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Autor Thema: Hat jemand ein Beispiel für eine korrekte Jahresabrechnung incl. 25% Bonus?  (Gelesen 16106 mal)

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Offline phantomplanet

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mir wird seit Wochen eine Jahresabrechnung vorenthalten und ich möchte jetzt selber eine erstellen, damit ich meine Abschlagzahlungen entsprechend kürzen kann.

Kann jemand eine KORREKTE Almado / Immergrün Jahresabrechnung incl. 25% Bonus für das 1. Abrechnungsjahr hier als Dokument zur Verfügung stellen? Namen und Zählernummer geschwärzt natürlich.

Danke!


Offline Hurraapostel

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öhm..... Sie haben doch irgendwann einmal den Vertrag abgeschlossen. Wenn Sie die entsprechende Printcopy nicht mehr haben, sollten Sie zumindest die Bestätigung von almado haben. Daraus errechnen Sie die Kosten für den tatsächlichen Verbrauch, wenn es ein Paket war - den Paketpreis - zählen den Preis für den Zähler hinzu, zum Schluss kommt noch die MwSt und von dieser Summe errechnen Sie den 25% Bonus, welche von der Bruttosumme abzuziehen sind. Versuchen Sie dies mal, stellen es hier ins Forum - sollte sich ein Fehler bemerkbar machen, so bekommen Sie sicherlich postwendend Antwort.

Viele Grüße
Wer bei der 365AG abschließt, ist selber schuld! :-p

Offline Eni

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Ganz ehrlich - ich würde aber trotzdem auch mal gerne eine korrekte Abrechnung sehen.

Mir stellt sich bei den Pakettarifen nämlich auch immer noch die Frage, auf was sich die 25% Bonus nun genau beziehen. Wird da nun der Paketpreis als Grundlage genommen, so wie ich es ursprünglich bei Vertragsabschluss verstanden habe. Oder gilt hier auch der tatsächliche Verbrauch als Maßstab?

Offline bolli

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Bei Paketpreisen ist es nach meinen Erfahrungen bei (fast) allen Anbietern so, dass der Bonus für die Gesamtkosten gezahlt wird, aber nur bis höchstens zu dem ursprünglich bei Vertragsabschluss genannten Verbrauch. Liegt der tatsächliche Verbrauch höher, wird der Bonus bei dieser Grenze gekappt (auch wenn Sie für den Mehrverbrauh ja auch extra teuer bezahlen müssen).

Offline Eni

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Bei Paketpreisen ist es nach meinen Erfahrungen bei (fast) allen Anbietern so, dass der Bonus für die Gesamtkosten gezahlt wird, aber nur bis höchstens zu dem ursprünglich bei Vertragsabschluss genannten Verbrauch. Liegt der tatsächliche Verbrauch höher, wird der Bonus bei dieser Grenze gekappt (auch wenn Sie für den Mehrverbrauh ja auch extra teuer bezahlen müssen).

Genau diesen von mir fett unterlegten Passus meine ich. Der ist verwirrend. Wenn es den Bonus für den Paketpreis geben würde, wäre die Sache klar und dieser Zusatzsatz doch nichtig. Der Paketpreis ist eine feste Größe, die von Anfang an feststeht, unabhängig von irgendwelchen tatsächlichen Verbräuchen. Da ist es ja nun wirklich einfach, daraus 25% zu errechnen.

Was ist denn, wenn der Verbrauch niedriger ist? Dieser Passus lässt doch tatsächlich darauf schließen, dass der Bonus verbrauchsabhängig gezahlt wird. Dann sind es eben nicht mehr 25% vom Paketpreis, sondern 25% vom tatsächlichen Verbrauch, der bei mir z.B. um einiges niedriger als das gebuchte Paket ausfällt.

Offline khh

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In den für Neukunden aktuell von der 365 AG verwendeten AGB ist das wie folgt bestimmt  -  Zitat Ziff. 9 Abs. 2:
Zitat
Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung über die gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes. Der Bonus kann erst abgerechnet werden, wenn der Kunde den Zählerstand zum Ende der für die Bonusberechnung maßgeblichen Mindestvertragslaufzeit mitgeteilt hat. Frei-kWh werden als Rabatt in Euro ausgewiesen. Mit Ausnahme von Verträgen mit dem Tarif „Wasserkraft 15“ wird der Bonus höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss geltenden Preis und den angegebenen Jahresverbrauch des Kunden. Für Pakettarife gilt, dass die Berechnung des Bonus höchstens auf Grundlage des bei Vertragsschluss geltenden Preises sowie der bei Vertragsschluss vereinbarten kWh-Abnahmemenge erfolgt.

Bei NICHT-Pakettarifen ist das m. E. eindeutig:
Bonus auf den tatsächlichen Verbrauch, höchstens auf den bei Vertragsabschluss vom Kunden angegebenen Jahresverbrauch und jeweils nur auf den bei Vertragsabschluss geltenden Preis.

Bei Pakettarifen ist die AGB-Klausel aber wohl mehrdeutig:
Soll der Bonus IMMER von der vereinbarten kWh-Abnahmemenge (die ja auch mindestens zu bezahlen ist) berechnet werden, bezieht sich also das "höchstens" im letzten Satz nur auf den bei Vertragsabschluss geltenden Preis und auf einen eventuellen Mehrverbrauch ?
Oder soll bei einem Minderverbrauch auch der zweitletzte Satz der Klausel gelten (ausgenommen ist ja nur ein Tarif „Wasserkraft 15“), also Bonus nur vom tatsächlichen Verbrauch, "höchstens" vom angegebenen Jahresverbrauch (wobei Letzteres wohl im Widerspruch zur vereinbarten kWh-Abnahmemenge stehen würde) ?

Wegen der m. E. gegebenen Mehrdeutigkeit dieser AGB-Klausel kommen wohl die §§ 305c, 306 sowie 307 BGB ins Spiel und es stellt sich die Frage, ob die Bonus-Klausel nicht insgesamt unwirksam ist.

Hinzu kommt noch, dass für Altverträge jeweils anderslautende AGB verwendet wurden, die bekanntlich für die Bestandskunden nach wie vor gelten !   
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Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Eni

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@khh

Ihren Ausführungen stimme ich voll und ganz zu. Genau diese Mehrdeutigkeit hinterlässt bei mir einen Brummschädel. Warum? Weil man selbst wohl immer dazu neigt, eher davon auszugehen, dass man selbst das entsprechende Defizit aufweist, und einfach nicht versteht, was gemeint ist. Also versucht man es krampfhaft und dreht sich im Kreis.
Je mehr Leute dann dieselben Fragezeichen im Kopf haben, desto eindeutiger wird es dann, dass etwas tatsächlich nicht verständlich ist - unabhängig von den intellektuellen Fähigkeiten des Lesers.

Nun habe ich persönlich aber "leider" ein Eingeständnis zu machen:

Mir lagen zu keinem Zeitpunkt die AGB meines Vertrages vor, ohne dass ich es gewagt hätte zu behaupten, dass mir diese vorenthalten wurden. Zwar befanden sich diese nicht beim Online-Vertrag, aber ich ging bis dato davon aus, dass ich beim Online-Abschluss die Möglichkeit hatte, diese per Link auf meinen PC zu laden und aus irgendeinem Grund aber übersehen habe. In Ermangelung von Screenshots war dies für mich die einzige Erklärung. Also bemühte ich bisher immer die AGB, welche ich offiziell aus dem Jahre 2012/2013 fand.

Erst heute Abend habe ich nun die AGB meines Vertrags entdeckt. Diese standen unterhalb der Verivox-AGB bei der Bestätigungsmail, welche ich von Verivox erhalten habe. Darauf wäre ich nun erst mal nicht gekommen.

Und hier lautet der Bonsuspassus folgendermaßen:

Zitat
(2) Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft
sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift
auf die erste Jahresabrechnung über die
gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für
den Bonus maßgeblichen
Belieferungszeitraumes. Frei-kWh werden als
Rabatt in Euro ausgewiesen. Der Bonus wird
höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss
angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.

Zusätzlich gilt für Pakettarife, dass die
Berechnung des Bonus mindestens auf
Grundlage des bei Vertragsschluss gültigen
Paketpreises erfolgt.

