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Autor Thema: Kein Bonus bei gewerblicher Nutzung - Feststellungsklage - was nun?  (Gelesen 11730 mal)

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Offline g_gans

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Hallo ans Forum!

Ich versuche eine Kurzfassung meiner Situation:

- Abschluss Stromliefervertrag mit Immergrün / Almado bzw. inzwischen 365.  Problemloser Ablauf des Belieferungsjahres, problemlose Kündigung durch Nachfolgeanbieter nach exakt 1 Jahr, Abschlussrechnung aber ohne 25% Bonus.

- Schriftliches Verlangen nach korrigierter Abrechnung, darauf keine Reaktion von 365.

- Weiterleitung an Schlichtungsstelle, dann Einstellung des Schlichtungsverfahrens durch Schlichtungsstelle, da angeblich Klage durch 365 anhängig.

- Heute kam die Klageschrift bei mir an, in der 365 auf Feststellung klagt, dass kein Bonus gezahlt werden muss, da ich gewerblicher Abnehmer bin und lt. AGB hier kein Bonus gezahlt werden muss.  Hier habe ich also zum ersten Mal den Grund für die Verweigerung des Bonus erfahren.

Folgendes zur Erläuterung: ich übe bei mir zu Hause tatsächlich ein Gewerbe aus.  365 oder deren Hausanwalt hat dieses offensichtlich durch Google herausgefunden.  Der Passus ist auch tatsächlich in den mir damals (über Verivox) übersandten AGB enthalten; ich habe ihn aber einfach übersehen (wahrscheinlich auch die AGB nicht oder nicht vernünftig gelesen).

Insofern mag das Verhalten von 365 vielleicht nicht sehr nett sein, über den Verlust des Anspruchs auf Bonus nur "versteckt" in den AGB zu informieren, rechtlich scheint dieses aber meiner Meinung nach OK zu sein.  Ich gehe also davon aus, dass ich tatsächlich keinen Anspruch auf den Bonus habe, verbuche diese Erfahrung als Lehrgeld und werde bei zukünftigen Anbieterwechseln nun auf diese Formulierungen achten.  So weit, so schlecht.

Nun meine eigentliche Frage: ich gehe davon aus, dass ich die Argumentation von 365 wohl anerkennen werde (oder seht Ihr noch andere Chancen?).  Wie also sollte ich das tun, um die Kosten für Gericht oder Anwälte gering zu halten?  Formloses Schreiben ans Gericht, dass ich die Argumentation des Klägers anerkenne?  Und dann kommt eine Abrechnung, die ich begleiche und das Thema ist gegessen?

Vielen Dank!

Offline Eni

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- Weiterleitung an Schlichtungsstelle, dann Einstellung des Schlichtungsverfahrens durch Schlichtungsstelle, da angeblich Klage durch 365 anhängig.

- Heute kam die Klageschrift bei mir an, in der 365 auf Feststellung klagt, dass kein Bonus gezahlt werden muss, da ich gewerblicher Abnehmer bin und lt. AGB hier kein Bonus gezahlt werden muss.  Hier habe ich also zum ersten Mal den Grund für die Verweigerung des Bonus erfahren.

Ob der Bonus nun zurecht abgelehnt wird, vermag ich nicht zu beurteilen. Das wird auch niemand derzeit abschließend beurteilen können, da man dafür sehr tief ins Vertragsrecht bzw. Verbraucherrecht einsteigen müsste. Denn es besteht durchaus die Möglichkeit, dass dieser Passus der AGB insgesamt zu undurchsichtig/versteckt dargelegt ist, dass ein Gericht die Wirksamkeit aberkennen würde. So lange es dazu aber keine Präzedenzfälle gibt, müssten Sie nun einen solchen schaffen, in dem Sie mit anwaltlicher Hilfe der Feststellungsklage begegnen.

