@khh
Ihren Ausführungen stimme ich voll und ganz zu. Genau diese Mehrdeutigkeit hinterlässt bei mir einen Brummschädel. Warum? Weil man selbst wohl immer dazu neigt, eher davon auszugehen, dass man selbst das entsprechende Defizit aufweist, und einfach nicht versteht, was gemeint ist. Also versucht man es krampfhaft und dreht sich im Kreis.
Je mehr Leute dann dieselben Fragezeichen im Kopf haben, desto eindeutiger wird es dann, dass etwas tatsächlich nicht verständlich ist - unabhängig von den intellektuellen Fähigkeiten des Lesers.
Nun habe ich persönlich aber "leider" ein Eingeständnis zu machen:
Mir lagen zu keinem Zeitpunkt die AGB meines Vertrages vor, ohne dass ich es gewagt hätte zu behaupten, dass mir diese vorenthalten wurden. Zwar befanden sich diese nicht beim Online-Vertrag, aber ich ging bis dato davon aus, dass ich beim Online-Abschluss die Möglichkeit hatte, diese per Link auf meinen PC zu laden und aus irgendeinem Grund aber übersehen habe. In Ermangelung von Screenshots war dies für mich die einzige Erklärung. Also bemühte ich bisher immer die AGB, welche ich offiziell aus dem Jahre 2012/2013 fand.
Erst heute Abend habe ich nun die AGB meines Vertrags entdeckt. Diese standen unterhalb der Verivox-AGB bei der Bestätigungsmail, welche ich von Verivox erhalten habe. Darauf wäre ich nun erst mal nicht gekommen.
Und hier lautet der Bonsuspassus folgendermaßen:
(2) Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft
sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift
auf die erste Jahresabrechnung über die
gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für
den Bonus maßgeblichen
Belieferungszeitraumes. Frei-kWh werden als
Rabatt in Euro ausgewiesen. Der Bonus wird
höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss
angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.
Zusätzlich gilt für Pakettarife, dass die
Berechnung des Bonus mindestens auf
Grundlage des bei Vertragsschluss gültigen
Paketpreises erfolgt.
Also "eindeutig" ist das alles immer noch nicht. Insbesondere
Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss
angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.
liest sich ja so, als ob der Höchstmaßstab des Bonus eben nicht vom tatsächlichen Verbrauch abhängt, sondern von der Angabe des Verbrauchs, die der Kunde bei Antragsstellung macht - sofern es sich nicht um einen Paket-Tarif handelt. Also, wenn der Verbrauch tatsächlich höher ist, dann wird diese Verbrauchsangabe beim Online-Abschluss als Maßstab genommen; ist der Verbrauch niedriger als diese Angabe, dann wird der tatsächliche Verbrauch als Maßstab genommen. So lese ich diesen Passus jetzt.
Der Passus im Bereich "Paket-Tarife" liest sich jetzt vorteilhafter, aber immer noch uneindeutig. Ich lese daraus, dass 25% vom Paketpreis als Bonus "gesichert" sind. Ich kann aber insgesamt nicht erkennen, welche Faktoren nun zu einem höheren Bonus führen würden. Diese scheint es aber geben zu müssen, wenn hier von "mindestens" die Rede ist. Eigentlich bleibt nichts anderes als Faktor übrig, als ebenfalls der bei Vertragsabschluss angegebene Verbrauch. Der liegt bei einem Paket aber naturgemäß immer unter dem Paketpreis. Niemand gibt beim Abschluss einen Verbrauch von 4000kwh an und bucht dann ein 3200er Paket. Also das Ganze ist immer noch uneindeutig und höchst intransparent. Und ich steh nun weiterhin vor dem Problem, wie hoch der Bonus ist, den ich nun im Widerspruch geltend machen werde...
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