Also "eindeutig" ist das alles immer noch nicht. Insbesondere

Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss
angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.

liest sich ja so, als ob der Höchstmaßstab des Bonus eben nicht vom tatsächlichen Verbrauch abhängt, sondern von der Angabe des Verbrauchs, die der Kunde bei Antragsstellung macht - sofern es sich nicht um einen Paket-Tarif handelt. Also, wenn der Verbrauch tatsächlich höher ist, dann wird diese Verbrauchsangabe beim Online-Abschluss als Maßstab genommen; ist der Verbrauch niedriger als diese Angabe, dann wird der tatsächliche Verbrauch als Maßstab genommen. So lese ich diesen Passus jetzt.

Der Passus im Bereich "Paket-Tarife" liest sich jetzt vorteilhafter, aber immer noch uneindeutig. Ich lese daraus, dass 25% vom Paketpreis als Bonus "gesichert" sind. Ich kann aber insgesamt nicht erkennen, welche Faktoren nun zu einem höheren Bonus führen würden. Diese scheint es aber geben zu müssen, wenn hier von "mindestens" die Rede ist. Eigentlich bleibt nichts anderes als Faktor übrig, als ebenfalls der bei Vertragsabschluss angegebene Verbrauch. Der liegt bei einem Paket aber naturgemäß immer unter dem Paketpreis. Niemand gibt beim Abschluss einen Verbrauch von 4000kwh an und bucht dann ein 3200er Paket. Also das Ganze ist immer noch uneindeutig und höchst intransparent. Und ich steh nun weiterhin vor dem Problem, wie hoch der Bonus ist, den ich nun im Widerspruch geltend machen werde... :-\
« Letzte Änderung: 26. Juni 2014, 03:30:17 von Eni »

Offline bolli

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Also "eindeutig" ist das alles immer noch nicht. Insbesondere

Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss
angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.

liest sich ja so, als ob der Höchstmaßstab des Bonus eben nicht vom tatsächlichen Verbrauch abhängt, sondern von der Angabe des Verbrauchs, die der Kunde bei Antragsstellung macht - sofern es sich nicht um einen Paket-Tarif handelt. Also, wenn der Verbrauch tatsächlich höher ist, dann wird diese Verbrauchsangabe beim Online-Abschluss als Maßstab genommen; ist der Verbrauch niedriger als diese Angabe, dann wird der tatsächliche Verbrauch als Maßstab genommen. So lese ich diesen Passus jetzt.
Genau so ist es. Was soll daran nicht eindeutig sein ? Es gilt der tatsächliche Verbrauch bis zu der Grenze, die Sie durch Angabe Ihrer Verbrauchsschätzung selbst gesetzt haben. Darüber hinaus gehende Verbräuche finden keinen Eingang in die Bonusberechnung.

Der Passus im Bereich "Paket-Tarife" liest sich jetzt vorteilhafter, aber immer noch uneindeutig. Ich lese daraus, dass 25% vom Paketpreis als Bonus "gesichert" sind. Ich kann aber insgesamt nicht erkennen, welche Faktoren nun zu einem höheren Bonus führen würden. Diese scheint es aber geben zu müssen, wenn hier von "mindestens" die Rede ist. Eigentlich bleibt nichts anderes als Faktor übrig, als ebenfalls der bei Vertragsabschluss angegebene Verbrauch. Der liegt bei einem Paket aber naturgemäß immer unter dem Paketpreis. Niemand gibt beim Abschluss einen Verbrauch von 4000kwh an und bucht dann ein 3200er Paket. Also das Ganze ist immer noch uneindeutig und höchst intransparent.
Sie denken möglicherweise zu sehr in eine Richtung. Es gibt zwei Möglichkeiten, wo es mehr als den Pakettarif gibt:
Variante 1: Ihr zu Beginn geschätzter Verbrauch liegt (knapp) über der Grenze eines Paketes (diese haben nämlich oft bestimmte Größen) und somit errechnet sich ihr Angebotspreis aus dem Paketpreis zzgl. dem Preis der darüber liegenden kWh, die meist höher vergütet werden müssen. Soll heißen, wenn Ihr Paket 7.200 kWh besträgt und Sie 7.300 kWh angegeben haben wird bei der Kalkulation der Paketpreis + 100 x xx ct gerechnet. Liegt Ihr Verbrauch nun nur bei 7.250 kWh, berechnet sich der Bonus aus 25% des gesamten Verbrauchs (7.250) und nicht aus der Angabe (7.300). Nur dieses müssen Sie letztlich auch bezahlen.  Liegt ihr realer Verbrauch aber bei 7.100 kWh, müssen Sie 7.200 bezahlen (mindestens das Paket) und der Bonus wird aus diesem Paketpreis berechnet, auch wenn Ihr realer Verbrauch geringer war.

Variante 2: Sie haben 7.200 kWh vorher geschätzt und genau so hoch ist auch ihr Paket. Ihr realer Verbrauch weisst aber nach einem Jahr 7.400 kWh aus. Dann wird der Bonus NICHT nur aus dem Paketpreis berechnet sondern berücksichtigt auch die zusätzlich von Ihnen zu bezahlenden 200kWh. (geht also über die Mindestsumme des Paketpreises hinaus). Insofern ist da aus meiner Sicht nichts uneindeutig. Auch eine Mehrdeutigkeit kann ich derzeit nicht erkennen, lasse mich aber gerne diesbezüglich aufklären.

Offline Eni

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Achtung! Es folgt eine Aufklärung ;):

Variante1: Das stimme ich Ihnen zu. Sooo abwegig, wie zuvor von mir dargestellt, ist es dann doch nicht, dass manchmal auch ein Paket gebucht wird, obwohl der eigene Verbrauch höher eingeschätzt wird. Das geht allerdings nur, wenn der Verbrauch wirklich kaum schwankt und absolut sicher vorhersehbar ist. Besonders logisch ist diese Vorgehensweise seitens Almado jedoch immer noch nicht. Denn dann wäre es ja grundsätzlich bei diesen Paketen mit Bonusangebot sinnvoll, den eigenen Verbrauch immer über dem Paketpreis einzuschätzen; vorausgesetzt man kennt bei Vertragsschluss diese Bedingungen. Da wir noch Jahre später darüber diskutieren, dürften allerdings die wenigsten Leute diese Bonusbedingungen tatsächlich vor Abschluss kennen.

Variante2: Ok, jetzt kommt erst die Aufklärung.


Variante 2: Sie haben 7.200 kWh vorher geschätzt und genau so hoch ist auch ihr Paket. Ihr realer Verbrauch weisst aber nach einem Jahr 7.400 kWh aus. Dann wird der Bonus NICHT nur aus dem Paketpreis berechnet sondern berücksichtigt auch die zusätzlich von Ihnen zu bezahlenden 200kWh. (geht also über die Mindestsumme des Paketpreises hinaus). Insofern ist da aus meiner Sicht nichts uneindeutig. Auch eine Mehrdeutigkeit kann ich derzeit nicht erkennen, lasse mich aber gerne diesbezüglich aufklären.

Sie vernachlässigen bei dieser Sichtweise ausgerechnet den "Satz" der AGB, der das alles so uneindeutig macht: 

Zitat
Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.

Deshalb greift Variante 2 nicht. Es wird der Mehrverbrauch eben gerade dann nicht in die Bonusberechnung einbezogen. Denn es zählt ja nur die Vorabschätzung. In meinem Fall hätte das z.B. geheißen, dass ich ganz schön gekniffen gewesen wäre (ok, bin ich gerade ohnehin...), wenn ich einfach z.B. einen Flüchtigkeitsfehler bei der Angabe gemacht hätte; nach dem Motto: "Nur 3000kw angegeben, dann später bemerkt, dass man ja eigentlich 3500 kwh angeben wollte, aber nichts korrigiert, weil man diese Angabe ohnehin für recht unbedeutend hält. Da ich an meinen Paketpreis verbrauchsmäßig nicht rankomme, ist es faktisch für mich irrelevant. Für andere aber sicher nicht.

Offline bolli

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Achtung! Es folgt eine Aufklärung ;):

Variante1: Das stimme ich Ihnen zu. Sooo abwegig, wie zuvor von mir dargestellt, ist es dann doch nicht, dass manchmal auch ein Paket gebucht wird, obwohl der eigene Verbrauch höher eingeschätzt wird. Das geht allerdings nur, wenn der Verbrauch wirklich kaum schwankt und absolut sicher vorhersehbar ist. Besonders logisch ist diese Vorgehensweise seitens Almado jedoch immer noch nicht. Denn dann wäre es ja grundsätzlich bei diesen Paketen mit Bonusangebot sinnvoll, den eigenen Verbrauch immer über dem Paketpreis einzuschätzen; vorausgesetzt man kennt bei Vertragsschluss diese Bedingungen. Da wir noch Jahre später darüber diskutieren, dürften allerdings die wenigsten Leute diese Bonusbedingungen tatsächlich vor Abschluss kennen.