Mich stört aber jetzt akut erst mal etwas anderes. Sie befanden sich im Austausch mit Almado, die Schlichtungsstelle ebenfalls. Und weder dieser noch Ihnen persönlich wurde jemals mitgeteilt, was die Begründung der Ablehnung des Bonus ist? Nun wäre es schön, wenn sich hier Jemand rechtssicher im Verfahrensrecht auskennen würde. Ich kann leider nur pauschal zu bedenken geben, dass das Rechtssystem insgesamt die Anrufung von Gerichten "ohne Grund" als missbräuchlich einstuft. Die Frage ist nun, ob es einen Grund für eine Feststellungsklage gibt, wenn Behauptungen bisher von der Gegenseite (Ihnen) überhaupt nicht widersprochen wurde, da diese Behauptungen außergerichtlich nämlich gar nicht erst vorgetragen wurden? Zumindest innerhalb es Gesetzgebung im Bereich der Stromlieferverträge ist vorgesehen, dass der Versorger seine Abrechnung dem Kunden gegenüber verständlich zu erläutern hat, so dass dieser die Berechnung nachvollziehen kann. Dies trifft insbesondere auf strittige Rechnungen zu. Aus meiner Sicht umfasst dies auch eindeutig die Verpflichtung zu erläutern, warum erwartete Gutschriften nicht geleistet werden.
Für eine Feststellungsklage und deren Kosten bestand daher aus meiner Sicht zum gegebenen Zeitpunkt überhaupt noch keine Veranlassung.

Offline g_gans

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Hallo!

Ja, es ist tatsächlich so.  Es gab keine einzige Reaktion, in der 365 mich über den Grund der Verweigerung des Bonus hinwies.  Ich hätte in diesem Fall nach Nachschlagen in den AGB auch akzeptiert, dass mir der Bonus nicht zusteht.

Ich werde aber mit Sicherheit den von Dir erwähnten Präzedenzfall nicht starten.  Daher geht es mir nun nur um Schadensminderung, d.h. möglichst geringe Kosten.  Es wäre toll, wenn hier jemand weiterhelfen könnte!

Offline khh

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... geht es mir nun nur um Schadensminderung, d.h. möglichst geringe Kosten. ...

Vielleicht ist das die von Ihnen angestrebte Lösung  -  ZPO (Zivilprozessordnung) :

Zitat
§ 93 Kosten bei sofortigem Anerkenntnis
Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.

Eine anwaltliche Beratung ist wohl sinnvoll, zumindest aber eine unverzügliche Vorabklärung mit dem Gericht
(ich würde anführen, dass der Grund für die Bonusverweigerung nicht bekannt war, in der Almado-Abrechnung
nicht erläutert wurde und eine Reklamation vom Versorger unbeantwortet geblieben ist, was zur Einschaltung
der Schlichtungsstelle Energie e.V. führte).
« Letzte Änderung: 18. Juli 2014, 09:08:13 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline g_gans

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Hallo khh,


vielen Dank, das ist doch eine tolle Nachricht!  Ich hätte gar nicht damit gerechnet, dass es einen solchen Paragrafen gibt!

Ich habe gerade mit einer netten Dame unseres Amtsgerichtes telefoniert und würde nun ein Schreiben aufsetzen, in dem ich den Anspruch der Gegenseite anerkenne, unter Berufung auf §93 ZPO aber um Auferlegung der Kosten an die Gegenseite bitte, da mein Schreiben an 365 wie auch meine Meldung an die SSE unbeantwortet blieb.


Offline Didakt

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@ g-gans

Ich möchte mich in die Diskussion um Ihren Fall nicht tiefgreifend einschalten. Nur soviel möchte ich Ihnen anraten. Handeln Sie auf keinen Fall vorschnell. Sie haben genügend Zeit, in dieser Sache reifliche Überlegungen anzustellen und sich ein wenig in diese schwierige Materie einzulesen, wenn die Konsultation eines RA aus Kostengründen - aus meiner Sicht verständlicherweise - für Sie nicht in Frage kommt. Vor dem AG (1. Instanz) können Sie sich selbst verteidigen. Über Grundkenntnisse der ZPO und die Formulierung von Schriftsätzen an das Gericht sollten Sie aber schon verfügen.

