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Autor Thema: EVD und ihre Schlußrechnung  (Gelesen 12188 mal)

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Offline Cremer

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EVD und ihre Schlußrechnung
« am: 23. November 2014, 18:16:29 »
Ich hatte den Sondervertrag bei der EVD nach Mitteilung einer Preiserhöhung am 11.6.14 gekündigt. Die Beendigung wurde zum 31.7.2014 von EVD bestätigt.
Der Jahresverbrauch lag bei ca. 12.000 KWh (Haushaltsstrom und Wärmepumpe)

Zum 30.6.2014 wurde eine Jahresrechnung (1.7.13 bis 30.6.14) gestellt.
Diese wies ein Guthaben von 1283,39 € aus. Die Verrechnung sollte mit den künftigen Abschlägen erfolgen.

Zum 1.9.14 wurde die Schlußrechnung erstellt mit einem Guthaben von 136,24 € erstellt.
"Das Guthaben wird in den nächsten 30 Tagen überwiesen", welches auch geschah.

Weiterhin wartete ich auf das Guthaben in Höhe von 1283,39 € aus der Jahresrechnung. :o
Ich schickte eine E-Mail und telefonierte sehr ärgerlich mit EVD wo denn nun meine Gutschrift bliebe.
In der E-Mail kündigte ich ebenfalls an, dass ich für die 3 Monate Wartezeit auf mein Geld auch Zinsen in Höhe von 38,50 € haben möchte.

Das Guthaben wurde dann am 13.10.14 überwiesen, ohne die Zinsen.  >:(
Daraufhin habe ich per E-Mail angedroht, da es nicht mein Verschulden war, dass das Guthaben zeitgemäß geleistet wurde, sondern erst nachdem ich EVD auf den Anspruch des Guthabens aufmerksam gemacht habe, die Zinsen einzuklagen, indem ich diMinimum e Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben werde und die Schlichtungsstelle Energie informieren würde.
ertrages und nach
Die Gutschrift der Zinsen von 38,50 € erfolgte sodann umgehend zum 24.10.14 8) 8)

Anzumerken bleibt:
Bei allen solchen Anbietern erfolgt grundsätzlich die Rechnungslegung erst 4 Wochen nach Beendigung des Vertrages und erst nach weiteren 4 Wochen wird das Guthaben ausgezahlt. Das sollte mal richtig und zeitnah geregelt werden. Denn die Abschläge liegen immer höher als der tatsächliche Verbrauch, da der Bonus erst nach 12 Monaten gewährt wird.

Bei der Extraenergie (Nachfolger von EVD ab 1.8.14) z.B. habe ich einen sogenannten "Sofortbonus" ausgezahlt bekommen.
 
« Letzte Änderung: 23. November 2014, 18:22:44 von Cremer »
MFG
Gerd Cremer
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Offline khh

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Re: EVD und ihre Schlußrechnung
« Antwort #1 am: 23. November 2014, 19:08:55 »
[...]
Anzumerken bleibt:
Bei allen solchen Anbietern erfolgt grundsätzlich die Rechnungslegung erst 4 Wochen nach
Beendigung des Vertrages und erst nach weiteren 4 Wochen wird das Guthaben ausgezahlt.
Das sollte mal richtig und zeitnah geregelt werden. ...
[farbliche Hervorhebung durch khh]

Dann sollten Sie vielleicht mit der bifep dahingehend eine Initiative starten, dass der Gesetzgeber die in § 40 Abs. 4 EnWG und § 286 Abs. 3 BGB festgelegten Fristen zeitnah ändert ??? !

Im Übrigen kann man "allen solchen Anbietern" schon mit der Übermittlung des Zählerstandes zum Ende des Lieferjahres bzw. Vertrages Fristen  - für die Guthabenüberweisung 2 Wochen nach Abrechnungserstellung! -  setzen (siehe das vielfach hier im Forum angesprochene Muster-Schreiben von @Didakt !), um bei fruchtlosem Fristablauf sofort die Schlichtungsstelle Energie e.V. einschalten zu können, ggf. mit Geltendmachung von Verzugszinsen.

Anzumerken bleibt: Bei IHRER Wahl der Anbieter (wer die Gefahr liebt ......), werden Sie womöglich immer wieder mit den Ihrerseits beklagten "Machenschaften" der wenig seriösen "Billigheimer" konfrontiert (vgl. Aufgabe und Ziel der BIFEP "Werbeversprechen der Versorger kritisch zu durchleuchten") ::).           
« Letzte Änderung: 23. November 2014, 22:41:13 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Stromfraß

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Re: EVD und ihre Schlußrechnung
« Antwort #2 am: 23. November 2014, 19:58:39 »
Zitat
Bei allen solchen Anbietern erfolgt grundsätzlich die Rechnungslegung erst 4 Wochen nach Beendigung des Vertrages und erst nach weiteren 4 Wochen wird das Guthaben ausgezahlt.
Ich war bis zum 30.09.14 auch bei diesem Lieferanten.
Anfang November erhielt ich die Schlussrechnung und 3 Tage später war die Gutschrift von knapp 400 Euro (im wesentlichen die Bonuszahlung) auf meinem Konto.
Das alles ohne jeglichen Hick-hack.
Ich sehe auch keinen Verstoß des Lieferanten gegen das EnWG bzw. das BGB.

Offline Ben

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Re: EVD und ihre Schlußrechnung
« Antwort #3 am: 24. November 2014, 15:01:02 »
Vorsicht bei ExtraEnergie: hohe Abschlagszahlungen und lange Rechnungserstellungen.

Offline Stromfraß

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Re: EVD und ihre Schlußrechnung
« Antwort #4 am: 24. November 2014, 22:49:19 »
Ich kenne die AGB bei ExtraEnergie nicht und will sie auch nicht suchen.
Soweit mir bekannt, wird bei allen Stromversorgern der in Euro umgerechnete Jahresverbrauch in 11 oder 12 mtl. Abschlagszahlungen berechnet.
Für die Rechnungserstellung gibt es Fristen. Lt. EnWG betragen diese 6 Wochen.

 

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