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Autor Thema: Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...  (Gelesen 15468 mal)

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Offline khh

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #15 am: 27. August 2014, 04:38:10 »
Aber was mir aufgefallen ist, dass die nicht für einen Zuständig sind, wenn man selbständig ist und Strom verwendet.
Zitat
10. Wer kann einen Schlichtungsantrag stellen?
Schlichtungsanträge können von Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gestellt werden, die Strom und Erdgas zu privaten Zwecken nutzen. Kleingewerbetreibende, auch wenn diese Haushaltskunden im Sinne des EnWG sind, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle.

@Beatzekatze,
die Schlichtungsstelle Energie e.V. ist sehr wohl auch für Sie "zuständig"  -  siehe § 13 BGB :
Zitat
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

In einem anderen 365 AG - Thread wurde dieses Thema bereits ausführlich abgehandelt und geklärt!
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Offline Beatzekatze

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #16 am: 05. September 2014, 10:21:22 »
Zwischenstand:

Ich habe die Unterlagen vor rund 2 Wochen an die Schlichtungsstelle geschickt. Die haben den Vorgang schon mal vorgemerkt aber geparkt, da man fünf Wochen abwarten muss, nachdem man dem Stromversorger ein Schreiben mit Fristsetzung geschickt hat.

Bisher betrug mein monatlicher Abschlag immer 68,- Euro im Monat. Letzte Tage hat 365 AG 93,08 Euro abgebucht. Nach deren letzten Rechnung ist ein Rechnungssaldo von 18,08 Euro plus 75,- Euro monatliche Rate.
Den Betrag habe ich vollständig zurückbuchen lassen und habe 68,- selber überwiesen. Heute habe ich dann ein "nettes" Schreiben von denen erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, dass noch eine Forderung von 30,98 Euro meinerseits zu leisten ist. Darin enthalten ist eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 5,90 Euro.

Heute habe ich denen direkt mitgeteilt, dass ich diesen Betrag selbstverständlich nicht bezahlen werde, da Sie meiner Bitte eine korrekte Abrechnung zu erstellen nicht gefolgt sind. Ebenfalls habe ich denen noch mal mitgeteilt, dass ich nach Ablauf der Frist den Vorgang ohne weitere Vorankündigung an die Schlichtungsstelle Energie e.V. leiten werde und ich bis zur weiteren Klärung ich nur den bisher von mir geleisteten monatlichen Beitrag bezahlen werde.

Mal schauen wie es weiter gehen wird....

Offline khh

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #17 am: 05. September 2014, 11:05:28 »
Ich habe die Unterlagen vor rund 2 Wochen an die Schlichtungsstelle geschickt. Die haben den Vorgang schon mal vorgemerkt aber geparkt, da man fünf Wochen abwarten muss, nachdem man dem Stromversorger ein Schreiben mit Fristsetzung geschickt hat.
[...]
Mal schauen wie es weiter gehen wird....

Hallo Beatzekatze,

wenn Sie Ihren Widerspruch am 08.08.2014 (gem. Ihrer Antwort #5) an almado/365 AG abgeschickt haben, dann sollte die Schlichtungsstelle Anfang/Mitte nächster Woche (nach fruchtlosem Ablauf der vierwöchigen "Abhilfefrist"
-  vgl. § 111a EnwG) tätig werden.

Viel Erfolg und berichten Sie weiter.

Gruß, khh 
« Letzte Änderung: 05. September 2014, 11:08:30 von khh »
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Offline Beatzekatze

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #18 am: 12. September 2014, 11:51:35 »
Hallo liebe Leute,

so wie es scheint, habe ich einen bahnbrechenden Erfolg erreicht.

Ich habe am 08.08.2014 die 365 AG per Einschreiben angeschrieben, den Sachverhalt klar dargestellt und meine Rechnung dargelegt.
Leider bekam ich darauf keine Antwort. Habe lediglich eine Mahnung erhalten, da ich den höheren Abschlag habe zurückbuchen lassen und selber den alten mtl. Abschlag überwiesen habe. In einer Mail habe ich dann kurz und knapp mitgeteilt, dass ich den offenen Betrag selbstverständlich nicht bezahlen werde. Die Gründe könnten Sie dem Schreiben vom 08.08.2014 entnehmen und dass ich ohne weiter Vorankündigung die Schlichtungsstelle informieren werde, wenn ich keine korrekte Abrechnung erhalte.
Dann bekam ich noch mal eine korrigierte Abrechnung in der der Bonus jetzt eingepflegt war. Allerdings habe ich darauf überhaupt nicht reagiert, denn die von mir beanstandete Preisanpassungsklausel wurde immer noch nicht berücksichtigt. Einen beigefügten Verrechnungsscheck habe ich nicht eingelöst.

Habe dann die Schlichtungsstelle eingeschaltet. Der erste Kontakt von mir fand am 27.08. statt. Leider hatte ich mich etwas zu früh gemeldet und die SB der Schlichtungsstelle teilte mir dieses mit. Denn man muss zunächst eine Frist von 4 Wochen abwarten.

Gestern, am 11.09.2014, habe ich mich erneut an die SB der Schlichtungsstelle gewandt, mit der Bitte den Vorgang wieder aufzunehmen, da sich 365 AG bisher noch nicht zu dem von mir versandten Schreiben gemeldet hat. Kurze Zeit später erhielt ich schon die Info, dass Sie das Unternehmen angeschrieben haben.
Am gestrigen Abend, erhielt ich eine Mail von 365 AG mit folgenden Inhalt:

[EMail entfernt]


Somit würden alle meine Forderungen erfüllt werden. Auf der einen Seite bekomme ich den vollen Bonus. Die Preisänderungsklausel wird rückwirkend wieder aufgehoben und mein Vertrag auf die alten Bedingungen gestellt. Und als Belohnung lassen Sie mich vorzeitig aus dem Vertrag raus.

Mir ist schon klar, dass ich mich noch nicht zu früh freuen sollte, sondern erst dann wenn das Vertragsverhältnis wirklich beendet ist, mir die Schlussabrechnung vorliegt und ggf. das Guthaben auf meinem Konto ist.

Gibt es von Eurer Seite etwas was ich noch unbedingt beachten sollte??
Somit kann ich denen doch jetzt einfach antworten und mitteilen, dass ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch nehmen möchte. Wann soll ich am Besten den Zähler ablesen.
Soll ich die Schlichtungsstelle jetzt schon über das Ergebnis informieren, oder noch warten?
Dadurch, dass mir die Mail vorliegt, sollte wohl nicht mehr allzu viel schief gehen, oder?

Selbst wenn sie sich noch quer stellen mit einer Schlussrechnung, dann würde ich eh meinen RA beauftragen und dadurch, dass sie es so geschrieben haben, ist ja nichts mehr strittig.

Wenn es so enden sollte, dann bin ich wirklich mehr als überrascht, dass es so gut endet. Damit habe ich wirklich nicht gerechnet.
An der Stelle möchte ich mich auf jeden Fall schon mal deutlich für die Unterstützung bei khh bedanken. Weiter so!!!
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 12:48:50 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #19 am: 12. September 2014, 12:57:23 »
Hallo liebe Leute,
so wie es scheint, habe ich einen bahnbrechenden Erfolg erreicht. ...
Dann bekam ich noch mal eine korrigierte Abrechnung in der der Bonus jetzt eingepflegt war. ... Einen beigefügten Verrechnungsscheck habe ich nicht eingelöst. ...
Gibt es von Eurer Seite etwas was ich noch unbedingt beachten sollte?? ... Wann soll ich am Besten den Zähler ablesen.
Soll ich die Schlichtungsstelle jetzt schon über das Ergebnis informieren, oder noch warten? ...

Hallo Beatzekatze,

mein Glückwunsch :), "bahnbrechend" war dieser Erfolg aber wohl eher nicht, denn ähnliches wurde anderen auch schon angeboten ;).

