Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kündigen bei immergrün  (Gelesen 60914 mal)

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Offline khh

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #45 am: 05. Oktober 2014, 01:04:50 »
Genau das ist nicht ...
Denkfehler! Es ist ...
Mir ist es einfach zu ...
Ja, und es ist auch ...
Na gut, aber ...

"Bla bla bla..."  -  *gähn*  :D
« Letzte Änderung: 05. Oktober 2014, 01:10:02 von khh »
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Offline DieAdmin

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #46 am: 05. Oktober 2014, 10:23:40 »
@Eni,

wenn Sie der Ansicht sind, es wären keine beleidigende Kraftausdrücke, dann sollten Sie vor Verwendung solch provokativer Wörter in Nachschlagewerken deren Bedeutung recherchieren. Es mag ja durchaus sein, das Sie das nicht als Beleidigung empfinden, wenn Ihnen mit diesen Wörter entgegnet wird.

Sie möchten dem Leser gegenüber hier weiterhin suggerieren, dass es sich um beleidigende Kraftausdrücke gehandelt hat? Da möchte ich dann doch mal umgekehrt dringend bitten, die Bedeutung von "Kraftausdruck" nachzuschlagen. 

@Eni,

ich habe garnichts suggeriert, sondern lediglich Ihre Worte wiederholt. Die Verwendung des Begriffes "Kraftausdrücke" kam von Ihnen. Sie haben selbst den Lesern dieses Thread diese Interpretation vorgegeben. ;) Sie sollten sich dann aber auch nicht wundern, wenn andere in Ihre "Bildsprache" einsteigen.

Zur Erinnerung:
....
Es steht mir nicht zu, die Entscheidungen der Administration öffentlich zu kritisieren, aber ich nehme mir schon das Recht hier öffentlich klarzustellen, dass ich nicht mit beleidigenden Kraftausdrücken agiere, wenn man hier öffentlich einen Verstoß gegen die Netiquette anführt, dieser Verstoß für die Leser aber nicht mehr nachvollziehbar ist.
...
Fetthervorhebung von mir
« Letzte Änderung: 05. Oktober 2014, 10:42:57 von DieAdmin »

Offline Eni

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #47 am: 05. Oktober 2014, 12:46:18 »
@Eni,
ich habe garnichts suggeriert, sondern lediglich Ihre Worte wiederholt. Die Verwendung des Begriffes "Kraftausdrücke" kam von Ihnen. Sie haben selbst den Lesern dieses Thread diese Interpretation vorgegeben. ;) Sie sollten sich dann aber auch nicht wundern, wenn andere in Ihre "Bildsprache" einsteigen.

Na ja, es ist nun wahrlich nicht mein Anliegen, jetzt Haarspalterei mit der Administration zu betreiben. Aber Ihr Kommentar ist doch eindeutig, unabhängig davon, wer den Begriff "Kraftausdrücke" ins Spiel brachte:

@Eni,

wenn Sie der Ansicht sind, es wären keine beleidigende Kraftausdrücke, dann sollten Sie vor Verwendung solch provokativer Wörter in Nachschlagewerken deren Bedeutung recherchieren. Es mag ja durchaus sein, das Sie das nicht als Beleidigung empfinden, wenn Ihnen mit diesen Wörter entgegnet wird.

Hier suggerieren Sie eindeutig, dass es sich eben doch um solche Ausrücke handelte. Anders ist dieser Absatz nicht zu verstehen.

Offline Dandy

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #48 am: 21. Oktober 2014, 12:27:20 »
Holla,

zugegeben, ich bin neu hier im Forum. Aufgesucht habe ich es aus akkutem Anlass.
Allerdings muss ich feststellen, dass das mitlesen hier keinen Spaß macht. In jedem Forum gibt es Mitglieder, die sich profilieren wollen. Hier scheint es mir aber doch recht extrem.

Ich würde doch vorschlagen, dass die Experten ihre Grundsatzdiskussionen in juristischen Fachblättern austauschen und sich hier auf Allgemeinverständliches beschränken. Dieses ist - glaub ich - ein Forum für Energieverbraucher und nicht für Juristen. Wenn zu einem Sachverhalt unterschiedliche Meinungen bestehen, dann kann man das auch so kenntlichmachen und im Raum stehen zu lassen ohne das bis aufs Kleinste durchzudiskutieren.

