sind wir dazu bereit, noch offene Fragen persönlich mit Ihnen zu besprechen.
Rufen Sie uns dazu bitte einfach an ( Hr. Rech Tel. 0261-402770)

Offline Achim

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Jahresabrechnung der EVM Koblenz – EVM gibt Einzugsermächtig
« Antwort #1 am: 30. November 2005, 07:10:27 »
Hallo Thomas,

ich bin auch Kunde der EVM und zahle nach wie vor die Preise von 2004.

In einem Telefonat hat Herr Resch auch mir erklärt, ich möge künftig die gekürzten Abschläge selbst überweisen. Ich habe darauf bestanden, dass die Abschlagszahlungen abgebucht werden. Und so ist es auch dabei geblieben.

Überzahltes Geld ist, befürchte ich, weg.

Für künftige Abschläge solltest Du die Höhe festlegen und der EVM mitteilen. Verwende dazu die Verbrauchswerte der letzten Jahresabrechnung und die alten Preise. Erkläre der EVM, dass sie nur diesen Betrag einziehen darf.

Die Begründungen der EVM sind immer die gleichen und schlicht überholt. Das Forum hat hierzu breit berichtet.

Man sollte die Sache nicht von der Höhe des Betrages abhängig machen. Dann könnten die Energieversorger in milden Wintern alle Weichen stellen. Hier geht es doch deutlich um Grundsätze.

Gern bin ich Dir für direkte Hilfe verfügbar.

Grüsse aus Hausen / Wied
Achim Kluth

Offline Cremer

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Jahresabrechnung der EVM Koblenz – EVM gibt Einzugsermächtig
« Antwort #2 am: 30. November 2005, 08:49:00 »
@Thomas,
@Achim,

Natürlich pochen die EVM gerade auf das Urteil in Koblenz.

Informieren Sie sich aber bitte hier im Forum und auf den Seiten des Bundes für Energieverbraucher. Dort finden Sie alle Urteile. Sie sind alle anders entschieden als das in Koblenz.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern.

Überweisen Sie per Dauerauftrag und kürzen die Abschläge. Die müssen so eingekürzt werden, dass diese bezogen auf den Verbrauch vom Vorjahr und den von Ihnen eingesetzten alten Preisen darunter liegen. Sie müssen am Ende des Abschlagzeitraumes eine Nachzahlung auch auf Ihre Abschlagshöhe haben.  Nur dann haben Sie geld gespart. Die EVM wird Ihnen nur Guthaben erstatten auf der Berechnungsbasis der EVM.
Somit ist die jetzige Differenz zu Ihrer Berechnung erst mal weg.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Jahresabrechnung der EVM Koblenz – EVM gibt Einzugsermächtig
« Antwort #3 am: 30. November 2005, 11:18:15 »
@Thomas

Das AG Koblenz hatte die wohl schlecht begründete Klage als unzulässig abgewiesen. Deshalb hatte das Gericht gerade nicht über die Billigkeit zu entscheiden. Es durfte noch nicht einmal darüber entscheiden.


Diese Frage wäre nur im Rahmen der Begründetheitsprüfung der Klage zu erörtern gewesen. Auf die Begründetheit einer unzulässigen Klage kommt es jedoch nie erst an, so dass es keinerlei Erörterung bedarf.

Zudem steht das Urteil AG Koblenz schon im Widerspruch zum Urteil des AG Euskirchen. Nach letzterem ist nämlich eine Feststellungsklage über die Billigkeit zulässig. Das AG Euskirchen hatte allerdings die Klage als unbegründet abgewiesen.

Nachdem das Urteil des AG Euskirchen vor dem LG Bonn in Berufung ist und dort sich wohl die Auffassung durchsetzen wird, dass das nicht rechtskräftige Urteil des AG Euskirchen an Mängeln leidet, steht die zitierte Rechtsprechung ziemlich allein auf weiter Flur.

Das wird auch der Versorger wissen und deshalb wird er wohl  bereit sein, auch nur gekürzte Abschläge weiter abzubuchen.

Das ist auch für den Versorger besser, zumal wenn der Kunde die Unbilligkeit gegen den Gesamtpreis einwendet.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Thomas

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Jahresabrechnung der EVM Koblenz – EVM gibt Einzugsermächtig
« Antwort #4 am: 30. November 2005, 21:09:13 »
Hallo an alle die so nett auf meinen Eintrag in diesem Forum geantwortet haben.
Ich habe jetzt mal ausgearbeitet welche Antwort ich der EVM schreiben könnte und bitte um Euren Komentar

Energieversorgung Mittelrhein GmbH
Ludwig-Erhard-Straße 8
56073 Koblenz

Betr.: Jahresabrechnung 2005 Kundennummer: 541.107.185-1
          Ihr Schreiben vom 21.10.2005 Joachim Rech

Sehr geehrter Herr Rech,
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider konnten mich Ihre Argumente und zitierten Urteile nicht von der Billigkeit Ihrer Gaspreise überzeugen. Ich möchte daher an meinem Widerspruch festhalten.
Da ich Ihnen eine Einzugsermächtigung erteilt habe möchte ich Sie bitten diese zu nutzen und in Zukunft den von mir unten ermittelten Betrag von 61,39 € von meinem Konto einzuziehen. Die Berechnung legt den Preis von 3,17 Ct/KWh zugrunde.

Grundpreis €/Jahr 226,20 + Verbrauch 13000 KWh x 3,17 Ct =
226,-- € + 412,10 € +16% MWSt geteilt durch 12 Monate macht einen Abschlag von
736,72 : 12 = 61,39 €
            
Mit freundlichen Grüßen

 

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