Den Scheck würde ich sofort einlösen (was man schon mal hat ...). Das könnten Sie Almado dann ja mit Ihrer Annahme der Sonderkündigungsmöglichkeit mitteilen.

Den gewährten Bonus würde ich prüfen/nachrechnen. Der Zähler ist an dem Tag abzulesen, den Almado als Abmeldetermin beim Netzbetreiber bestätigen wird. Das Schlichtungsverfahren sollte man erst beenden, wenn alles ordnungsgemäß abgewickelt ist.

Und bei der Wahl des neuen Versorgers die wenig seriösen "Billiganbieter" meiden ;)! Eine kurze Zeit in der Ersatzversorgung durch Ihren Grundversorger wäre nicht so dramatisch.

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 12. September 2014, 13:44:01 von khh »
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Offline Beatzekatze

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #20 am: 13. September 2014, 13:06:37 »
Hallo khh,

vielen Dank für Deine Ausführungen.

Scheck habe ich gestern weggebracht. Na hoffentlich ist der auch gedeckt  ;)

Mache mich gerade auf die Suche nach einem vernünftigen Anbieter. Habe wirklich keine Lust auf irgend einen Billiganbieter. Unterm Strich spart man überhaupt nichts..... Nur Ärger und viel Arbeit.

Leider ist sehr schwer als Laie zu erkennen, welcher Anbieter seriös ist und welcher eben nicht.
Auf dieser Seite sind zwar reichlich Anbieter gelistet, aber eben auch nicht alle. Oder man muss eine richtige Recherche betreiben. Gerade ein Beispiel: Habe die Marke "Grünwelt Energie" gefunden, die hier im Forum so nicht gelistet ist.
Über die Seite: http://www.energieanbieterinformation.de/
habe ich dann gesehen, dass die zu Stromio gehören und da liest man nichts gutes drüber.....

Kein Wundern, dass viele Haushalte sich scheuen den Anbieter zu wechseln.
Aber das gehört hier nicht her. Werde aber weiter informieren wie es sich mit 365 AG verhält.....

Offline Beatzekatze

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #21 am: 25. September 2014, 11:07:01 »
Hallo allerseits,

möchte einen kurzen Zwischenstand berichten und habe dann auch noch eine Frage an die Profis.

zunächst einmal muss ich sagen, dass die Meldung an die Schlichtungsstelle wirklich Bewegung in die Sache gebracht hat. Mein Bonus wurde mir schon gezahlt und zwar in voller Höhe.
Dann gab es das Problem, dass ich über eine Preiserhöhung informiert wurde, die jedoch extrem im Fließtext versteckt war. So bekam ich Mitte des Jahres eine Abrechnung mit der durchgeführten Preiserhöhung zu Beginn des Jahres.
Hier wurde mir jetzt seitens 365 AG "zugesichert", dass mit meiner Schlussrechnung dieses rückgängig gemacht wird und der alte vereinbarte Preis zur Berechnung herangezogen wird.
Ebenfalls hat man zugestimmt, dass ich außerordentlich kündigen kann. Somit endet mein Vertrag am 11.10.2014.
Wenn das alles so läuft, dann bin ich vollkommen unbeschadet davon gekommen, außer eine Menge Arbeit und Zeit...

Ich habe allerdings die Tage eine Mail von der Schlichtungsstelle erhalten. Die Beschwerdegegnerin (365 AG) hat sich dort gemeldet. Die Schlichtungsstelle möchte von mir wissen, ob sich die Beschwerde nunmehr erledigt hat. Wenn ich die Beschwerde weiter aufrechterhalten möchte, soll ich dieses unter Angabe von Gründen mitteilen.

Bin mir jetzt nicht ganz sicher wie ich mich verhalten soll. Denn auf der einen Seite hat 365 AG zumindest mir die Zusage gegeben, dass jetzt alles geregelt wird, jedoch habe ich schließlich noch keine Endabrechnung erhalten. Rein theoretisch könnten es ja sein, dass hier noch was falsch läuft. Kann ich mir zwar nicht richtig vorstellen, denn da dürften sie ja kaum eine Chance haben, wenn sie zuvor schriftlich der korrekten Abrechnung zugestimmt haben.

Was würdet Ihr hier empfehlen? Die Beschwerde aufrechterhalten? Wäre der Grund der, zu sagen, dass ich die korrekte Endabrechnung abwarten möchte? Wäre das ein Argument?
Oder kann ich hier an der Stelle unbesorgt abbrechen?

Viele Grüße allerseits...

Offline khh

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #22 am: 25. September 2014, 11:31:02 »
... Die Beschwerde aufrechterhalten? Wäre der Grund der, zu sagen, dass ich die korrekte Endabrechnung abwarten möchte? Wäre das ein Argument? ...

@Beatzekatze,

versuchen Sie es so mit dem genannten Argument (Schlussrechnung per 11.10.2014 mit rückwirkend korrigiertem Grundpreis), mehr als ablehnen kann die Schlichtungsstelle nicht.

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 25. September 2014, 11:35:32 von khh »
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Offline RR-E-ft

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #23 am: 25. September 2014, 12:10:02 »
Wenn man annimmt, dass in den Vertrag keine wirksame Preisänderungsklausel einbezogen wude und die einseitige Preisänderung allein deshalb unwiksam ist, so bliebe zu überlegen, das eingeräumte Sonderkündigungsrecht nicht auszuüben, sondern den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Preisen weiterlaufen zu lassen.

Diese Überlegung lohnt sich vor allem dann, wenn man gegenüber den bei Vertragsabschluss vereinbarten Konditionen (etwa wegen zwischenzeitlich gestiegener Netzentgelte und  EEG- Umlage) keine günstigeren Angebote am Markt vorfindet.

Wenn der Kunde wegen eines nicht wirksam eingeräumten Preisänderungsrechts einseitigen Preisänderungen widerspricht, ist dem Energielieferanten hinreichend Anlass gegeben, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Wenn der Energielieferant in einem solchen Fall den Vertag nicht ordnungsgemäß uner Einhaltung einer vereinbarten Kündigungsfrist kündigt, so bleibt er weiter an den Vertrag zu den ursprünglichen Konditionen  gebunden.   
« Letzte Änderung: 25. September 2014, 13:57:40 von RR-E-ft »

Offline khh

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #24 am: 25. September 2014, 13:40:14 »
... bliebe zu überlegen, das eingeräumte Sonderkündigungsrecht nicht auszüben, sondern den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Preisen weiterlaufen zu lassen.

Diese Überlegung lohnt sich vor allem dann, wenn man gegenüber den bei Vertragsabschluss vereinbarten Konditionen (etwa wegen zwischenzeitlich getiegener Nezentgelte und  EEG- Umlage) keine günstigeren Angebote am Markt vorfindet. ...

Das wäre jedenfalls die rational sinnvollste Entscheidung. Aber manch einer möchte ja unbedingt sogar selbst ein vorzeitiges "Sonderkündigungsrecht" durchdrücken und sich bei diesem "bösen" Versorger schnellstmöglich verabschieden.

Ich würde zumindest für das laufende Lieferjahr auf Vertragserfüllung bestehen und bei einer rechtswidrigen vorzeitigen Liefereinstellung durch diesen Versorger (auch das gab es schon) dann auch Schadensersatz geltend machen.

Aber das Thema hatten wir ja bereits in einem anderen Thread.
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Offline Eni

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #25 am: 25. September 2014, 13:50:46 »
Ebenfalls hat man zugestimmt, dass ich außerordentlich kündigen kann. Somit endet mein Vertrag am 11.10.2014.
Wenn das alles so läuft, dann bin ich vollkommen unbeschadet davon gekommen, außer eine Menge Arbeit und Zeit...