Eine 1. Empfehlung: Lesen Sie mal diesen Text, der hilft Ihnen schon etwas weiter.

Die in der Antwort # 1 vorgetragenen Gedanken sind nicht von der Hand zu weisen. Sie müssen aber für Sie nicht unbedingt erfolgreich im Anerkenntnis gemäß § 93 ZPO enden. Diese Aspekte könnten Sie auch nützlich in eine Klageerwiderung (§ 277) einbringen. Auch eine gütliche Streitbeilegung gem. § 278 ZPO kann in Frage kommen.

Ihr weiteres Vorgehen bestimmt sich auch nach den Vorgaben des Gerichts im Hinblick auf § 275 und 276 ZPO. Und schließlich: Ohne die Klageschrift zu kennen, sind alle hier erteilten Ratschläge höchst fragwürdig.

MfG


 
« Letzte Änderung: 18. Juli 2014, 11:35:56 von Didakt »

Offline g_gans

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Hallo Didakt,


auch für Deinen Hinweis vielen Dank!

Ich verstehe den von Dir verlinkten Text so, dass ich bei einer Überlegung, mich gegen die angestrebte Klage von 365 zu verteidigen, riskieren würde, keine  “sofortige” Anerkenntnis i.S.d. § 93 ZPO mehr vorbringen zu können.

Dieses wollte ich jedoch eigentlich auch gar nicht riskieren.  In meinem Fall ist es so, dass ich einen "privaten" Stromanschluss habe, jedoch in meinem "privaten" Einfamilienhaus in einem separaten Anbau ein gewerblich genutztes Büro habe.  Dennoch liegt der Anteil des "gewerblich" entnommenen Stroms bei vielleicht 5%, da hier nur 2 PCs und ein paar Lampen Strom verbrauchen.  Der Löwenanteil ist der private, da hier für eine fünfköpfige Familie u.a. Durchlauferhitzer (!), WaMa, SpüMa und Trockner Strom ziehen, um nur die größten Verbraucher zu nennen.  Dennoch möchte ich gar nicht gerichtlich prüfen lassen, ob diese "geringe gewerbliche Teilnutzung" mich gemäß AGB von 365 aus dem Bonusanspruch herausschmeißt oder nicht.  Ich wäre wie gesagt bereit, dieses anzuerkennen.  Wenn ein Stromanbieter sagt "bitte nur 100%ige Privatkunden", dann soll er das eben tun.  Er sollte es nur deutlich sagen, und mich nicht mit einem Bonus locken und diesen dann mit den genannten Argumenten verweigern.  Das scheint aber offensichtlich durch 365 geschehen zu sein, weshalb ich den von khh angeführten §93 ZPO durchaus als hier greifend ansehe.

Ich würde daher die Prüfung, ob der Bonus zu Recht oder Unrecht aberkannt wurde, gern jemand anderem überlassen :-).  Präzedenzfälle gibt es wohl keine?   Ich muss zugeben, dass ich in dieser Richtung nicht geforscht habe.  Und ich verstehe auch, dass aufgrund der Euch allen nicht komplett vorliegenden Schriftstücke keine "verbindliche" Aussage zu treffen ist.

Die in der Antwort #1 angegebene "missbräuchliche Anrufung des Gerichts" sehe ich aber schon als gegeben, daher würde ich §93 anführen.

Mein geplantes Vorgehen wäre also: sofortige Anerkenntnis, aber Bitte um Auferlegung der Kosten des Verfahrens auf die Klägerin gem. §93 ZPO unter Anführung, dass bis Klageerhebung keinerlei Begründung für die Bonusverweigerung gegeben wurde.

