Das OLG Düsseldorf hat nach dreijähriger Verhandlungsdauer das Urteil am 19.06.2013 verkündet. Es ging um den Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts gegen Flüssiggasanbieter.
Das Urteil wurde in anonymisierter Fassung vom OLG veröffentlicht, jedoch nach kurzer Zeit wieder unsichtbar geschaltet. Das Urteil mit 180 Seiten liegt uns nunmehr vor.
Ein Teil der betroffenen Firmen hat angekündigt, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Dadurch hat das Urteil vorerst noch keine Rechtskraft erlagt. Die betroffenen Kunden können deshalb also noch keine Rückforderungsansprüche geltend machen.