Der 11.10. ist ja nicht mehr so weit entfernt. Denken Sie daran, sich jetzt schnell einen neuen (seriösen ;)) Anbieter zu suchen. Ein paar Tage Grundversorgung sind wahrscheinlich bereits jetzt schon nicht mehr zu vermeiden.

Zur Schlichtungsstelle:


Es sollte genügen, dass Sie die Schlichtungsstelle darauf hinweisen, dass eine dokumentierte Korrektur erst in Form der Schlussrechnung stattfinden wird und daher die Beschwerde bis zum Erhalt derselben aufrecht erhalten wird.
Persönlich habe ich z.B. die Schlichtungsstelle informiert, dass ich die Beschwerde so lange aufrecht erhalten werde, bis tatsächlich die angekündigte Gutschrift auf meinem Konto gebucht ist. Das war auch kein Problem und wurde so akzeptiert.


Offline Beatzekatze

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #26 am: 12. Oktober 2014, 13:19:13 »
Hallo allerseits,

möchte noch ein abschließendes Feedback geben.

Mein Vertrag hat jetzt zum 11.10.2014 geendet und ich bin bei einem seriösen Anbieter.
Nach Einschaltung der SE lief alles recht unkompliziert ab. Ich habe jetzt die Tage meine Schlussabrechnung erhalten und diese sehr intensiv geprüft. Es ist alles in Ordnung. Das Guthaben von rund 20 Euro (ich hatte zuvor schon eine Erstattung erhalten) wurde mir ebenfalls innerhalb von wenigen Tagen überwiesen.

Damit ist das Kapital Almado oder 365 AG für mich erledigt.

An der Stelle möchte ich mich bei denen bedanken, die hier wirklich hervorragende Arbeit leisten und den Hilfesuchenden schnelle und kompetente Hilfe bieten.

Was mich dennoch ärgert, ist die Tatsache, dass es ja alles Einzelfälle sind und es irgendwie nicht klappt dem gesamten System die "Handschellen" anzulegen. Die Abzocke mit verschiedenen Firmen dieser Art läuft ja schon seit Jahren. Es ist traurig, dass der Gesetzgeber hier nicht eingreift. Man will einen Liberalisierung und schafft leider mehr Irritationen mit der Folge, dass die Menschen lieber die Finger von einem Wechsel lassen.
Aus meiner Sicht, sollte man an andere Stelle versuchen etwas zu bewegen. Was wäre mit einer Petition?
Gut ist hier OT, daher sollte es an anderer Stelle besprochen werden.

Werden den Threat weiter beobachten um zu schauen wie lange es den "Hühnerhaufen" noch gibt.....

Offline Graf Koks

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Re: Versteckte Ankündigung der Erhöhung von Energiepreisen...
« Antwort #27 am: 24. Oktober 2014, 13:05:55 »
Die in einem als Werbung aufgemachten Konvolut "versteckte" Preiserhöhung dürfte, unabhängig von der Frage eines Preisänderungsrechts, wegen Verstoß gegen die EU- Vorgaben unwirksam sein. 

Die entsprechenden Richtlinien 2003/55 (für Erdgas) und 2009/72 (für Strom) sehen in ihren jeweiligen Anhängen vor, dass der Kunde von jeder beabsichtigten Preiserhöhung rechtzeitig, direkt, transparent und verständlich informiert werden muss (der Wortlaut der Richtlinien in der deutschen Übersetzung weicht geringfügig voneinander ab, die ältere Gas-Richtlinie spricht nur von einem direkten Hinweis.  Dessen ungeachtet, kann wohl beiden Richtlinien entnommen werden, dass es dem EU- Verordnungsgeber auf eine effektive Kundeninformation ankommt).

Soweit die Strom/GasGVV dieses Schutzniveau nicht in nationales Recht umsetzen, ist, wie das Amtsgericht Lingen richtig feststellt, auf die "self-executing"- Natur der Richtlinien abzustellen. 

Im Ergebnis sind die klammheimlich vorgenommenen Preiserhöhungen nicht durchsetzbar, was dem Versorger auch bewusst ist.

 

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