Dann wäre es schon wichtiger, Erfahrungen mitzuteilen, mit denen man sich erfolgreich regen die Taktiken von immergrün gewehrt hat, mitzuteilen.

Mir haben sie jetzt mitgeteilt, dass (nach fristgerechter Kündigung) der Lastschrifteinzug nicht mehr funktioniert, da ich kein SEPA-Mandat eingereicht habe. Anscheinend spekuliert man darauf, dass ich die letzte Rate nicht rechtzeitig überweise und so eine Vertragsverletzung zur Verweigerung der Bonuszahlung führt.

Meine Antwort: Ich werde die letzte Abschlagszahlung manuell überweisen, Hinweis, dass immergrün es unterlassen hat, sich frühzeitig um ein SEPA-Mandat zu bemühen und die letzten drei Abschlagszahlungen ohne Mandat eingezogen wurden. Ferner dass ich dieses Verhalten aufgrund der damit verbundenen Spekulation für unseriös halte und Meldung an die Bundesnetzagentur.

M.M. ist jedoch das Fehlen eines SEPA-Mandates ein Vorteil für die Verbraucher. In meinem Fall könnte ich drei Abschlagszahlungen 13 Monate lang im Nachhinein zurückfordern. Das wird evtl. einmal interessant, wenn die Bonuszahlung verweigert wird.



Offline khh

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #49 am: 21. Oktober 2014, 13:36:31 »
... Dann wäre es schon wichtiger, Erfahrungen mitzuteilen, mit denen man sich erfolgreich gegen die Taktiken von immergrün gewehrt hat, mitzuteilen.

@Dandy,
wie man erfolgreich vorgehen kann  - speziell auch bei Ihrem Problem -  können Sie hier im Forum in den betreffenden Threads nachlesen. Allein "Erfahrungen" sind ansonsten kaum hilfreich. Allerdings ist es wichtig zu wissen, auf welche rechtlichen oder vertraglichen Bestimmungen man sein "sich wehren" stützen kann. Das findet man in diesem Forum und insofern unterscheidet es sich von so manchem "Laber"-Forum!

Mir haben sie jetzt mitgeteilt, dass (nach fristgerechter Kündigung) der Lastschrifteinzug nicht mehr funktioniert, da ich kein SEPA-Mandat eingereicht habe. Anscheinend spekuliert man darauf, dass ich die letzte Rate nicht rechtzeitig überweise und so eine Vertragsverletzung zur Verweigerung der Bonuszahlung führt. ...

Diese Mitteilung ist Unsinn, denn  - wie Sie richtig bzgl. unautorisierter Lastschriften und deren Auswirkungen anmerken -  ohne SEPA-Mandat geht im geschäftlichen Zahlungsverkehr seit August 2014 nichts mehr. Bisher haben die 365 AG & Co. die Abbuchungseinstellung auch mit der AGB-Klausel in Ziff. 10 Abs. 2
Zitat
Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die rechtzeitige Zahlung durch Überweisung oder Dauerauftrag sicherzustellen.
"begründet" und zwar selbst dann, wenn diese Klausel in der für den Vertrag des Kunden verwendeten AGB gar nicht enthalten ist ;D.

Übrigens, Ihre Meldung an die Bundesnetzagentur dürfte nichts bringen, denn seit knapp drei Jahres ist die Schlichtungsstelle Energie e.V. (www.schlichtungsstelle-energie.de) für Verbraucherbeschwerden zuständig!

Prüfen sollten Sie, ob Ihr Strompaket bzw. der prognostizierte Jahresverbrauch bereits mit 11 Abschlägen bezahlt ist (auch zu dem Thema gibt es spezielle Threads).

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, 13:52:43 von khh »
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Offline Dandy

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #50 am: 21. Oktober 2014, 14:23:43 »
@ khh

vielen Dank für die Antwort.

M.M. ist die Schlichtungsstelle dann zuständig, wenn es etwas zu Schlichten gibt. Das ist beim mir zur Zeit noch nicht der Fall. Die Bundesnetzagentur beobachtet hingegen das Anbieterverhalten und den Umgang der Anbieter mit den Kunden.

