Quelle:
www.strom-magazin.de (Professionals)
BEI STROMVERSORGERN
28.11.2005, 12:50 Uhr
Winterlicher Stromausfall: Bundesnetzagentur prüft Versäumnisse
Nach immer sind viele Menschen im Münsterland ohne Strom, der zuständige Energieversorger RWE arbeitet mit Hochdruck an zumindest einer provisorischen Stromversorgung. Die Bundesnetzagentur gab unterdessen bekannt, mögliche Versäumnisse der Versorger in diesem Zusammenhang zu überprüfen.
Bonn (ddp/sm) - Die Bundesnetzagentur wird nach den tagelangen Stromausfällen im Münsterland mögliche Versäumnisse bei den Versorgern überprüfen. Derzeit werde ein Schreiben erarbeitet, um sich von den Versorgern über die Geschehnisse in Nordrhein-Westfalen \"im Detail informieren\" zu lassen, sagte der Referatsleiter Energie bei der Bundesbehörde, Wolfgang Vedder, am Montag auf Anfrage in Bonn.
Die Stromversorger und Energieunternehmen seien verpflichtet, größere Störungen in ihrem Netz an die Bundesnetzagentur in Bonn zu melden, hieß es weiter. Sollte die Netzagentur feststellen, dass Versäumnisse bei den Energieversorgern zu der Störung geführt haben, könne sie gegebenenfalls regelnd eingreifen. Ein unmittelbares Vorgehen der Behörde in Krisenfällen sei allerdings nicht vorgesehen, betonte Vedder.
Die Bundesnetzagentur besitzt als oberste Bundesbehörde zur Durchsetzung der Regulierungsziele auch Informations- und Untersuchungsrechte sowie abgestufte Sanktionsmöglichkeiten.
RWE hat Schadensersatzzahlungen wegen des Stromausfalls im Münsterland unterdessen ausgeschlossen. Diese seien nur möglich, wenn Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliege, sagte RWE-Sprecher Sebastian Ackermann am Montag auf ddp-Anfrage. Beides sei nicht gegeben. Die Stromausfälle seien vielmehr wegen der Witterung und daher aufgrund von höherer Gewalt entstanden.Anmerkung:
Zu der Frage, was unter \"höherer Gewalt\" zu verstehen ist, gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung. Man kann getrost die Frage stellen, ob die eingetretenen Ereignisse tatsächlich darunter subsumiert werden können.
Erinnert sei etwa an den Eisregen der in Kanada im Januar 1998 ganze Regionen, darunter Montreal für mehrere Tage von der Stromversorgung abschnitt.
Spätestens seit dem ist bekannt, dass die bestehenden Freileitungsnetze durchaus solchen Gefahren ausgesetzt sein können. Auch wenn dafür notwendige extreme Wetterlagen bisher selten vorkamen, so sind diese doch nicht völlig auszuschließen, so dass man mit ihnen durchaus, wenn auch mit geringer Wahrscheinlichkeit rechnen muss.
Ein höherer Verkabelungsgrad ist kurzfristig teuer, könnte sich jedoch langfristig als günstiger erweisen.
Zudem könnte man an den Abschluss entsprechender Versicherungen denken.
Wie das Bundeskartellamt im TEAG- Fall herausgearbeitet hatte, sollen wohl in die Netznutzungsentgelte sowohl die Kosten für Versicherungsprämien und zudem noch Wagniszuschläge einkalkuliert sein.
Hat man als Kunde hierfür jedoch mit den Stromentgelten einen Beitrag geleistet, dann sollte wohl auch Schadensersatz an die Kunden geleistet werden, wenn der wenig wahrscheinliche, aber nicht völlig unmögliche, nicht völlig unvorhersehbare Fall der Fälle eintritt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt