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Autor Thema: AGB Bonusanspruch Gewerbeklausel und Grundpreisänderung  (Gelesen 33672 mal)

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Offline cuibono

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Hallo zusammen!

Auch ich stecke in Schwierigkeiten mit der anscheinend nur vom Logo her freundlichen Firma immerGrün!

In meiner bisher ersten Verbrauchsabrechnung wurde - entgegen früherer werblicher Versprechen - kein Neukundenbonus ausgewiesen. Gewechselt bin ich damals über den Dienstleister Verivox zur immergrün-Energie GmbH.

Da ich überhaupt nicht ahnte, welche große negative Resonanz bereits im Internet zu dieser Firma existiert, hatte ich naiv angerufen und mich erkundigt, warum die Verbrauchsrechnung keinen Neukundenbonus beinhaltet.

Man sagte mir am Telefon, dass man über mich Recherchen eingeholt habe. Ich sei ein Gewerbetreibender und deshalb nicht berechtigt, den Neukundenbonus zu erhalten.

Tatsächlich steht in den AGB, die mir Verivox bei Abschluss beiläufig mitsandte, unter Punkt 9 eine Klausel, die wie folgt lautet:
Zitat
(4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.

Ich bin tatsächlich selbständig als Softwareentwickler und Webdesigner. Gewerblich gemeldet bin ich mit meiner "Betriebsstätte" an meiner Wohnanschrift, einer ganz normalen 3-Zimmer-Wohnung, in der ich lebe.

Ich habe also weder eine produzierende Betriebsstätte noch ein Ladenlokal, Kundenverkehr in meiner Wohnung oder Mitarbeiter.

Mein Stromlastprofil müsste also dem Standardlastprofil genauso nahe kommen wie auch andere Privathaushalte. Oftmals arbeite ich mit meinem Laptop auch außerhalb. Ich meine, muss ich mich überhaupt so weit rechtfertigen vor dieser Firma?

Hat jemand eine Ahnung, ob diese Klausel so trocken ausgelegt werden kann, wie es immerGrün! behauptet? Schließlich ist dies meine einzige Wohnung, in der ich als Privatmensch lebe.

Gerne bin ich bereit, mit einem Anwalt gegen diese Begründung vorzugehen, falls es Sinn macht.
Ich danke Euch für Eure Hinweise.

Herzliche Grüße
cuibono
« Letzte Änderung: 25. Juni 2014, 01:30:24 von cuibono »

Offline cuibono

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Re: AGB Bonusanspruch Gewerbeklausel (Ergänzung: Grundpreisänderung)
« Antwort #1 am: 25. Juni 2014, 01:30:05 »
Ich möchte noch kurz zwei Screenshots ergänzen. Einmal von Verivox und einmal von der neuen Verbrauchsabrechnung.

Wie ich gerade überrascht feststelle, hat man den Grundpreis massiv erhöht. Ich habe nirgendswo mitbekommen, dass es zu dieser Änderung gekommen ist!  >:(

Früher:


Heute:


Dagegen muss ich doch auch noch etwas unternehmen können, oder?

Vielen Dank nochmals für Eure Ratschläge.

cuibono

Offline Eni

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Re: AGB Bonusanspruch Gewerbeklausel
« Antwort #2 am: 25. Juni 2014, 01:32:12 »
Hi,

ich antworte mal - nicht, weil ich mich so doll auskenne, sondern zufällig noch wach bin und ja selbst gerade auch Hilfe brauche. (siehe den Thread unter diesem).

Ich fürchte, da haben Sie kaum Chancen, sogar ausnahmsweise vor Gericht nicht. Und zwar dürfte die Erklärung sein, dass die AGB den Ausschluss klar regelt und es dem Stromanbieter nicht zuzumuten ist - und faktisch ja auch nicht möglich - zu prüfen, welche Art Gewerbe ausgeübt wird und ob dafür Strom genutzt wird. Genau aus diesem Grund wurde die entsprechende Ausschlussregel allumfassend formuliert und dürfte auch einer gerichtlichen Prüfung standhalten.

