1. Wie kommen Sie zu der Behauptung, dass die Frage der 12. Abschlagszahlung nicht Vertragsgegenstand bei den Saftläden ist? Ich jedenfalls habe solche Verträge schon eingesehen.
Kann ja sein, dass ich schon etwas vergesslich bin und daher nicht alle meine Antworten kenne, aber ich meine mich erinnern zu können, dass ich immer darauf hinweise, dass es darauf ankommt, was an Vertragsgesamtsumme (kalkuliert) vereinbart worden ist. Wenn diese mit 11 Abschlägen erreicht ist, ist der Vertrag erfüllt, auch wenn da irgendwo was wachsweich von 12 Abschlägen und etwaiger Verrechnung bei etwaigen Mehrverbräuchen steht. Ich erinnere mich, dass ich diesbezüglich schon mal mit Ihnen diskutiert habe, aber selbst @khh hat das seinerzeit ebenso gesehen. Eine Überzahlung ist nur gerechtfertigt, wenn
Tatsachen bezüglich eines Mehrverbrauch bekannt sind.
Es soll aber in der Vergangenheit wohl tatsächlich mal Verträge gegeben haben, wo die Gesamtsumme erst durch die 12. Abschlagszahlung erreicht wurde und dann ist das natürlich völlig rechtens. Da haben Sie Recht ! Insofern hilft nur Angebot und Vertrag kontrollieren.
2. Wie kommen Sie zu der Behauptung, dass eine Rücklastschriftgebühr ‒ wiederum geübte Praxis bei den Saftläden ‒ sich nicht als Sollbuchung im Vertragskonto der Kunden wiederfindet. Das ist, wie auch beim Ansatz von Mahngebühren, regelmäßig der Fall, unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit.
Und die Folge davon ist, dass es dann eines erheblichen Aufwandes bedarf, sich mit Erfolg gegen diese Machenschaften durchzusetzen. Es gibt bessere, eben pragmatische Lösungsansätze. Wenn es allerdings darum geht, die theoretischen Fehlschüsse später auszubügeln, sind Sie nicht mehr aktiv präsent.
Sie vermischen hier mal wieder elegant einige Dinge.
Ich habe nicht behauptet, dass diese Forderungen nicht auf dem Verrechnungskonto landen sondern ich habe wörtlich geäußert
Ich kenne es nur so, dass die Kosten der Rücklastschrift zunächst dem Lastschrifteinreicher belastet werden. Dieser kann sie natürlich, sofern die Lastschrift berechtigt erfolgte, beim Schuldner geltend machen. Da aber im vorliegenden Fall eher von einem nicht rechtmäßigen Einzug auszugehen ist (da der angesetzte Gesamtrechnungsbetrag überzogen wurde) wüsste ich nicht, warum da Kosten auf einen zukommen sollten ?
Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied. So ist die
Rechtslage. Und wenn Sie anschließend von Pragmatismus reden wundern mich Ihre Aussagen, denn solange der Versorger mir keine ordnungsgemäße (Schluß-)Rechnung gestellt hat, bekommt er die Schlichtungsstelle "auf den Hals" gehetzt. Das dürfte doch ähnlich aussehen wie mit zahlreichen unberechtigten Inkassokosten. Einmal antworten, abheften und abwarten. Und sollte tatsächlich eine Klage folgen, ist das zwar Aufwand, macht mich aber nicht besonders besorgt bei diesem Sachverhalt und einem ordentlichen Rechtsanwalt für Energie- oder in dem Fall sogar Spezialrecht für Almado/365 AG.
Es mag ja sein, dass Sie an der einen oder anderen Stelle pragmatische Regelungen bevorzugen, ich versuche fremden Leuten meist nur erstmal rechtlich auf die Sprünge zu helfen, damit sie ihre Rechte kennenlernen. Vielleicht unterscheiden sich insofern unsere Ansätze ein wenig.
Ich habe mir durchaus überlegt, ob ich Sie mit diesen Sachverhalten nochmal konfrontiere. An belustigenden, durchaus auch unterhaltsamen Hahnenkämpfen, wie sie gerade vor einigen Tagen in anderen Threads stattfanden, habe ich nämlich keinerlei Interesse. Ich hoffe nunmehr aber, dass Sie dies genau so sehen.
MfG
Ich habe keinerlei Lust auf irgendwelche Hahnenkämpfe, weder mit Ihnen noch mit dem "kongenialen Partner". Aber ich lasse mir auch nichts "unterjubeln". Verbreiten Sie Ihr Wissen und helfen Sie wegen mir, was durchaus löblich ist, aber verschweigen Sie nicht die rechtliche Seite oder "biegen es ein wenig hin". Letztlich muss der Betroffene selbst entscheiden, welcher Meinung er folgt bzw. welchen Weg er gehen will. Das kann er aber nur, wenn er ALLE Fakten kennt. Das habe ich schon vor Jahren gesagt und danach verfahre ich auch weiterhin so gut es geht.
Und damit soll's nun auch genug sein mit dem OFF-Topic.
Wünsche schöne Karnevalstage. Helau und Alaaf !