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Autor Thema: Eon meldet ab  (Gelesen 10420 mal)

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Offline Christian Guhl

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Eon meldet ab
« am: 12. September 2014, 16:46:55 »
Ein Kunde hat einen Sondervertrag über Heizstrom bei Eon-Avacon. Plötzlich erhält er ein Schreiben der Eon Energie Deutschland GmbH : "Als Ihr örtlicher Grundversorger freuen wir uns Sie im Rahmen der Ersatzversorgung zuverlässig mit Strom zu beliefern...."
und ihm wird eine neue Vertragsnummer zugeordnet. Gleichzeitig wird unter der alten Vertragsnummer eine Endabrechnung erstellt. Angenehmer Nebeneffekt für Eon dabei : Da die Endabrechnung auf Ende Juli erstellt wurde, sind die Abschläge der Sommermonate aufgelaufen und ein erhebliches Guthaben besteht. Dieses wird von Eon sofort einkassiert und für die vermeintlichen offenen Forderungen aus dem Preiswiderspruch verwendet. Natürlich verrechnet auf die bereits verjährten Beträge. Nun ist dem Kunden aber rätselhaft, wieso er aus seinem (ungekündigten) Sondervertrag plötzlich in der Ersatzversorgung landet. Er fragt nach und erhält folgende Antwort : "Aufgrund Ihres Preiswiderspruchs zu dem Vertragskonto xxx erfolgte fristgerecht zum 31.07.2014 die Abmeldung. Wir erhielten von Ihrem Netzbetreiber, der Avacon AG, den Auftrag, Sie zum 01.08. in die Ersatzbelieferung aufzunehmen...".
Eon kündigt also nicht mehr fristgerecht, sondern meldet einfach ab.

Offline khh

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Re: Eon meldet ab
« Antwort #1 am: 13. September 2014, 12:17:53 »
Hallo Christian Guhl,

das ist wohl als noch dreistere Fortsetzung altbekannter Machenschaften dieses nach eigener Werbung besonders „innovativen“ ::) EVU einzuordnen:

Wie Sie sicherlich wissen, sind vor Jahren (angeblich „auslaufende“ ::)) Heizstrom-Verträge aus Hastra-Zeiten
nach Meinung von (damals noch) E.ON Avacon einfach beendet worden, ohne dass jemals wirksam, nämlich schriftformgerecht (!), seitens des Versorgers gekündigt wurde.

Meine seinerzeitige Reaktion: Vertragserfüllung eingefordert und Preiswiderspruch auf Basis des alten Tarifs
mit selbst ermittelten Abschlagszahlungen sowie eigenen Verbrauchsabrechungen über Jahre unverändert fortgesetzt :) !

Frage: Soll denn die Ersatzversorgung wenigstens zu den Preisen der sogen. „Grundversorgung Heizstrom“ erfolgen (Preisbegrenzung gemäß EnWG § 38 Abs. 1 letzter Satz!) ?

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 13. September 2014, 12:26:43 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Christian Guhl

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Re: Eon meldet ab
« Antwort #2 am: 13. September 2014, 15:24:28 »
Die Ersatzversorgung soll nach Aussage Eon zu den Preisen der Heizstromgrundversorgung abgerechnet werden.
So weit, so gut (oder schlecht). Die Frage ist doch : Wie kommt ein Netzbetreiber dazu, einen Kunden in die Ersatz-(oder auch Grund-)versorgung zu schicken, obwohl dem Stromlieferanten ein ungekündigter Sondervertrag vorliegt ? Und was haben sich die Dämlacke beim Versorger dabei gedacht, diesen angeblichen Auftrag des Netzbetreibers ohne nähere Prüfung auszuführen ?
Hat vor einiger Zeit nicht mal das Bundeskartellamt untersagt, Verträge wegen des Preiswiderspruchs zu kündigen ? Ich finde da leider nichts mehr im Forum. Vielleicht kann jemand helfen. Ansonsten wurde sowohl der Lieferant, als auch der Netzbetreiber aufgefordert, die Angelegenheit zu klären (mit dem Hinweis auf die Schlichtungsstelle). EonEnergy mahnt übrigens fleissig die Abschläge der neuen Vertr.-Nr. und droht nun auch mit Sperre.

Offline khh

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Re: Eon meldet ab
« Antwort #3 am: 13. September 2014, 15:48:58 »
... Wie kommt ein Netzbetreiber dazu, einen Kunden in die Ersatz-(oder auch Grund-)versorgung zu schicken, obwohl dem Stromlieferanten ein ungekündigter Sondervertrag vorliegt ? Und was haben sich die Dämlacke beim Versorger dabei gedacht, diesen angeblichen Auftrag des Netzbetreibers ohne nähere Prüfung auszuführen ? ...

Das Ganze dürfte doch allein vom Versorger E.ON Energie Deutschland GmbH und nicht vom Netzbetreiber Avacon AG ausgegangen sein.
 
Eine ordentliche Vertragskündigung (die hier aber ja nicht wirksam erfolgt bzw. nie zugegangen sein soll) ist m.W. für beide Parteien uneingeschränkt möglich und nach BGH-Rechtsprechung für Versorger die legitime Möglichkeit, sich von  - aus welchen Gründen auch immer -  "unliebsam" gewordenen Vertragsverhältnissen zu lösen.     
« Letzte Änderung: 15. September 2014, 13:55:20 von khh »
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Offline GPKE-Xperte

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Re: Eon meldet ab
« Antwort #4 am: 15. September 2014, 13:09:30 »
Zitat
Das Ganze dürfte doch allein vom Versorger E.ON Energie Deutschland GmbH und nicht vom Netzbetreiber Avacon AG ausgegangen sein.

Stimmt. Der Netzbetreiber hat vom Altlieferanten eine Abmeldung der Netznutzung erhalten, stellt dann fest dass die Lieferstelle keinem Lieferanten mehr zugeordnet ist und meldet dann dies an den Grundversorger. Dieser übernimmt dann die Ersatz- oder Grundversorgung.

Der Netzbetreiber ist als mehr oder weniger nur "durchlaufender Posten" und entscheidet im Bereich Wechselprozesse (GPKE / GeLi Gas) wenig bis gar nichts selbst. Vielmehr sind jeweils der Alt- oder der Neulieferant Auslöser für Start von Prozessen.

Offline khh

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Re: Eon meldet ab
« Antwort #5 am: 18. September 2014, 15:24:13 »
Noch eine Anmerkung zu:
... Gleichzeitig wird unter der alten Vertragsnummer eine Endabrechnung erstellt. Angenehmer Nebeneffekt für Eon dabei : Da die Endabrechnung auf Ende Juli erstellt wurde, sind die Abschläge der Sommermonate aufgelaufen und ein erhebliches Guthaben besteht. Dieses wird von Eon sofort einkassiert und für die vermeintlichen offenen Forderungen aus dem Preiswiderspruch verwendet. Natürlich verrechnet auf die bereits verjährten Beträge. ...

Das ist m.E. rechtswidrig, denn das BGB bestimmt:
Zitat
§ 390 Keine Aufrechnung mit einredebehafteter Forderung
Eine Forderung, der eine Einrede entgegensteht, kann nicht aufgerechnet werden.
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Offline Christian Guhl

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Re: Eon meldet ab
« Antwort #6 am: 26. September 2014, 11:22:12 »
Der Netzbetreiber bestreitet, den Auftrag zur Abmeldung erteilt zu haben. Der Lieferant hat angeblich gekündigt (ohne das nachweisen zu können) und die Beendigung des Vertrages wegen des Preiswiderspruchs war natürlich ein Versehen. Man wollte nur die AGB auf den neuesten Stand der Rechtsprechung setzen. Da warten wir doch einfach ab, bis Eon einen Nachweis der Kündigung vorlegt oder dies form-und fristgerecht nachholt. Bis dahin wird erst einmal nichts mehr gezahlt, da ja noch ein Guthaben aus der Schlussabrechnung besteht.

Offline khh

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Re: Eon meldet ab
« Antwort #7 am: 26. September 2014, 11:57:15 »
Der Netzbetreiber bestreitet, den Auftrag zur Abmeldung erteilt zu haben. ...

Hab ich das jetzt richtig verstanden:
Der Netzbetreiber Avacon AG hat vom (Sondervertrags-)Versorger E.ON Energie Deutschland GmbH gar keine Abmeldung (mangels erfolgter Kündigung) zum Ablauf des 31.07.2014 erhalten und folglich auch keinen Auftrag für die Ersatzversorgung ab 01.08.2014 an den Grundversorger E.ON Energie Deutschland GmbH erteilt?   
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Offline Christian Guhl

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Re: Eon meldet ab
« Antwort #8 am: 26. September 2014, 12:14:03 »
EonEnergie hatte behauptet, vom Netzbetreiber eine Abmeldung der Verbrauchsstelle erhalten zu haben. Daraufhin wurde das Vertragskonto gelöscht und eine Schlussabrechnung erstellt. Zu diesem Zeitpunkt war von einer Kündigung des Vertrages überhaupt noch keine Rede. Diese "Schutzbehauptung" wurde erst aufgestellt, als der Kunde sich beschwerte. Gut, dass das alles schriftlich vorliegt  ;D

 

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