Es scheint sich wohl um einen etwas erfahreneren Kunden zu handeln, der jährlich wechselt, um den Bonus mitzunehmen.
Dieser weiß auch, dass es bei der Höhe der Tarife wie bei den Aktienkursen an der Börse ist:
Es wird nicht geklingelt, wenn es rauf oder runter geht!
Der Kunde weiß auch von den über ‚bezahlbare Energie‘ aufgerufenen Vergleichsportal ‚verivox‘, dass er beim Gas bei einem Verbrauch von 27.500 kWh 764,70 EUR im 1. Jahr gegenüber der Grundversorgung spart, wenn er z.B. Vattenfall mit einer Preisgarantie wählt. Bei 123energie mit einer eingeschränkten Preisenergie und einer Ersparnis von (nur) 761,53 EUR war er gerade.
Er wählt auch nicht ‚extraenergie‘ mit einer Ersparnis von 777,70 EUR aus nachlesbaren Gründen.
Die Frage ging u. A. dahin, ob es Sinn macht, die Erhöhung oder Erniedrigung der staatlichen Anteile an den Energiepreisen, die ja mehr als die Hälfte des Preises ausmachen, abzuwarten, die der Versorger bei eingeschränkter Preisgarantie ja weitergeben kann, aber nicht muss.
Diese Änderungen ergeben sich zumeist zum Jahreswechsel, und es ist meist oder eigentlich immer nicht klar, ob oder in welcher Höhe sie in dem Angebot schon eingepreist sind.
Aber zugegeben, die Frage nach dem Sinn oder Unsinn des Wartens ist eigentlich schon beantwortet, wenn man 764,70 EUR durch 12 teilt: = 63,70 EUR/Monat oder durch 27.500 kWh = 2,8 Ct./kWh
berghaus 01.12.14