In einem solchen „Fall“ gibt es zwei Möglichkeiten: 1. das „Spielchen“ von almado/365 AG mitmachen und nach Aufforderung selbst überweisen, oder 2. auf die Abschlagsabbuchung per SEPA-Mandat bestehen.
Als Betroffener würde ich folgendermaßen verfahren:
1. Im ersten Vertragsjahr würde ich pünktlich selbst überweisen, um keinen „Nebenkriegsschauplatz“ zu eröffnen, der nicht zielführend ist. Schließlich geht es vorrangig darum, den Vertrag zum Ende des 1. Liefergahres zu beenden und den vollen Bonus zu kassieren.
Wer sich die Arbeit machen will, kann
almado ja per Einschreiben-Einwurf mitteilen, dass die Überweisung „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ erfolgt und dass eine Beschwerde an die
www.schlichtungsstelle-energie.de geht, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen die Wiederaufnahme der Lastschriftabbuchung bestätigt und praktiziert wird.
2. Befindet sich der Vertrag bereits in einem Folgejahr, würde ich NICHT selbst überweisen und vom Versorger per Einschreiben-Einwurf verlangen, dass von dem
von mir gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 EnWG gewählte SEPA-Lastschriftverfahren Gebrauch gemacht wird (soll der Laden das Vertragsverhältnis doch gerne selbst vorzeitig kündigen).
Begründen würde ich diese Forderung mit der vorgenannten EnWG-Bestimmung sowie damit, dass allein
almado sich gemäß § 293 BGB als Gläubiger in
Annahmeverzug befindet, weil das erteilte SEPA-Mandat mit der Kündigung des Vertrages NICHT widerrufen wurde. Als Schuldner der Abschlagsforderungen hat man
almado auch keinen Anlass gegeben (bspw. durch Nichteinlösung einer Lastschrift), eine andere Zahlungsart zu verlangen (vgl. § 297 BGB).
Außerdem würde ich die Wirksamkeit der in der maßgeblichen AGB ggf. enthaltenen in Antwort #5 zitierten Klausel bestreiten und mich auf § 305c Abs. 1 BGB (überraschende AGB-Klausel) und § 307 BGB (unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des AGB-Verwenders) berufen.
Und selbstverständlich würde ich ankündigen, dass eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. erfolgt, falls Mahnungen kommen oder mit einem Inkasso-Dienstleister gedroht wird.
Aber wie gehabt: Jeder muss für sich selbst entscheiden, wie man einen solchen Fall händeln will !