Das ist meine Laienmeinung dazu.


Gruß,

Eni

Offline Eni

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Re: AGB Bonusanspruch Gewerbeklausel (Ergänzung: Grundpreisänderung)
« Antwort #3 am: 25. Juni 2014, 01:35:14 »
Ich möchte noch kurz zwei Screenshots ergänzen. Einmal von Verivox und einmal von der neuen Verbrauchsabrechnung.

Wie ich gerade überrascht feststelle, hat man den Grundpreis massiv erhöht. Ich habe nirgendswo mitbekommen, dass es zu dieser Änderung gekommen ist!  >:(

Tja, genau so geht es mir auch gerade. Wie gesagt, schauen Sie mal in den Thread unter Ihrem, den ich eröffnet habe.

Offline cuibono

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Re: AGB Bonusanspruch Gewerbeklausel und Grundpreisänderung
« Antwort #4 am: 25. Juni 2014, 01:49:25 »
Vielen Dank für die Antwort, Eni.

Ich sehe, dass Dein Problem ebenfalls Ähnlichkeit zu meinem hat. Meine erste Verbrauchsrechnung deckt ebenfalls einen sehr langen Zeitraum ab:
01.01.2013 - 31.05.2014 = 17 Monate

Ich habe nun alles abgesucht, aber nie etwas von einer Grundpreisänderung mitgeteilt bekommen. Falls ein Sonderkündigungsrecht besteht, werde ich dieses natürlich versuchen, zu nutzen. Jeder Monat bei dieser Firma ist einer zu viel.

Ich hoffe auch noch auf gute Tipps bzgl. des Neukundenbonus. Nachvollziehbar ist diese Klausel keinesfalls, wenn man den Strom für das Privatleben benötigt. Diese relevante Information in den AGB zu verstecken, während man Kunden wie mich offensiv mit dem Neukundenbonus anlockt, ist sicherlich nicht unangreifbar.

Offline Eni

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Re: AGB Bonusanspruch Gewerbeklausel und Grundpreisänderung
« Antwort #5 am: 25. Juni 2014, 02:12:28 »
Ich hoffe auch noch auf gute Tipps bzgl. des Neukundenbonus. Nachvollziehbar ist diese Klausel keinesfalls, wenn man den Strom für das Privatleben benötigt. Diese relevante Information in den AGB zu verstecken, während man Kunden wie mich offensiv mit dem Neukundenbonus anlockt, ist sicherlich nicht unangreifbar.

Nicht falsch verstehen. Mein Statement bezog sich nur auf die Tatsache, dass das Unternehmen nicht zwischen der Art des Gewerbes differenziert. Dies scheint mir nach wie vor nicht angreifbar. Die Art und Weise, wie diese wichtige Information vermittelt wird, ist wieder etwas anderes. Das könnte - je nach Richterlaune (sorry, aber oft entscheidet nichts anderes) - beanstandet werden und zu einem anderen Ergebnis führen.

Ist denn Ihr Zählerstand zumindest richtig? Kann doch eigentlich gar nicht. Dürfte doch auch nur geschätzt sein, oder?