Bin ich dennoch voreilig?  Noch ist das Schreiben nicht abgesendet :-)

Offline Didakt

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...Die in der Antwort #1 angegebene "missbräuchliche Anrufung des Gerichts" sehe ich aber schon als gegeben, daher würde ich §93 anführen.

Mein geplantes Vorgehen wäre also: sofortige Anerkenntnis, aber Bitte um Auferlegung der Kosten des Verfahrens auf die Klägerin gem. §93 ZPO unter Anführung, dass bis Klageerhebung keinerlei Begründung für die Bonusverweigerung gegeben wurde.

Bin ich dennoch voreilig?  Noch ist das Schreiben nicht abgesendet :-)

@ g-gans,

da Sie fest zum Anerkenntnis gem. § 93 ZPO entschlossen sind, will ich Sie davon keineswegs abhalten. Ob das erkennende Gericht Ihrem Antrag folgt und dem Kläger die Prozesskosten auferlegt, steht allerdings in den Sternen. Aber das ist Ihnen ja augenscheinlich egal! Ggf. kommt auch noch der § 307 ZPO ist Spiel.

Noch eine Anmerkung: Wenn das Gericht missbräuchlich angerufen worden wäre, hätte es die Klage erst gar nicht angenommen. Diesen Tatbestand prüft ein Gericht zu aller erst!



Offline khh

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... Noch eine Anmerkung: Wenn das Gericht missbräuchlich angerufen worden wäre, hätte es die Klage erst gar nicht angenommen. Diesen Tatbestand prüft ein Gericht zu aller erst!

@Didakt,

dem Gericht war und ist bisher aber nicht bekannt, dass almado/365AG NICHTS zur Aufklärung der von @g_gans reklamierten Bonus-Verweigerung beigetragen hat. Sowohl das vom Kunden initiierte (ebenfalls zulässige!) Schlichtungsverfahren als auch die Klage des Versorgers wären insofern durchaus vermeidbar gewesen.
Das sollte bei der zu treffenden Kostenentscheidung m. E. schon Berücksichtigung finden.

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 18. Juli 2014, 13:39:13 von khh »
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Offline corsair

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Ich vermute, dass Almado dass mit der gewerblichen Nutzung erst sehr spät herausgefunden hat....
Die Abwendung der Schlichtung wäre für Almado mittels Hinweis auf die Unternehmerschaft des Kunden wohl recht einfach gewesen.

Denn lt. Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle gilt:

§ 3 Antrag auf Schlichtung (Anrufung)
(1) Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen,
Messstellenbetreibern oder Messdienstleistern (Unternehmen) und Verbrauchern
im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches
über den Anschluss an das
Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung
der gelieferten Energie kann die Schlichtungsstelle Energie angerufen werden.

Unternehmer fallen wohl unter  § 14 BGB.


Offline khh

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Re: Kein Bonus bei gewerblicher Nutzung - Feststellungsklage - was nun?
« Antwort #10 am: 18. Juli 2014, 15:15:10 »
Ich vermute, dass Almado dass mit der gewerblichen Nutzung erst sehr spät herausgefunden hat ....

Ich vermute eher gegenteiliges ;), schließlich kann almado/365AG so prima den Bonus verweigern und
damit an solchen Kunden auch schon im 1. Lieferjahr gut verdienen.

Die Abwendung der Schlichtung wäre für Almado mittels Hinweis auf die Unternehmerschaft des Kunden wohl recht einfach gewesen. Denn lt. Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle gilt: ...

