Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Schneechaos - und die Kosten?  (Gelesen 61336 mal)

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Offline RR-E-ft

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Offline energienetz

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Offline RR-E-ft

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Schneechaos - und die Kosten?
« Antwort #17 am: 29. November 2005, 19:21:56 »
Hier sieht man, dass 2003 die durchschnittliche Ausfallszeit noch bei 15 Minuten lag:

http://www.vdn-berlin.de/kabeltagung2003.asp

Heute - ohne die Auswirkungen der jüngsten Stromausfälle- soll die durchschnittliche Ausfallzeit bei 22,9 Minuten liegen:

http://www.vdn-berlin.de/akt_stromnetz_2005_11_28.asp

Manche meinen, die Versorgungssicherheit sei auf gleichbleibend hohem Niveau.

Man könnte aber auch sagen, die statistische  Ausfallzeit habe sich schon bisher binnen kurzer Frist (zwei Jahre) um über 50 Prozent erhöht.

Die aufrüttelnde SAG- Studie findet ersichtlich keinerlei Erwähnung.

Weil man diesen Umstand wohl nicht wahrhaben möchte, stellt man wohl auch gar  nicht erst die Fragen nach den Ursachen des eindeutigen Trends, sondern findet sich weiter weltmeisterlich.

Schließlich hat Qualität ihren Preis und sei nicht zum Nulltarif zu haben.
Als gäbe es in Deutschland irgendwo Strom zum Nulltarif....

Verschwiegen wird, wieviel Qualität und Versorgungssicherheit man nun als Kunde bei dem hohen Netzentgelt- und Strompreisniveau erwarten darf.



Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline biene

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Schneechaos - und die Kosten?
« Antwort #18 am: 29. November 2005, 19:28:08 »
@ forum

das Einzige - was an dem Chaos vielleicht als positiv \"bewertet\" werden kann:

die Leute sind wieder wach geworden und in der Not zusammengerückt :?

Ich hoffe, dass schnellstens alle wieder versorgt sind mit Wärme und Strom.

Liebe Grüße

Biene

Offline RR-E-ft

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Schneechaos - und die Kosten?
« Antwort #19 am: 29. November 2005, 19:52:35 »
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4987634_REF1,00.html

http://www.wdr.de/themen/panorama/wetter/winter_2005/schneechaos/inhalt.jhtml

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID2131780_NAVSPM1_REF1,00.html

Man sehe sich nur §§ 6, 7 AVBV an:

Gehaftet wird nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bagatellschäden werden nicht erstattet.
Es gibt zudem eine Haftungsbeschränkung der Höhe nach.

Der Versicherer hat schon gesagt, es liege kein Haftungsfall vor.
Auch da hatte man die \"Prüfung\" wohl schnell im eigenen Sinne abgeschlossen, wohl noch bevor die vollständige Faktenlage, wie sie der Bundesnetzagentur mitzuteilen ist, überhaupt übersehen werden kann.

Fraglich, welche Versicherungsprämien für die bestehenden Versicherungen geleistet werden und wieviel der Kunde - wohl mit dem Grundpreis für die Kosten solcher Versicherungsprämien jährlich bei den Strompreisen mit zu bezahlen hat.

Eigentlich treten Versicherungen bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung gerade nicht ein......


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Schneechaos - und die Kosten?
« Antwort #20 am: 30. November 2005, 08:56:57 »
@Fricke,

Nur am Rande.
Die dPA - Meldung 29.11.05, 16.26 Uhr bezüglich der Erdkabelverlegung müßte näher betrachtet werden. Dies ist eine Pauschalaussage.

Für Höchstspannungsnetze sind Kabel nicht geeignet, wohl aber für bis zu 60 KV-Netzen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Schneechaos - und die Kosten?
« Antwort #21 am: 30. November 2005, 11:32:19 »
@Cremer

Wieviel HS- Netz bedarf es wohl, wenn die Versorgungsstruktur in höherem Maße dezentral getaltet wäre?

Man könnte die entsprechenden Netzanteile ggf. minimieren und damit auch die resultierenden Risiken, wie auch die Nachteile durch hohe Leitungsverluste beim Stromtransport über sehr weite Strecken.

Supraleitung wird auch nicht eben billig zu bewerkstelligen sein.  


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline BerndA

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Schneechaos - und die Kosten?
« Antwort #22 am: 30. November 2005, 12:44:49 »
@ Herr Fricke,

sollten die gebeutelten Stromkunden in und um den am meisten betroffenen Ort Ochtrup jetzt nicht schleunigst Widerspruch gegen die letzten drei Jahre Strompreiserhöhung der RWE einlegen, um wenigstens einen Teil Ihrer Kosten zurück zu erhalten ?

Nach den einschlägigen Bestimmungen müßte doch bei entsprechenden Widersprüchen, die jetzt eingelegt würden, der Strompreis aus der letzten Erhöhung in 2002 gelten, oder ?

Da ich hier nur ca. 20 km von Ochtrup entfernt wohne, würde unsere Ortsgruppe vom BdEv das gerne anregen.

Was halten Sie davon ?

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:

B. Ahlers

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Schneechaos - und die Kosten?
« Antwort #23 am: 30. November 2005, 13:00:02 »
@BerndA

Widerspruch ist immer gut, nur holt man dadurch keine Kosten rein.

Möglicherweise gelingt es dem Unternehmen ja, die Billigkeit der Preise nachzuweisen.

Wenn man mit dem Unbilligkeitseinwand Erfolg hat, dann zahlt man zukünftig weniger, bekommt in einem Rückerattungsprozess ggf. Geld zurück.

Das hat aber mit den jetzt eingetretenen Schäden rein gar nichts zu tun.


Erfahrungen aus Jena:

http://www.swr.de/report/archiv/sendungen/050228/02/frames.html

Es wurde immer noch nichts gezahlt. Der Kunde ist weder gesperrt noch verklagt worden, seit über einem Jahr.

Ich empfehle das nicht, weil es nicht ganz risikolos ist, es in jedem Falle professioneller Begleitung bedarf.

Aber es zeigt wohl deutlich, dass es bei Stromversorgern möglicherweise etwas zu verbergen gibt.

http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/11/30/aus_aller_welt/795332.html

http://www.ftd.de/me/cm/32488.html

Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline BerndA

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Schneechaos - und die Kosten?
« Antwort #24 am: 30. November 2005, 23:18:09 »
@ Herr Fricke,

okay, das mit den nicht rückholbaren Kosten ist natürlich klar.

Aber nochmal zu meiner Frage, denn ich finde den dazu gehörigen Thread nicht mehr :

Irgendwo haben Sie mal erwähnt, dass es bei Widersprüchen im Strombereich auch möglich sei, die Preise zugrunde zu legen, die  vor der Verjährungsfrist von 3 Jahren gegolten haben.

Könnte man jetzt also  Widerspruch gegen die Strompreiserhöhungen der RWE in den letzten drei Jahren einlegen und dann die letzte Preiserhöhung aus 2002 zugrunde legen ?

Wie wird die Verjährungs- Frist  in diesem Fall genau berechnet ?

Das sich aus diesem rückwirkenden Widerspruch ergebende Guthaben ist ja wohl nicht mehr zu retten, aber für die Zukunft kann man dadurch ja entsprechende Senkungen des Abschlages vornehmen, und zwar in weit aus größerem Umfang, als wenn ich nur die Preise aus 2004 zugrunde lege, oder sehe ich das falsch ?

Diese Frage tauchte übrigens auch zur Gaspreisproblematik auf.

Wenn die Verjährung für die Preise aus 2002 also noch nicht eingetreten ist, könnten diese Preise aus 2002 doch bei allen derzeitigen Widersprüchen als Berechnungsgrundlage verwendet werden.

Ist das so richtig ?


Mit freundlichen Grüßen aus dem sich langsam erholenden Münsterland :wink:

B. Ahlers

Offline RR-E-ft

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Schneechaos - und die Kosten?
« Antwort #25 am: 01. Dezember 2005, 12:57:23 »
@BerndA


Bei den Allgemeinen Tarifen muss immer der Gesamtpreis der Billigkeit entsprechen, fraglich was der \"billige\" Preis ist, weil ersichtlich noch nie ein Gericht einen solchen festgelegt hat.

Der rückwirkende Angriff der Preiserhöhungen ist deshalb nur eine \"Krücke\", denn die Preise können ja auch schon in 2002 zu hoch gewesen sein.

Stellt man den Gesamtpreis zur Billigkeitskontrolle, kommt es auf zwischenzeitliche Preiserhöhungen gar nicht erst an.

Preiserhöhungen nach 2002 beruhten auf einer Erhöhung der Stromsteuer in 2003 auf 2,05 Cent/ kWh und aufgrund der gestiegenen EEG/ KWKG- Umlagen. Letztere sollen nach dem Urteil des LG Münster vom 09.02.2005 jedoch sowieso erst nach einer bisher überhaupt nicht durchgeführten \"Spitzabrechnung\" fällig werden, vgl. den umfangreichen Thread unter dem Titel \"Alle Stromrechnungen falsch\".

Alle zwischenzeitlichen Preiserhöhungen, die nicht auf die o. g. Steuererhöhung zurückzuführen sind, sind m.E. nachfragungswürdig.

Um zu sehen, wie sich die Strompreise effektiv erhöht haben, müssten Sie die Beträge der Stromrechnungen der verschiedenen Jahre bei einem konstanten Verbrauch durch die konstante Anzahl der verbrauchten kWh dividieren.

Mit dieser Methode komme ich hier zu zwischenzeitlichen Preiserhöhungen in Höhe von unglaublichen 6 Cent/ kWh.