Offline bolli

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Re: AGB Bonusanspruch Gewerbeklausel und Grundpreisänderung
« Antwort #6 am: 25. Juni 2014, 13:35:58 »
Ich habe nun alles abgesucht, aber nie etwas von einer Grundpreisänderung mitgeteilt bekommen. Falls ein Sonderkündigungsrecht besteht, werde ich dieses natürlich versuchen, zu nutzen. Jeder Monat bei dieser Firma ist einer zu viel.
Bezüglich der Preiserhöhung sind hier schon mehrere Threads eröffnet worden, wo dieses diskutiert wurde. Sie war in einer mehrseitigen Mail (ich meine irgendwie 9 Seiten oder so) versteckt, die als "Werbemail" daherkam und wo man sich dafür lobte, was man für ein toller Lieferant sei. Es ging da um eine Preisgarantie bis ich glaube Ende 2015 oder so ähnlich. Und in dieser Mail war irgendwo im Fließtext zu lesen, dass der Grundpreis von 19,95 EUR bis Ende 2015 garantiert werden könne.  >:(  Die Mail sollte im September/Oktober 2013 bei Ihnen angekommen sein.
Diese Art der Mitteilung der Preiserhöhung dürfte einer rehtlichen Überprüfung kaum standhalten, was Ihnen aber erstmal nichts nützt, solange Sie fleißig weiter zahlen. Ob Sie noch jetzt von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können, da Sie erst jetzt davon erfahren haben, kann ich nicht beurteilen, da es dabei auch auf gewisse vertragliche Vereinbarungen die Kommunikation zwischen Anbieter und Kunde betreffend ankommen könnte.
Ich würde aber auf jeden Fall Widerspruch gegen die Preiserhöhung und auch gegen die Jahresrechnung einlegen und eine eigene Rechnung aufmachen (ohne die höhere Grundgebühr). Dieses würde ich immergrün mitteilen, die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung widerrufen und zukünftige Abschläge in der Höhe an meinen Berechnungen (ohne die höhere Grundgebühr) orientieren und manuell überweisen.

Die Sache mit der Gewerbetätigkeit ist nun bereits häufiger aufgetaucht, aber meines Wissens noch nicht gerichtlich entschieden worden. Insoweit sollten Sie sich diesbezüglich mal mit einem Anwalt, spezialisert auf Energierecht (Anwaltsliste über die Homepage des BdEV Anwaltsliste) in Verbindung setzen. Eine Rechtsschutzversicherung ist dabei natürlich von Vorteil.

Offline cuibono

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Re: AGB Bonusanspruch Gewerbeklausel und Grundpreisänderung
« Antwort #7 am: 25. Juni 2014, 14:22:53 »
Vielen Dank für die Antworten.

@bolli
Eine Grundpreiserhöhung über eine Werbemail mitzuteilen, kann doch nicht legal sein. Das erinnert mich an das Abofallen-Urteil, das vor kurzer Zeit gesprochen wurde:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-bestaetigt-Urteil-zu-Abo-Fallen-im-Internet-2136008.html

Es gibt eine Analogie in der Methode, maßgeblich relevante Vertragsinformationen zu verheimlichen, die vielleicht auch zur Unwirksamkeit einer solchen Forderung führt.

Ich muss später nachsehen, ob diese E-Mail mir überhaupt vorlag. Eine eigene Rechnung habe ich noch nicht eröffnet, sondern die Punkte genannt, die geändert werden müssen.

@Eni
Zählerstand werde ich heute abgleichen. Es sieht auf der Rechnung eher so aus, als ob meine vereinbarten Jahres-KWh herangezogen wurden.
Wie soll man eine Abrechnung über 17 Monate machen, wenn kein aktueller Zählerstand eingefordert wird..

Offline cuibono

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Re: AGB Bonusanspruch Gewerbeklausel und Grundpreisänderung
« Antwort #8 am: 25. Juni 2014, 17:48:15 »
Der Zählerstand kommt ungefähr hin. An der Verbrauchsmenge habe ich nichts anzusetzen.

Offline cuibono

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Re: AGB Bonusanspruch Gewerbeklausel und Grundpreisänderung
« Antwort #9 am: 25. Juni 2014, 18:23:48 »
Okay, ich habe das Dokument nun gefunden, das mir die erhöhte Grundgebühr reindrückt.
Es handelt sich tatsächlich um ein Schreiben, das den Eindruck vermitteln soll, dass es hauptsächlich um SEPA und "gute Nachrichten" geht (Gewinnspiel, toll toll toll).

Auf Seite 4 von 6 versteckt sich ein Absatz über die neue Fixierung von 19,95 €. Eine wahrhafte Unverschämtheit!