Mein Stompaket ist mit der 11. Rate wahrscheinlich bezahlt. Den Bonus sollte man m.M. nicht verrechnen sondern auf die Erstattung warten.

Wie wird die Möglichkeit beurteilt, bei verweigerter Bonuszahlung, die ohne SEPA-Mandat gezogenen Abschlagszahlungen beim Geldinstitut zurückzufordern?

Offline khh

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #51 am: 21. Oktober 2014, 14:40:22 »
@ Dandy,

dann warten Sie Antwort der Bundesnetzagentur mal ab (sofern überhaupt eine kommt). ;)

Eine Bonusverrechnung wäre unzulässig, denn der ist erst nach Abrechnung fällig (siehe auch AGB und BGB!).

Wenn tatsächlich kein SEPA-Mandat vorliegt, dann ist eine Rückbelastung innerhalb von 13 Monaten nach Abbuchung ohne weitere Begründung möglich. Wenn davon bspw. bei einer Bonusverweigerung Gebrauch gemacht wird, würde ich dem Versorger das allerdings vorher "androhen" !

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, 15:09:31 von khh »
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Offline Core2max

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #52 am: 21. Oktober 2014, 19:49:44 »
Gilt das mit den 13 Monaten nicht nur wenn keine Einwilligung zur Abbuchung vorlag ? Bei mir hat die 365 AG die bei Vertragsabschluss erteilte Einzugsermächtigung NICHT in ein SEPA Mandat umgewandelt. Eine Abbuchung der Abschläge gegen meine Willen hat also nicht stattgefunden und somit kommen doch die üblichen 8 Wochen zu tragen,oder ?

Offline khh

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #53 am: 21. Oktober 2014, 20:12:01 »
Core2max,

seit August 2014 kann das alte Lastschriftverfahren nicht mehr genutzt werden. Eine einseitige wirksame "Umwandlung" durch den Zahlungsempfänger war nach einzuhaltenden Regelungen nur dann zulässig, wenn eine unterschriftlich erteilte Einzugsermächtigung vorlag.

Jeder Einzelfall ist individuell zu bewerten: Lt. @Dandy hat die 365 AG nach seinen Angaben kein neues SEPA-Mandat eingeholt. Insofern waren deren Abbuchungen Aug. - Okt. 2014 unautorisiert !

Gruß, khh
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Offline Core2max

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #54 am: 21. Oktober 2014, 22:10:48 »
@khh. Danke für diese Info. Bedeutet dann also auch bei mir das, da ja keine SEPA Mandat vorhanden, mir die gleichen Möglichkeiten offen stehen. (Interessant evtl für den Bonusfall)

Gesendet von meinem DARKNIGHT mit Tapatalk


Offline UR

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #55 am: 15. November 2014, 22:25:49 »
Hallo,

da der 12-Monats Vertrag ja nun endlich bald ausläuft stell ich mir gerade die Frage wann ich den letzten Abschlag überweisen muss. Hab gottseidank keine Abuchungserlaubnis erteilt, sondern überweise jeden Monat manuell. Den ersten Abschlag habe ich am 1.2.2014 überwiesen. Also überweise ich den letzten Abschlag am 1.1.2015, korrekt?


Offline Didakt

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #56 am: 16. November 2014, 10:20:53 »
@ UR,

Ihre Frage ist doch gerade in den letzten Tagen hier im Forum ausgiebig behandelt worden. Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrem 11. Abschlag (im Dezember) Ihren Verbrauch bezahlt haben. Ist das der Fall, erübrigt sich der 12. Abschlag im Januar. Teilen Sie dem immergrün ggf. Ende Dez. kurz mit, dass Sie den 12. Abschlag wegen Überzahlung nicht leisten werden. Und gut ist's!  :D
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 18:56:57 von DieAdmin »

Offline UR

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #57 am: 07. Februar 2015, 22:28:10 »
Hallo,

ich wollte mal ein Update machen...

Bis jetzt gabs ja keine größeren Probleme, Kündigungsbestätigung wurde korrekt erstellt und am 01.02.2015 habe ich immergrün unseren Zählerstand mitgeteilt.

