Ich hatte den Sondervertrag bei der EVD nach Mitteilung einer Preiserhöhung am 11.6.14 gekündigt. Die Beendigung wurde zum 31.7.2014 von EVD bestätigt.
Der Jahresverbrauch lag bei ca. 12.000 KWh (Haushaltsstrom und Wärmepumpe)
Zum 30.6.2014 wurde eine Jahresrechnung (1.7.13 bis 30.6.14) gestellt.
Diese wies ein Guthaben von 1283,39 € aus. Die Verrechnung sollte mit den künftigen Abschlägen erfolgen.
Zum 1.9.14 wurde die Schlußrechnung erstellt mit einem Guthaben von 136,24 € erstellt.
"Das Guthaben wird in den nächsten 30 Tagen überwiesen", welches auch geschah.
Weiterhin wartete ich auf das Guthaben in Höhe von 1283,39 € aus der Jahresrechnung.
Ich schickte eine E-Mail und telefonierte sehr ärgerlich mit EVD wo denn nun meine Gutschrift bliebe.
In der E-Mail kündigte ich ebenfalls an, dass ich für die 3 Monate Wartezeit auf mein Geld auch Zinsen in Höhe von 38,50 € haben möchte.
Das Guthaben wurde dann am 13.10.14 überwiesen, ohne die Zinsen.
Daraufhin habe ich per E-Mail angedroht, da es nicht mein Verschulden war, dass das Guthaben zeitgemäß geleistet wurde, sondern erst nachdem ich EVD auf den Anspruch des Guthabens aufmerksam gemacht habe, die Zinsen einzuklagen, indem ich diMinimum e Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben werde und die Schlichtungsstelle Energie informieren würde.
ertrages und nach
Die Gutschrift der Zinsen von 38,50 € erfolgte sodann umgehend zum 24.10.14
Anzumerken bleibt:Bei allen solchen Anbietern erfolgt grundsätzlich die Rechnungslegung erst 4 Wochen nach Beendigung des Vertrages und erst nach weiteren 4 Wochen wird das Guthaben ausgezahlt. Das sollte mal richtig und zeitnah geregelt werden. Denn die Abschläge liegen immer höher als der tatsächliche Verbrauch, da der Bonus erst nach 12 Monaten gewährt wird.
Bei der Extraenergie (Nachfolger von EVD ab 1.8.14) z.B. habe ich einen sogenannten "Sofortbonus" ausgezahlt bekommen.