Aber der Absatz direkt darunter klingt interessant:
Zitat
Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches
Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu
beenden
, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert
durch Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBl. I S. 1738, 1748 (EnWG).
*von mir gefettet

In meinen AGB steht:
Zitat
Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ab Zugang der Mitteilung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen.

Wie ist das zu deuten? Sie benutzen in beiden Fällen den Begriff "Frist". Somit widersprechen sich die Aussagen, wenn man es so genau nimmt wie die Herrschaften selbst.
« Letzte Änderung: 25. Juni 2014, 18:27:49 von cuibono »

Offline khh

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Re: AGB Bonusanspruch Gewerbeklausel und Grundpreisänderung
« Antwort #10 am: 25. Juni 2014, 19:48:37 »
@cuibono,

worauf möchten Sie hinaus, auf ein "nachträgliches" (nach dem gewollten Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Grundpreispreiserhöhung) weiterhin bestehendes Sonderkündigungsrecht? Das dürfte wohl sehr fraglich sein und darauf ist @bolli in seiner Antwort #6 auch bereits eingegangen.

Unproblematisch ist m. E., der Grundpreiserhöhung zu widersprechen und wie von @bolli aufgezeigt vorzugehen. Ergänzend könnte man die Wirksamkeit der "versteckten" Preiserhöhungsmitteilung (Verstoß gegen das Transparenzgebot gemäß § 41 Abs. 3 EnWG) und generell ein wirksames Preisanpassungsrecht bestreiten (die Preisanpassungsklausel in der für Ihren Vertrag verwendeten AGB dürfte einer gerichtlichen Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB nicht standhalten).

Beim Bonus haben Sie m. E. eher schlechte Karten:
Die im Eröffnungsbeitrag von Ihnen zitierte AGB-Klausel dürfte kaum bspw. "überraschend" (vgl. §§ 305c/306 BGB) und daher wohl wirksam sein. Die AGB wurde Ihnen von Verivox bei Abschluss auch nicht "beiläufig mitgesandt", sondern war in der dortigen Offerte bereits verlinkt. Wer die im Vergleichsportal einsehbaren AGB vor einer Auftragserteilung nicht liest und trotzdem im Auftrag seine Kenntnisnahme erklärt ...  ::)
Und auf einen Rechtsstreit mit der 365AG, ob das Gewerbe überhaupt in der Wohnung ausgeübt wird, würde ich mich ohne eine Rechtsschutzversicherung (möglichst ohne SB) eher nicht einlassen. Wenn Sie den Bonus über die www.schlichtungsstelle-energie.de einfordern, dann müssen Sie diesbzgl. womöglich mit einer gerichtlichen Feststellungsklage durch die 365AG rechnen.

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 25. Juni 2014, 20:04:24 von khh »
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Offline RatSucher

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Re: AGB Bonusanspruch Gewerbeklausel und Grundpreisänderung
« Antwort #11 am: 26. Juni 2014, 10:37:23 »
Hallo,

bzgl. der "Gewerbeklausel" habe ich mal den "Versuch" unternommen, etwas tiefer zu graben. Sicher ist die Klausel offenbar Vertragsbestandteil geworden. Aber was steht denn genau drinnen?

"(4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch"

Was ist der Haushaltskunde (Standardlastprofil H0)? Was ist eine gewerblich genutzte Annahmestelle?

Haushaltskunde (Stanndardlastprofil H0): http://de.wikipedia.org/wiki/Standardlastprofil#Anwendung_der_Standardlastprofile i.V.m.
http://www.toptarif.de/strom/strom-lexikon/haushaltskunde

Vor allem aber § 3 EnWG Begriffsbestimmungen: "Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet (...) 22. Haushaltskunden [sind]   Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen"

Der Satz "Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch." ist ebenfalls nicht völlig klar. IMHO bezieht er sich zur Abgrenzung auf alle gewerblichen Nutzer, die nicht im Sinne des Gesetzes als Haushaltskunden anzusehen sind. Nicht umsonst sind (zumindest in meinem Fall) die AGB mit "Allgemeine Stromlieferbedingungen für Gewerbekunden und Verbraucher" überschrieben. Es steht immerhin nicht da, dass jede (auch geringfügige) gewerbliche Nutzung einen Ausschluss des Bonusanspruchs auslöst.

