Hallo Forums Gemeinde,
Erneut eine Frage zu RWE:
Ich beziehe Strom nach Grundversorgungstarif von der RWE. Seit 2007 weigere ich mich Preissteigerungen zu akzeptieren (§315BGB) und korrigiere mein jeweiligen Jahresabrechnungen ab 2007 auf der Basis 2007, d.h., ich bezahle meinen Verbrauch auf der Basis von 2007. Auch passe ich mein monatlichen Vorauszahlungen (die ich per Dauerauftrag erledige, da RWE aufgrund meines Protestes Abuchungen von meinem Konto abgelehnt hat) jeweils entsprechend an. Dadurch haben sich nach Meinung von RWE offene Forderungen aus den letzten Jahren ergeben, die ich trotz Drohung gerichtlicher Schritte immer ignoriert habe. Bisher hat sich auch nichts weiter von Seiten RWE ergeben.
Ich handelte ähnlich, Preisprotest ab dem Jahr 2006, Bezahlung auf der Basis des Strompreises 2004, Vorauszahlungen per Dauerauftrag, alljährliche entsprechende Schreiben meinerseits auf die reguläre Abrechnung/Preiserhöhung als auch auf zwischenzeitliche Mahnungen und ignorieren der Androhung gerichtlicher Schritte.
Meinerseits Kündigung des Stromliefervertrags zum Jahresende 2009, da durch einen Umzug in 2008 im Stadtgebiet RWE den bestehenden Stromliefervertrag nicht übertragen hat sondern einen neuen Vertrag kreierte. Bis Ende 2009 allerdings weiterhin Zahlung auf Basis Strompreis 2004. Nach meiner korrigierten Schlussabrechnung ein letztes Schreiben von RWE Anfang 2010 auf das ich mir eine Antwort ersparte.
Da sich die aufgelaufene Differenz zwischen meinen und den RWE-Abrechnungen in überschaubaren Größen hielt ist RWE wohl den ökonomischeren Weg gegangen und hat mich ohne weitere Ansprüche und Forderungen ziehen lassen.
Die Waage von Justitia neigte sich ja glücklicherweise, besonders bei den Sondervertragskunden, langsam zur Verbraucherseite.
Das Prozesskostenrisiko hält sich m.E. bei der angeführten Verfahrensweise in überschaubarem Rahmen, vor allem wenn man die einbehaltenen Summen nicht verfrühstückt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW