Uranus,
warum kommen Sie jetzt auch hier und in anderen Versorger-Unterforen mit Ihrem scheinbar Lieblings-Thema "Abschlagsfälligkeit am 1. des Liefermonats" = Ihrer Meinung nach eine "unseriöse (vllt. sogar unzulässige) Vorkasse" ?
Rechtlich nachvollziehbar ist Ihre Einschätzung eher nicht, denn § 41 Abs. 2 letzter Satz EnWG bestimmt - Zitat: "Eine Vorauszahlung wird nicht vor Beginn der Lieferung fällig."
Warum warten Sie nicht einfach die in Ihrer eigenen Sache (Feststellungsklage der 365 AG) für den 04.12.2014 anstehende Urteilsverkündung des AG Berlin-Tempelhof ab, womöglich haben wir dann ja tatsächlich ein interessantes Diskussionsthema.
Im Moment würde mich bspw. interessieren, bei welchen Anbietern mtl. Abschläge erst am Ende des jeweiligen Liefermonats fällig sind (mir sind derzeit keine bekannt). Kennen Sie solche Versorger und können Sie hier einige benennen ?
Gruß, khh