Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sperrandrohung und keine Einigung mit EVU möglich  (Gelesen 5217 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Achera

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Sperrandrohung und keine Einigung mit EVU möglich
« am: 04. August 2014, 12:56:46 »
Hallo,
habe letzten Donnerstag (31.07.14)eine Sperrandrohung bekommen zum 08.08.14 bzw. wird da der örtliche EV beauftragt den Strom abzustellen.
Habe mehrmals angerufen um zu einer Einigung zu kommen ohne Erfolg.
Da wurde mir gesagt dass der Strom am 08.08.14 abgestellt wird und das zuständige EVU schon beauftragt ist.
Habe wohl den Fehler gemacht nur telefonisch mit dem EVU zu reden da meine Abschlagszahlungen um über das doppelte erhöht wurden was aber nach meinem Stromverbrauch nicht gerechtfertigt ist.
Der Rückstand beträgt zur Zeit 132 Euro darin sind enthalten 87 Euro fehlende Abschläge (da ich den alten Abschlag beibehalten habe) sowie Mahnkosten und 30 Euro für die Sperrankündigung.
Hatte ihnen angeboten den Betrag in 2 Raten zu zahlen aber sie waren nicht bereit mit sich reden zu lassen.

Was kann ich nun noch tun ?

LG Achera

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Hallo Achera,

prüfen Sie zunächst mal, ob die Sperre (welche durch den Netzbetreiber und nicht durch das örtliche EVU ausgeführt wird!) überhaupt korrekt angedroht und angekündigt wurde  -  siehe hier: http://www.energieverbraucher.de/de/Versorgungssperre__1717/

Dann stellt sich die Frage, wieso es dazu gekommen ist, dass
da meine Abschlagszahlungen um über das doppelte erhöht wurden was aber nach meinem Stromverbrauch nicht gerechtfertigt ist. ...

Für die Abschlagshöhe ist nicht allein der Verbrauch, sondern ebenso Preisänderungen maßgeblich!
Und erfolgte Ihre letzte Verbrauchsabrechnung mit den richtigen, durch wen abgelesenen Zählerständen?

Um welchen Versorger handelt es sich, der die Stromsperre durchführen lassen möchte ?
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Achera

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Re: Sperrandrohung und keine Einigung mit EVU möglich
« Antwort #2 am: 04. August 2014, 15:41:55 »
Die Sperrankündigung ist auf den 28.07.14 datiert eingegangen am 31.07.14
darin steht :
trotz unserer bisherigen Zahlungsaufforderungen und der damit verbundenen Sperrandrohung konnten wir keinen vollständigen Zahlungsausgleich verzeichnen.
Wir sehen uns gezwungen,am 08.08.14 ihren örtlichen Netzbetreiber mit der Unterbrechung der Energielieferung zu beauftragen.

Vom 07.07.14 datiert die letzte Mahnung vor Sperrung
Der aufgelaufene Betrag beträgt 75 Euro und ein Termin ist nicht angegeben.

Der Zählerstand wurde vom Netzbetreiber (Örtl.EV?) übermittelt.

Das EVU dass die Sperrung beauftragt ist lekker Energie

Danke Achera

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Sperrandrohung und keine Einigung mit EVU möglich
« Antwort #3 am: 04. August 2014, 16:51:59 »
... Vom 07.07.14 datiert die letzte Mahnung vor Sperrung
Der aufgelaufene Betrag beträgt 75 Euro und ein Termin ist nicht angegeben. ...

Dann war die Sperrandrohung im Zusammenhang mit der Mahnung gemäß der AGB von lekker-Energie m.M.n. unzulässig  -  Ziff. 8 der aktuell verwendeten AGB lautet:

Zitat
8.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ab einem Betrag von mindestens 100,00 Euro inklusive Mahn- und Inkassokosten und unter Berücksichtigung etwaiger Abschlagszahlungen nach Ziffer 3.2 ist lekker Energie ebenfalls berechtigt, die Lieferung einzustellen und die Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen. ...
und
Zitat
8.3. Für die Ankündigung der Unterbrechung („Sperrung“) nach Ziffer 8.2 Satz 3, Halbsatz 2 hat der Kunde eine Aufwandspauschale in Höhe von 30,- Euro an lekker Energie zu zahlen. ...

Die Aufwandspauschale für die Unterbrechungs-Ankündigung sind jedenfalls keine "Inkassokosten" und somit liegt die Forderung unter dem Mindest-Betrag von 100,00 Euro !


@Achera, geklärt werden muss trotzdem:

... Dann stellt sich die Frage, wieso es dazu gekommen ist, dass
da meine Abschlagszahlungen um über das doppelte erhöht wurden was aber nach meinem Stromverbrauch nicht gerechtfertigt ist. ...

Für die Abschlagshöhe ist nicht allein der Verbrauch, sondern ebenso Preisänderungen maßgeblich!
Und erfolgte Ihre letzte Verbrauchsabrechnung mit den richtigen, durch wen abgelesenen Zählerständen? ...

Alles weitere dazu siehe PM !

Gruß, khh
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz