... Vom 07.07.14 datiert die letzte Mahnung vor Sperrung
Der aufgelaufene Betrag beträgt 75 Euro und ein Termin ist nicht angegeben. ...
Dann war die Sperrandrohung im Zusammenhang mit der Mahnung gemäß der AGB von
lekker-Energie m.M.n. unzulässig - Ziff. 8 der aktuell verwendeten AGB lautet:
8.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ab einem Betrag von mindestens 100,00 Euro inklusive Mahn- und Inkassokosten und unter Berücksichtigung etwaiger Abschlagszahlungen nach Ziffer 3.2 ist lekker Energie ebenfalls berechtigt, die Lieferung einzustellen und die Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen. ...
und
8.3. Für die Ankündigung der Unterbrechung („Sperrung“) nach Ziffer 8.2 Satz 3, Halbsatz 2 hat der Kunde eine Aufwandspauschale in Höhe von 30,- Euro an lekker Energie zu zahlen. ...
Die Aufwandspauschale für die Unterbrechungs-Ankündigung sind jedenfalls keine "Inkassokosten" und somit liegt die Forderung unter dem Mindest-Betrag von 100,00 Euro !
@Achera, geklärt werden muss trotzdem:
... Dann stellt sich die Frage, wieso es dazu gekommen ist, dass
da meine Abschlagszahlungen um über das doppelte erhöht wurden was aber nach meinem Stromverbrauch nicht gerechtfertigt ist. ...
Für die Abschlagshöhe ist nicht allein der Verbrauch, sondern ebenso Preisänderungen maßgeblich!
Und erfolgte Ihre letzte Verbrauchsabrechnung mit den richtigen, durch wen abgelesenen Zählerständen? ...
Alles weitere dazu siehe PM !
Gruß, khh