Ob Sie es glauben oder nicht: Diese Bedigungen werden Ihnen in 99,9 % immer VOR Vertragsabschluss zur Kenntnis gegeben (sonst wären sie nämlich nicht Vertragsbestandteil). Bei meinen Verträgen erschienen diese Angaben meist auf der letzten Seite vor der Bestätigung des Vertrages (vom Kunden her). Man muss sich natürlich ALLES durchlesen (und ggf. Screenshots machen). In den meisten Fällen stand das Ganze auch später noch in der Vertragsbestätigung (was alleine für eine Gültigkeit im Vertrag aber nicht ausreichen würde).


Variante2: Ok, jetzt kommt erst die Aufklärung.

Sie vernachlässigen bei dieser Sichtweise ausgerechnet den "Satz" der AGB, der das alles so uneindeutig macht: 

Zitat
Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauch des Kunden.

Deshalb greift Variante 2 nicht.

Es wird der Mehrverbrauch eben gerade dann nicht in die Bonusberechnung einbezogen. Denn es zählt ja nur die Vorabschätzung.
Nein, es zählt nicht NUR die Vorabschätzung. Bei einem Pakettarif bewegt sich die Berechnung des Bonus IMMER zwischen dem Paketpreis für die feste Energiemenge und der Kundenangabe vor Vertragsabschluss. Eine Preiszahlung unter den Paketpreis ist nicht möglich und somit wird auch der Bonus immer mindestens auf den Paketpreis gezahlt und die Obergrenze ist IMMER Ihre Angabe vor Vertragsschluss. Das ist aber nur die Maximalgrenze, die auch durch den Realverbrauch erreicht sein muss. Ist aber Ihr Realverbrauch höher als die Vorabangabe, gibt's trotzdem nur einen Bonus bis in Höhe Ihres angegebenen Verbrauchs. DAS ist der Inhalt des Satzes.

In meinem Fall hätte das z.B. geheißen, dass ich ganz schön gekniffen gewesen wäre (ok, bin ich gerade ohnehin...), wenn ich einfach z.B. einen Flüchtigkeitsfehler bei der Angabe gemacht hätte; nach dem Motto: "Nur 3000kw angegeben, dann später bemerkt, dass man ja eigentlich 3500 kwh angeben wollte, aber nichts korrigiert, weil man diese Angabe ohnehin für recht unbedeutend hält.
Wenn Sie solche Gedankengänge haben, sollten Sie besser keine Verträge abschließen.   8)
Es wird in einem Verfahren weitestgehend irrelevant sein, ob Sie nun einen Tipfehler begangen haben, den Sie aus welchen Gründen auch immer nicht korrigiert haben.  Fakt ist: Sie haben ihn nicht korrigiert und damit ist Ihre Angabe wesentlicher Bestandteil Ihres Vertrages. Abgefragte Angaben bei Vertragsschluss sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Tun Sie dieses nicht, weil Sie die abgefragten Daten für irrelevant halten, kann sich dieses später bitter rächen.


Übrigens noch am Rande:

Das geht allerdings nur, wenn der Verbrauch wirklich kaum schwankt und absolut sicher vorhersehbar ist.
Genau deshalb werden Verbraucher vor dem Abschluss solcher Verträge von Seiten der verbraucherzentralen auch immer wieder gewarnt. Der Energieanbieter kann dabei kein Minus machen, weshalb er sie gerne anbietet.

Besonders logisch ist diese Vorgehensweise seitens Almado jedoch immer noch nicht. Denn dann wäre es ja grundsätzlich bei diesen Paketen mit Bonusangebot sinnvoll, den eigenen Verbrauch immer über dem Paketpreis einzuschätzen;
Bis zu einem gewissen Punkt ja. Aber ab einem bestimmten Punkt springt man aber ja ins nächste Paket, wo man dann wieder in der Falle steckt, wenn man den Verbrauch nicht erreicht. Diesen Punkt muss man dann mit ausprobieren rausbekommen. Das dürfte den meisten Verbrauchern zuviel sein (zumal viele tatsächlich, wie von Ihnen beschrieben, die Ausführungen zum Bonus bei Vertragsschluss gar nicht ordentlich lesen und sich daher darüber auch keine Gedanken machen).