Am 06.02. dann schon die Antwort. Kann man ja nicht meckern. Allerdings muss ich zugeben das ich die Rechnung eben erst gelesen hab, weil ich mir die Laune heute morgen für den Tag nicht verderben wollte... Und siehe da, gerechtfertigt..:
 
>:(  Immergrün versucht sich in der Rechnung in Ihren dort aufgeführten Tarif "Wasserkraft 15" (der immerhin explizit dort als Bonustarif aufgeführt ist ;D) um den Bonus zu drücken. Und das wo alle rechtlich relavanten Dokumente per Gerichtsvollzieherurkunde zugestellt wurden... 22 Euro Gebühren für Einzelüberweisungen wurden nicht verrechnet und 0,3 kWh Kulanz wurden mir erlassen. Dafür fehlen aber rund ~265 Euro Bonus.

Naja, Widerspruch und Androhung eine Beschwerde bei der Schlichtungstelle und wenn nötig rechtliche Schritte durch meinen Rechtsanwalt einleiten zu lassen ist schon raus. Ich zieh den Laden vor Gericht wenn nötig, meine Rechtschutzversicherung hat auf Nachfrage für so einen Fall schon Mitte 2014 grünes Licht gegeben.


Ich berichte dann hier weiter.

Grüße  :)
« Letzte Änderung: 25. Februar 2015, 15:39:57 von DieAdmin »

Offline Scenicexception

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #58 am: 08. Februar 2015, 10:27:29 »
Hallo zusammen,

der letzte Beitrag von UR spiegelt mein Problem 1zu1 wieder. Auch ich habe zum 31.01.2015 gekündigt und die Schlussrechnung am 06.02.2015 erhalten.

Oh Wunder, Bonus fehlt.  :o Das Guthaben soll mit Verrechnungsscheck kommen. Dazu gibt es auch Berichte, dass die Scheck lange auf sich warten lassen bzw. nie ankommen. Es werden i.d.R. 3 Wochen bis zum Erhalt angegeben.

Ich habe der Rechnung per email aber auch per Einwurf-Einschreiben am 07.02.2015 widersprochen.

Auch bei mir haben die den letzten Abschlag nicht eingezogen, habe dann selber überwiesen um Mahngebühren zu vermeiden.

Bin gespannt was jetzt passiert und informiere euch über den Fortgang.

Grüße, Scenicexception

Offline UR

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #59 am: 08. Februar 2015, 11:25:28 »
Hallo Scienexception,

als nächstes kommt wahrscheinlich die Begründung das ein Gewerbe vorliegt und deshalb kein Bonusanspruch besteht. Das erwarte ich bei mir auch. Ich habe den Herrschaften allerdings schon vorsorglich 3 Stunden nach meinem Widerspruch eine zusätzliche email geschrieben, in der ich erkläre kein Gewerbe zu betreiben und in dem Fall in dem das behauptet wird, das Ganze unverzüglich zur Schlichtungstelle geht und das ich mich nicht einschüchtern lasse.

Es werden vom immergrün gerne "kernige" Briefe aufgesetzt in denen Gericht, Anwalt und hohe Kosten angekündigt werden. Bloß nicht einschüchtern lassen und erst die Beschwerde bei der Schlichtungstelle zurückziehen wenn der Bonus bezahlt wurde und auf dem Konto ist. Und bloß nicht auf irgendwelche internen Lösungen einlassen, ala: " wir sind bereit, nicht rechtsbindend, Ihnen XX€ zu zahlen wenn Sie die Beschwerde bei der Schlichtungsstelle zurückziehen."

Einfach ignorieren und eventuell Schlichtungstelle und Verbraucherzentrale NRW von solchen "dubiosen" Angeboten berichten und weiter auf sein Recht bestehen. Immer die Schreiben sehr genau lesen, und das wichtigste....... keinen Rückzieher machen, wenn Sie sich im Recht fühlen!

So wie ich das sehe, geht diese Firma immer nach den gleichen Schemen vor, und zahlt schlussendlich wohl nur wenn kein anderes rechtliches Schlupfloch bzw. Verzögern mehr möglich und/oder profitabel ist.


Grüße :)

 

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