Da liegen Sie mit Ihrer Einschätzung falsch: Wie aus den Beiträgen von @g_gans ersichtlich, nutzt er den Strom NICHT überwiegend gewerblich (vgl. § 13 BGB und siehe diesbzgl. Thread !), insoweit ist die Schlichtungsstelle für diesen "Fall" schon zuständig.
« Letzte Änderung: 18. Juli 2014, 15:28:42 von khh »
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Offline corsair

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Re: Kein Bonus bei gewerblicher Nutzung - Feststellungsklage - was nun?
« Antwort #11 am: 18. Juli 2014, 15:28:41 »
@ khh

Sie haben sich mit der Bande wohl schon derart befasst, dass Sie sich in deren fiese Gedankengänge förmlich hineinversetzen können  ;D ;D

Die "Feinheit"  im § 13 BGB war mir entgangen, auch hier haben sie Recht !

Offline khh

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Re: Kein Bonus bei gewerblicher Nutzung - Feststellungsklage - was nun?
« Antwort #12 am: 18. Juli 2014, 15:49:01 »
@ khh
Sie haben sich mit der Bande wohl schon derart befasst, dass Sie sich in deren fiese Gedankengänge förmlich hineinversetzen können  ;D ;D

Stimmt ;D! Als Versorger würde ich das sonst bei Auftragsprüfung checken und dann ggf. eine entsprechende Vertragsbestätigung schicken, wenn ich den Verbrauchern i.S. des § 13 BGB bzw. Haushaltskunden i.S. des § 3 Ziff. 22 EnWG, die den Strom nur geringfügig für ihre gewerbliche oder selbständige Tätigkeit nutzen, KEINEN Bonus zahlen will >:(
« Letzte Änderung: 18. Juli 2014, 15:54:14 von khh »
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Offline cuibono

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Re: Kein Bonus bei gewerblicher Nutzung - Feststellungsklage - was nun?
« Antwort #13 am: 26. Juli 2014, 15:17:09 »
- Heute kam die Klageschrift bei mir an, in der 365 auf Feststellung klagt, dass kein Bonus gezahlt werden muss, da ich gewerblicher Abnehmer bin und lt. AGB hier kein Bonus gezahlt werden muss.  Hier habe ich also zum ersten Mal den Grund für die Verweigerung des Bonus erfahren.

Folgendes zur Erläuterung: ich übe bei mir zu Hause tatsächlich ein Gewerbe aus.  365 oder deren Hausanwalt hat dieses offensichtlich durch Google herausgefunden.  Der Passus ist auch tatsächlich in den mir damals (über Verivox) übersandten AGB enthalten; ich habe ihn aber einfach übersehen (wahrscheinlich auch die AGB nicht oder nicht vernünftig gelesen).


Hallo g_gans,

wie lautet den die AGB-Klausel in Ihrem Vertrag?

Ich habe ein ähnliches Problem und versuche das nun über die Verbraucherzentrale zu klären.
Bitte sehen Sie sich mal meinen Thread an, denn es scheint zwei verschiedene Klauseln zu geben, was eventuell damit zu tun haben könnte, dass eine Klausel auch uns Gewerbetreibende in der Privatwohnung einschließt und die Verweigerung des Bonus seitens Almado unmöglich macht.

Ab Ratsucher ff.:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19081.msg109772.html#msg109772

Offline khh

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Re: Kein Bonus bei gewerblicher Nutzung - Feststellungsklage - was nun?
« Antwort #14 am: 26. Juli 2014, 15:58:18 »
@cuibono,
für mich ist ebenfalls sehr fraglich, ob der Bonus tatsächlich rechtmäßig verweigert wird.

Der User g_gans schreibt aber
... Ich würde daher die Prüfung, ob der Bonus zu Recht oder Unrecht aberkannt wurde, gern jemand anderem überlassen :-).  Präzedenzfälle gibt es wohl keine? Ich muss zugeben, dass ich in dieser Richtung nicht geforscht habe.  ...
und
... Ich werde aber mit Sicherheit den von Dir erwähnten Präzedenzfall nicht starten. Daher geht es mir nun nur um Schadensminderung, d.h. möglichst geringe Kosten.  ...

Da er sich (warum auch immer) nun mal so entschieden hat, sollten wir das respektieren.

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 26. Juli 2014, 18:35:02 von khh »
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