Die Abschlagszahlung zu Beginn des Liefermonats einzuziehen ist bei (gefühlten) 90% der Anbieter der Fall und meines Wissens fällt das nicht unter Vorkasse. Dieses wäre es nur, wenn er vor Beginn des Liefermonats eingezogen würde. Ich weiss nicht, auf welches Urteil Sie da warten wollen ?
Man sollte nur darauf achten, dass bei vielen dieser Modelle bereits 2 Monate vor Lieferende die geschätzten Kosten bezahlt sind (zumindest beim 11-Abschläge-Modell) und dass für diesen Fall der Anbieter nicht einen 12 Abschlag einzieht. Bestes Beispiel für solch einen Vertreter ist ja die 365 AG. In deren Thread findet man auch Berechnungsbeispiele, wie man überprüfen kann, ob mit 11 oder erst mit 12 Abschlägen der progostizierte Verbrauch bezahlt ist.