Man kann aber davon ausgehen, dass der betroffene Stromversorger wahrscheinlich behaupten wird, dass jede - und eben auch eine geringfügige - gewerbliche Nutzung des Stromanschlusses den Bonusanspruch ausschliesst.

Offline khh

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Re: AGB Bonusanspruch Gewerbeklausel und Grundpreisänderung
« Antwort #12 am: 26. Juni 2014, 11:25:32 »
... "Gewerbeklausel" ... was steht denn genau drinnen?
"(4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch."
[...]
Man kann aber davon ausgehen, dass der betroffene Stromversorger wahrscheinlich behaupten wird, dass jede - und eben auch eine geringfügige - gewerbliche Nutzung des Stromanschlusses den Bonusanspruch ausschliesst.

In den aktuell für Neukunden verwendeten AGB ist die sogen. "Gewerbeklausel" Ziff. 9 Abs. 4 etwas anders formuliert:
"(4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden in Privattarifen bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle  gewährt."

Es hat den Anschein, dass sich almado/immergrün/365AG bei ihren Behauptungen / ihrer "Beweisführung" immer auf die aktuellste AGB-Version beziehen, an der anscheinend ständig "herumgebastelt" wird und die (wohlweislich?) kein Datum beinhaltet !?

Daher ist es besonders wichtig, dass die Kunden über die zum Zeitpunkt ihres Vertragsabschlusses verwendete und für ihren Vertrag unverändert geltende AGB-Version verfügen !!!

 
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Offline Eni

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Re: AGB Bonusanspruch Gewerbeklausel und Grundpreisänderung
« Antwort #13 am: 26. Juni 2014, 12:56:15 »
Daher ist es besonders wichtig, dass die Kunden über die zum Zeitpunkt ihres Vertragsabschlusses verwendete und für ihren Vertrag unverändert geltende AGB-Version verfügen !!!

Die aber nicht unveränderlich ist, oder? Ich habe ja im April 2013 diese Aufforderung zum SEPA-Lastschriftsmandat bekommen. Und da waren dann auch mehrere Seiten Kleingedrucktes bei. Nannte sich allerdings nicht "Änderung der AGB", sondern "Energiewende 2013 - Aktualisierung unserer Stromlieferbedingungen ab dem 01.06.2013". Dies ist faktisch ja eine Änderung der AGB und es wurde auch ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Das bedeutet, dass die AGB, zu denen man abgeschlossen hat, nicht diese sind, auf die man sich unbedingt dann stets berufen kann - sofern eine Änderung mitgeteilt wurde. Verstehe ich doch richtig, oder?
Und NEIN, in diesem unendlichen Gewust von Kleingedrucktem befand sich tatsächlich KEINE versteckte Ankündigung zur Grundpreiserhöhung.  ;)  Habe es jetzt natürlich noch 3x gelesen.

Offline khh

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Re: AGB Bonusanspruch Gewerbeklausel und Grundpreisänderung
« Antwort #14 am: 26. Juni 2014, 13:17:07 »
... Verstehe ich doch richtig, oder? ...

NEIN, verstehen Sie anscheinend nicht ganz richtig ;) !

siehe bspw. hier:
Energiepreis-Protest » Stadt/Versorger » E » E.ON Energie Deutschland » neue Strom-AGB von E.ON - unwirksame Umsetzung für Bestandsverträge?
oder auch hier:
Energiepreis-Protest » Stadt/Versorger » E » E wie Einfach » E wie Einfach: neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
[den jeweiligen Link bekomme ich leider nicht hin :-[ ]

Zudem wurde auch diese sogen. "Aktualisierung" wieder in einem "Gewust von Kleingedrucktem" versteckt >:( !
« Letzte Änderung: 26. Juni 2014, 14:19:34 von khh »
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