0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Hartz IV-Bezieher aus Forst staunten nicht schlecht, als sie feststellen mussten, dass die Abwrackprämie für ihren alten Kühlschrank auf ihre Regelleistung angerechnet wurde.....Auf Anfrage der Zeitung beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) in Berlin stellte sich heraus, dass die 150 Euro für die Anschaffung eines neuen Geräts nicht bedarfsmindernd als Einkommen im SGB II gelten....Kühlschranktausch im Rahmen des „Stromsparcheck Plus"Im Rahmen des sogenannten „Stromsparcheck Plus" können Hartz IV-Bezieher einen Gutschein über 150 Euro erhalten, sofern ihr alter Kühlschrank mehr als zehn Jahre alt ist, fachgerecht entsorgt wird und der neue Kühlschrank mindestens 200 Kilowattstunden Strom pro Jahr einspart....
Das ist doch schon mal nicht schlecht. Jetzt braucht man nur noch Geld für den neuen Kühlschrank
Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz