Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kündigen bei immergrün  (Gelesen 60945 mal)

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Offline khh

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #75 am: 10. Februar 2015, 22:20:40 »
Hallo Didakt

???  -  Da hab ich mich anscheinend missverständlich ausgedrückt, denn
die zitierte Anmerkung bezog sich nicht auf Ihre bewährte Hilfestellung!

Gruß, khh
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Offline UR

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #76 am: 11. Februar 2015, 06:09:47 »
Hallo,

eben natürlich erstmal nach dem Aufstehen ins email Fach geschaut und siehe da..... die 2te Abrechnung nach Widerspruch ist gestern abend gegen 20:00 Uhr noch eingegangen.

Seh ich das richtig das die Abrechnung jetzt korrekt ist und ich dadurch einen Anspruch von 607,78 EUR geltend machen kann? Oder sehe ich hier den Haken nicht?

Das sieht für mich fast so aus, als hätte ig das Guthaben aus Rechnung 1 einfach in Rechnung 2 in der Vertragskontoliste abgezogen, da nun nicht mehr 2112 EUR als Saldo Vertragskonto (i.d.R. Ihre Zahlungen) angegeben werden, sondern nur noch Saldo Vertragskonto 1769, 67€ (i.d.R. Ihre Zahlungen), so dass als Guthaben nur noch 265,45EUR aufgeführt werden und nicht 607,78EUR???!!! Die tun ja quasi so als hätte ich schon ein Guthaben ausgezahlt bekommen.

Die Guthabenerstattung hat doch in Rechnung 2 überhaupt nichts im Vertragskonto zu suchen, da doch so das Guthaben falsch berechnet wird?! Und da Rechnung 1 ja widersprochen wurde und nicht mehr rechtsgültig ist, kann ich mich ja nur auf Rechnung 2 berufen und aus der ergeht fälschlicherweise das ich schon Guthaben bekommen habe und mir deswegen nur noch 265,45EUR  zusteht. Seh ich das richtig? Bin echt ein wenig verwirrt.

Grüße  :)



 



« Letzte Änderung: 11. Februar 2015, 15:32:10 von UR »

Offline bolli

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #77 am: 11. Februar 2015, 09:35:00 »
...Wie festzustellen ist, kommen da leider in jüngerer Zeit erneut auch wenig geeignete "Ratschläge" :( ...

@ khh,

welche Schlüsse Sie auch immer ziehen, Sie sind nicht auf dem aktuellen Stand. Ich führe inzwischen eine sehenswerte Erfolgsstatistik. Bislang keinen Fehlpass gespielt! Nicht schlecht, oder? :D

@khh
Da hier ja leider eine Reihe Dinge im Hintergrund ablaufen, aber nicht jeder Forumsleser Lust hat, über die "Hintertür" an Informationen zu kommen, werden Sie wohl damit leben müssen, dass auch andere Meinungen vertreten werden, die sich nicht mit Ihren beider decken. Da ändert auch die grandiose Erfolgsstatistik vom Weggefährten @Didakt nichts dran.

Ich bin übrigens mal gespannt, ob Sie mal irgendwann einem "Köder" auf den Leim gehen (vielleicht von Ihrem "Lieblingsversorger" vorgeschickt ?), der Ihnen konkrete Beratungstätigkeiten anzuhängen versucht (natürlich kenne ich Ihre Signaturen und die Beteuerungen von Ihnen beiden, ja gerade keine Beratungen vorzunehmen. Aber wir beide wissen ja, dass das geschrieben Wort in solchen Fällen oft nicht den Anschein überdecken kann.  ;) ), da natürlich nicht erlaubt sind.

Ich wusste übrigens gar nicht, dass Pep Guardiola auch im Energiegeschäft tätig ist. Dessen Mannschaften haben auch immer einen hohen Ballbesitzanteil mit ner geringen Fehlpass-Quote.  ;)

Offline Didakt

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #78 am: 11. Februar 2015, 11:35:13 »
@ UR,
ja, das ist jetzt so eine Sache. Ich kenne mich mit der Entschlüsselung von dem Rechnungsgewusel  ganz gut aus (Saftläden deshalb, weil der „Saft“ von denen vermeintlich aus Ihrer Steckdose kommt). Auch ein anderer User, nämlich @ khh, ist damit bestens vertraut. Ich sehe mich allerdings dazu aus Gründen, die Sie aus dem vorstehenden Beitrag ableiten können, nicht in der Lage.
Aber ich bin mir sicher, der User @ bolli steht Ihnen in qualifizierter Art und Weise bei der Problemlösung zur Seite!  :D

MfG
« Letzte Änderung: 25. Februar 2015, 15:41:52 von DieAdmin »

Offline PLUS

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #79 am: 11. Februar 2015, 12:00:31 »
.... Die tun ja quasi so als hätte ich schon ein Guthaben ausgezahlt bekommen.

Die Guthabenerstattung hat doch in Rechnung 2 überhaupt nichts im Vertragskonto zu suchen, da doch so das Guthaben falsch berechnet wird?! Und da Rechnung 1 ja widersprochen wurde und nicht mehr rechtsgültig ist, kann ich mich ja nur auf Rechnung 2 berufen und aus der ergeht fälschlicherweise das ich schon Guthaben bekommen habe und mir deswegen nur noch 265,45EUR  zusteht. Seh ich das richtig? Bin echt ein wenig verwirrt.
Lesen, dann löst sich die Verwirrung! "Ausgezahlt"? Es wurden doch zwei Schecks für die ausgewiesenen Guthaben angekündigt.
1. Abrechnung 342,33 €
2. Abrechnung 265,45 € (BONUS nachträglich)

Wenn Sie beide Schecks bekommen und eingelöst haben, was soll dann nicht in Ordnung sein?

Offline Didakt

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #80 am: 11. Februar 2015, 13:03:02 »
Wenn Sie beide Schecks bekommen und eingelöst haben, was soll dann nicht in Ordnung sein?

Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass dann alles in Ordnung ist. Aber nachgefragt sind hierbei auch die Konditionen des Liefervertrags.

Offline bolli

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #81 am: 11. Februar 2015, 13:41:17 »
... Ich kenne mich mit der Entschlüsselung von dem Rechnungsgewusel der Saftläden der 365 AG ganz gut aus (Saftläden deshalb, weil der „Saft“ von denen vermeintlich aus Ihrer Steckdose kommt). Auch ein anderer User, nämlich @ khh, ist damit bestens vertraut. Ich sehe mich allerdings dazu aus Gründen, die Sie aus dem vorstehenden Beitrag ableiten können, nicht in der Lage.
(Formatierung von @bolli)
Mann oh Mann, muss diese Selbstbeweihräucherung wirklich sein ? Das nimmt in letzter Zeit ja echt bedrohliche Formen bei den Beiden an !
Die User, denen geholfen wurde, haben sich doch meist schon artig bedankt !!!


Aber ich bin mir sicher, der User @ bolli steht Ihnen in qualifizierter Art und Weise bei der Problemlösung zur Seite!  :D
Nun spielen Sie doch bitte nicht den Beleidigten. Wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen kann man darüber sicher reden. Nur meist haben Sie unter der Tischplatte mehr Informationen wie der Rest hier im öffentlichen Forum. Insofern sind Hilfestellungen manchmal schwierig.

Nach dem was ich hier bisher mitbekommen habe über den Fall (die Lieferbedingungen kenne ICH nicht) würde ich aber der Meinung von @PLUS zustimmen.

Offline khh

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #82 am: 11. Februar 2015, 14:34:37 »
...Wie festzustellen ist, kommen da leider in jüngerer Zeit erneut auch wenig geeignete "Ratschläge" :( ...
@khh
Da hier ja leider eine Reihe Dinge im Hintergrund ablaufen, aber nicht jeder Forumsleser Lust hat, über die "Hintertür" an Informationen zu kommen, werden Sie wohl damit leben müssen, dass auch andere Meinungen vertreten werden, die sich nicht mit Ihren beider decken. ...

Mit anderen Meinungen kann ich leben, aber es ist schon lustig, dass User, die in eigener Sache anscheinend überfordert sind, sich für andere als Tippgeber gerieren. Wirklich hilfreich ist das jedenfalls nicht :(.

Ich bin übrigens mal gespannt, ob Sie mal irgendwann einem "Köder" auf den Leim gehen (vielleicht von Ihrem "Lieblingsversorger" vorgeschickt ?), der Ihnen konkrete Beratungstätigkeiten anzuhängen versucht (natürlich kenne ich Ihre Signaturen und die Beteuerungen ..., ja gerade keine Beratungen vorzunehmen. Aber wir beide wissen ja, dass das geschrieben Wort in solchen Fällen oft nicht den Anschein überdecken kann. ;) ), da natürlich nicht erlaubt sind. ...

@bolli,
wieso zerbrechen Sie sich eigentlich Ihren Kopf, ob -und falls zutreffend- welche Hilfestellung ich gebe; das geht Sie doch wohl einen feuchten Kehricht an !? 

Im Übrigen kann ich Sie beruhigen, Sie beurteilen tatsächlich völlig falsch, was (Ihrer diesbzgl. unmaßgeblichen Meinung nach) "unter der Tischplatte" abläuft !  ;D
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Offline Didakt

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #83 am: 11. Februar 2015, 15:20:26 »
@ UR,

die Versorgerabrechnung stimmt auf den Cent genau. Ich begründe Ihnen kurz meine vorher geäußerten Zweifel verbunden mit der Frage nach den Vertragskonditionen, die ich aus Erfahrung immer bei der Prüfung mit einbeziehe.

Mir liegen die für Ihren Vertrag geltenden AGB nicht vor. Sie nannten zwar unter der Antwort # 59 bereits einen zu erwartenden Bonus von rund 265 € (es sind brutto exakt 265,45 €), das bedeutet einen Bonus von 15%. Geläufig sind in der Regel 25%. Diesen Punkt wollte ich nochmal genau überprüfen. Also, es ist alles o. K.
Ich empfehle Ihnen, nunmehr Ihre Vertragsdaten wieder komplett zu löschen!

MfG

Offline UR

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #84 am: 11. Februar 2015, 15:34:39 »
@Didakt

Danke für die Mühe. Da mir das alles sehr schwammig und ungewöhnlich vorkommt, habe ich eben mit meinem Anwalt gesprochen.

Ich habe als Kunde das Recht auf eine Schlussrechnung, aus der das komplette Gesamtrestguthaben klar und ersichtlich in Summe hervorgeht und da die 1te Abrechnung durch den Widerspruch nicht mehr rechtskräftig ist, wurde der 2ten Abrechnung eben widersprochen mit der Forderung eine neue Schlussrechnung zu erstellen, aus der das Rest-Gesamt-Guthaben inkl. korrekt berechneter 15% Bonusvergütung klar und ersichtlich in Summe hervorgeht, dazu einen korrekt aufgeführten Vertragskontosaldo in Höhe von 2112,00 EUR als Berechnungsgrundlage zum Zwecke der Schlussrechnung- und Guthabenermittlung zu nutzen und mir diese bis zum 14.03.2015 zukommen zu lassen.


Wenn diese Frist ausläuft und/oder weiter „rumgegurkt“ wird, geht’s direkt zur Schlichtungsstelle. Mal sehen was nun kommt...  :o

Offline Didakt

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #85 am: 11. Februar 2015, 15:42:23 »
UR,

was Sie da anstellen, ist in der Tat zu viel der Mühen und überhaupt nicht notwendig. Die gewünschte übersichtliche "Eigene Abrechnung" als Gegenüberstellung zu den Abrechnungen des Versorgers erhalten Sie im Detail von mir als Excel-Tabelle. Sie ist fertig, die Nachprüfung der Versorgerrechnung kostete mich keine 5 Minuten. Also wenn Sie wollen, teilen Sie mir per PM Ihre E-Mail-Adresse mit. :)

MfG

Offline khh

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #86 am: 11. Februar 2015, 15:51:19 »
[...]
Wenn diese Frist ausläuft und/oder weiter „rumgegurkt“ wird, geht’s direkt zur Schlichtungsstelle.
Mal sehen was nun kommt...  :o

Dann kommt wahrscheinlich eine Feststellungsklage und Sie könnten womöglich "alt" aussehen !  ;D
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Offline UR

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #87 am: 11. Februar 2015, 16:12:19 »
Bitte, sollen se klagen  ;D ...ich finds nur noch lächerlich und ermüdend was man für einen Aufwand mit dieser Firma hat.

Mir war es DIE Lehre in Bezug auf Verträge.  ;) Hab halt damals gedacht bei Verivox wird schon aussortiert, brauchste nicht zu prüfen... (kurz danach wurde ig allerdings aus den Suchergebnissen mit Verivox-Richtlinien entfernt...)
« Letzte Änderung: 25. Februar 2015, 15:43:34 von DieAdmin »

Offline PLUS

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #88 am: 11. Februar 2015, 19:23:50 »
Wenn Sie beide Schecks bekommen und eingelöst haben, was soll dann nicht in Ordnung sein?
Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass dann alles in Ordnung ist. Aber nachgefragt sind hierbei auch die Konditionen des Liefervertrags.
...
Mir liegen die für Ihren Vertrag geltenden AGB nicht vor. Sie nannten zwar unter der Antwort # 59 bereits einen zu erwartenden Bonus von rund 265 € (es sind brutto exakt 265,45 €), das bedeutet einen Bonus von 15%. Geläufig sind in der Regel 25%. Diesen Punkt wollte ich nochmal genau überprüfen. ...
Nur zur Erinnerung:
Hallo,
ich bin vor ein paar Wochen auf diese Forum gestossen. Ich habe seit dem 1.2.14 einen 12 Monats Vertrag Wasserkraft15 mit immergün (15% Bonus auf die Jahresrechnung). ...
Sorry, auch Verbraucher können es gewaltig übertreiben. Die eingestellten Abrechnungen sind insgesamt in Ordnung, sie  würden mir völlig genügen. Über den Ausgleich mit Scheck und den damit verbundenen Aufwand und die Zeitverzögerung kann man streiten, das ist sicher nicht verbraucherfreundlich. Wenn die Scheck eingelöst sind, ist das aber eher ein Schönheitsfehler, warum man da noch Rechtsanwälte bemühen muss ist für mich nicht mehr nachvollziehbar.

Offline khh

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #89 am: 11. Februar 2015, 19:52:54 »
[...]
... auch Verbraucher können es gewaltig übertreiben. Die eingestellten Abrechnungen sind insgesamt i.O. ...
... warum man da noch Rechtsanwälte bemühen muss ist für mich nicht mehr nachvollziehbar.

So ist es, und bei einer denkbaren Feststellungsklage des Versorgers könnte ein Gericht das auch so sehen. ???
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