@Didakt,
Sie müssen hier
wegen mir gar nichts umformulieren, aber es soll halt jeder wissen, worauf er sich einlässt um nicht hinterher, wenn's zu spät ist, zu erfahren, dass leider ein Baustein seiner Argumentation, die er sorgsam versucht hat wasserdicht zu machen, ein Löchlein hat, weil er einen, aus meiner Sicht, unnötigen Baustein in seinem Schreiben hat, was ihm bzw. seinem Zeugen möglicherweise den Anschein der Unseriösität einträgt, wenn in einem Verfahren herauskommt, dass der Zeuge in Wirklichkeit bei der Anfertigung gar nicht dabei war. Es macht immer einen schlechten Eindruck, wenn man zugeben muss, dass man, wenn auch nur in einem Punkt, nicht ganz die Wahrheit gesagt hat.
Und das der Gerichtsvollzieher ´direkt hinter der persönlichen Übergabe oder der durch Boten (natürlich mit Bestätigung der Abgabe) die rechtlich bessere Wahl ist, dürfte Unzweifelhaft sein. Aber abzuwägen ist natürlich zum einen der Kostenaspekt und zum anderen der zeitliche Aspekt (der ja auch in dem Bericht von Frau Holling in dem Video zur Sprache kam). Wenn nur einer dieser beiden Punkte nicht passen, kann es natürlich schwierig werden.
ICH habe übrigens noch NIE mit Gerichtsvollzieher zustellen lassen, aber ich kündige auch grundsätzlich sehr frühzeitig (per Einwurf-Einschreiben) und wenn dann innerhalb einer gewissen Frist keine Bestätigung käme, würde ich das entsprechend formal nachholen. War aber bisher nicht nötig, selbst bei den "angeblich unseriösen Anbietern" nicht, da sie die Kündigung regelmäßig zügig bestätigt haben.
Und einen Grund, deswegen so gereizt zu reagieren, gibt es schon gar nicht. Auch wenn Sie sehr bemüht sind mit Hilfestellungen, was auch von mir zweifelsohne anerkannt wird, sollten auch Sie nicht das Selbstverständnis haben, unfehlbar zu sein. Genau wie ich das auch nicht bin.
Und für einen Grund, warum man als Zeuge bei der Anfertigung unbedingt dabei sein sollte, bin ich auch weiterhin empfänglich.
![Zwinkernd ;)](https://forum.energienetz.de/Smileys/default/wink.gif)
Und aus meiner Sicht ist es lebensfremd anzunehmen, dass ein Zeuge von der Anfertigung des Schreibens bis zur Abgabe in der Post ununterbrochen mit dem Ersteller zusammen ist, um bezeugen zu können, dass das angefertigte Schreiben auch das ist, welches in den Umschlag gesteckt wurde, außer man wohnt direkt neben einert Postfiliale.
Ich kenne mich gut genug in juristischen Verfahren aus um Ihnen sagen zu können, dass ein Zeuge, der einmal beim Bezeugen der Unwahrheit ertappt wurde, ein schlechter Zeuge ist.
![Zwinkernd ;)](https://forum.energienetz.de/Smileys/default/wink.gif)
Abgesehen davon, dass er sich ggf. sogar strafbar macht.
Und nochmal in aller Deutlichkeit: Es geht hier nicht darum Sie und Ihren Zusatz "auseinander zu nehmen" oder mit übertriebener Spitzfindigkeit ranzugehen, sondern darum, den Hilfesuchenden die bestmögliche Unterstützung zu geben OHNE sie gleichzeitig in möglichen Fallen von versierten Anwälten der Gegenseite laufen zu lassen.