Die Verjährungsfrist für Rückforderungen beträgt 3 Jahre.

Auch bei Sonderverträgen kann man einseitige Preiserhöhungen einer Billigkeitskontrolle unterziehen. Man muss jedoch solche Sonderverträge und die darin enthaltenen Klauseln genau prüfen.

Es ist sicher nicht möglich und auch nicht sinnvoll, Ihnen an dieser Stelle die Gesamtproblematik Billigkeitskontrolle von Strompreisen zu erörtern.

Dass es auch weiter möglich ist, sich auch gegen überhöhte Strompreise zur Wehr zu setzen möchte ich gerade unter Beweis stellen.

Deshalb habe ich für mich persönlich den gewählten Weg eingeschlagen, um gerichtliche Entscheidungen zu erzwingen, die weitere Klarheit schaffen kann.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline BerndA

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Schneechaos - und die Kosten?
« Antwort #26 am: 04. Dezember 2005, 21:49:39 »
@ Herr Fricke,

okay, wenn ich Ihre Erfahrungen als Leitbild nehme, sollte also jeder mündige Verbraucher, der die offensichtlich unberechtigten letzten Preiserhöhungen seines Stromlieferanten nicht akzeptieren will, wie schon mehrfach vorgeschlagen , konsequent Widerspruch gegen diese Preiserhöhungen einlegen, und zwar rückwirkend bis 2003.

Das heißt, die Bemessungsgrundlage für zukünftige Abschlagszahlungen werden die Preise aus 2002 sein, wie es auch in folgendem Beitrag hier im Forum eindeutig beschrieben wurde :

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1848

Den Verbrauchern darf in diesem Falle, wie beim Gas, nicht der Strom abgestellt werden. Ebenso unzulässig sind Mahnungen gegen diese strittigen und nicht fälligen Beträge.

Also gilt es, die Preise des Stromversorgers aus 2002 festzustellen, um diese dann unter Zugrundelegung des letzten Jahresverbrauches weiter zu zahlen, bis eine endgültige gerichtliche Entscheidung ergeht.

Das Risiko ist, wie beim Gas, durch die Regelung des § 93 ZPO entsprechend überschaubar.

Da wir hier vor Ort tätig werden können, werden wir den Menschen in diesem Gebiet die dazu vorliegenden Erfahrungen unserer Ortsgruppe gerne weitergeben.

Mit freundlichen Grüßen aus dem entschlossenen Münsterland  :evil:

B. Ahlers

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Schneechaos - und die Kosten?
« Antwort #27 am: 05. Dezember 2005, 14:47:43 »
@BerndA

Schauen Sie sich ggf. morgen Abend ganz aufmerksam einen Beitrag zum Thema Strompreise in der ZDF- Sendung Frontal 21 an- wenn Sie denn Strom haben.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Sukram

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Schneechaos - und die Kosten?
« Antwort #28 am: 05. Dezember 2005, 15:20:47 »
aber nach meiner Juristenlaienmeinung muss man dem Versorger nachweisen, dass ein nagelneuer Mast nach den Regeln der Technik/DIN standgehalten hätte... und das halte ich doch bei 100 Lilo pro Meter und Leitung zusätzlicher Last zzgl. Aufschwingen für zumindest zweifelhaft...

Sukram

...der wieder mal wider den Stachel löcken muss ;-)

(mir wär\'s ja recht, wenn was geschähe, verunzieren doch hier am Rande des Pberrheingrabens gleich 4(!) parallel laufende Trassen die Landschaft... )
Ich fordere eine PV - Ertragssteuer!
_________________________________

LVZ: Mit was Heizen Sie Herr Minister?

BMU: Eine 40 Jahre alte Ölheizung, welche vor 10 Jahren einen neuen Brenner erhielt und in Berlin mit einer Gasheizung.

Offline RR-E-ft

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Schneechaos - und die Kosten?
« Antwort #29 am: 05. Dezember 2005, 15:41:40 »
Sukram,

wenn ein geschwächter Mast fällt und deshalb eine Zuglast auf einen intakten Mast kommt, für welche dieser auch nicht konzipiert ist, könnte es sich um einen Domino- Effekt handeln....

In welchem Maße sich tatsächlich Eis und Schnee an die Leitungen anlagerten und ob man dies ggf. hätte verhindern können, müssen die Untersuchungen erbringen.

Man sollte jetzt mal abwarten, was diese erbringen.

Generell ist es jeodoch so, dass die Haftungsregelungen nicht mehr zeitgemäß erscheinen und auch nicht zu den hohen Strompreisen und den Versprechungen hinsichtlich der Versorgungssicherheit zu passen scheinen.

Wie \"Jahunderthochwasser\" zeigen, kommen einige Erignisse öfter als weithin gedacht, so dass man mit diesen zu rechnen hat.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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