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Also endet der Vertrag am 31.01.2015 um 23:59:59Uhr.
Aber es wär doch immer noch zu beanstanden das es in der K-bestätigung "zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 31.01.2015/zum 31.01.2015 abmelden".
Muss man hier dann nicht um seinen Bonusanspruch zu bewahren eine Kündigungsbestätigung verlangen wo deutlich "zum Ablauf des 31.01.2015" niedergeschrieben steht?
Warum haben denn z. B. Sie in Ihrer Kündigungserklärung nicht geschrieben: ... "zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am 31.01.2015."?
Nein! Warum haben denn z. B. Sie in Ihrer Kündigungserklärung nicht geschrieben: ... "zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am 31.01.2015."?
Zitat von: Didakt am 26. September 2014, 20:14:02Nein! Warum haben denn z. B. Sie in Ihrer Kündigungserklärung nicht geschrieben: ... "zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am 31.01.2015."?Warum sollte er auf einmal diese Formulierung wählen, wenn hier in gefühlten 30.0000 Threads immer wieder von den selben Leuten genau die gewählte Formulierung so angeraten wird, als ob alles andere falsch wäre und darauf die Todesstrafe stände?
Off TopicZitat von: Eni am 26. September 2014, 20:38:21Zitat von: Didakt am 26. September 2014, 20:14:02Nein! Warum haben denn z. B. Sie in Ihrer Kündigungserklärung nicht geschrieben: ... "zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am 31.01.2015."?Warum sollte er auf einmal diese Formulierung wählen, wenn hier in gefühlten 30.0000 Threads immer wieder von den selben Leuten genau die gewählte Formulierung so angeraten wird, als ob alles andere falsch wäre und darauf die Todesstrafe stände?Brauchte er in der Tat nicht, wenn die Kündigung sich nicht an diese richtete, der es schon fertiggebracht hat, einwandfreie Terminsetzungen ins Gegenteil zu verkehren. Sonst genügte durchaus ein Einzeiler ohne jeglichen zusätzlichen Schnickschnack. Bei diesem aber empfiehlt es sich ausnahmsweise, eine Formulierung zu wählen, die jeglichen Zweifel am Willen des Erklärenden ausschließt.
Jeder kann jedoch das tun, was er für richtig hält. Dieses Recht haben Sie sich doch vorstehend auch herausgenommen, obwohl auch dieser Kommentar mal wieder überflüssig war. Allerdings auch meiner, zu dem Sie mich herausforderten.
Anders werde und würde ich mit dieser "Firma" gar nicht kommunizieren. Die Handvoll Leute die diese Masche fahren lachen sich doch über jede normale Mail und irgendwelche Einschreiben Briefe halbtot. Der Stempel des Gerichtsvollziehers ist das einzige was zieht.
Das mag sein das auch normale Einschreiben (noch) ankommen. Aber wenn ich das schon lese....." seit Monaten regen Schriftverkehr...."Bei den ganzen unglaublichen Erfahrungsberichten handel ich auf den Punkt. Von Anfang an keine Spielchen. Die sollen ruhig wissen das man es sehr ernst meint und sich nicht ver****** lässt. ...
Klar kann man den Inhalt eines ESchreibens auch bezeugen lassen, nur bei den kalkulierten Machenschaften auf Kosten der Kunden, gehts mir nicht mehr länger um ein paar Euro mehr oder weniger, sondern darum mein Recht korrekt abzusichern und v.a. um eine stressfreie Beziehung zu meinen Fixkosten und dessen Organisation.