Offline Eni

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Ob Sie es glauben oder nicht: Diese Bedigungen werden Ihnen in 99,9 % immer VOR Vertragsabschluss zur Kenntnis gegeben (sonst wären sie nämlich nicht Vertragsbestandteil).

Ich habe nicht bestritten, dass sie möglicherweise irgendwo stehen. Aber zwischen "Lesen" und "Verstehen" besteht ja nochmal ein Unterschied. Davon abgesehen, standen die Bedingungen bei mir im einem Wust von kleingedrucktem AGB - beim VERMITTLER, während ich damit rechnete, die AGB bei der Vertragsbestätigung durch den Anbieter zu finden. Da war aber nichts, sondern lediglich 1 Seite mit groben Daten des Vertrages.



Deshalb greift Variante 2 nicht.

Es wird der Mehrverbrauch eben gerade dann nicht in die Bonusberechnung einbezogen. Denn es zählt ja nur die Vorabschätzung.

Nein, es zählt nicht NUR die Vorabschätzung. Bei einem Pakettarif bewegt sich die Berechnung des Bonus IMMER zwischen dem Paketpreis für die feste Energiemenge und der Kundenangabe vor Vertragsabschluss. Eine Preiszahlung unter den Paketpreis ist nicht möglich und somit wird auch der Bonus immer mindestens auf den Paketpreis gezahlt und die Obergrenze ist IMMER Ihre Angabe vor Vertragsschluss. Das ist aber nur die Maximalgrenze, die auch durch den Realverbrauch erreicht sein muss. Ist aber Ihr Realverbrauch höher als die Vorabangabe, gibt's trotzdem nur einen Bonus bis in Höhe Ihres angegebenen Verbrauchs. DAS ist der Inhalt des Satzes.

Ja, etwas anderes sage ich ja auch nicht. Deshalb ist Ihre Variante 2 ja auch falsch.

In meinem Fall hätte das z.B. geheißen, dass ich ganz schön gekniffen gewesen wäre (ok, bin ich gerade ohnehin...), wenn ich einfach z.B. einen Flüchtigkeitsfehler bei der Angabe gemacht hätte; nach dem Motto: "Nur 3000kw angegeben, dann später bemerkt, dass man ja eigentlich 3500 kwh angeben wollte, aber nichts korrigiert, weil man diese Angabe ohnehin für recht unbedeutend hält.
Wenn Sie solche Gedankengänge haben, sollten Sie besser keine Verträge abschließen.   8)
Es wird in einem Verfahren weitestgehend irrelevant sein, ob Sie nun einen Tipfehler begangen haben, den Sie aus welchen Gründen auch immer nicht korrigiert haben.  Fakt ist: Sie haben ihn nicht korrigiert und damit ist Ihre Angabe wesentlicher Bestandteil Ihres Vertrages. Abgefragte Angaben bei Vertragsschluss sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Tun Sie dieses nicht, weil Sie die abgefragten Daten für irrelevant halten, kann sich dieses später bitter rächen.

Sorry, Sie lassen sich hier über etwas völlig anderes aus, als ich überhaupt ausgedrückt habe. Wer redet hier von Verfahren? Es geht doch nicht darum, ob man aufgrund dessen irgendwelche Ansprüche geltend machen kann, sondern dass bei der Angabe des Verbrauchs die Relevanz und Bedeutung dieser Angabe nicht bekannt ist. Ich habe diesen Umstand lediglich festgestellt. Ich finde meine Gedankengänge dazu völlig in Ordnung. NUR SIE interpretieren in diese Gedankengänge irgendwelche gerichtsverwertbaren Anfechtungsansätze.


Besonders logisch ist diese Vorgehensweise seitens Almado jedoch immer noch nicht. Denn dann wäre es ja grundsätzlich bei diesen Paketen mit Bonusangebot sinnvoll, den eigenen Verbrauch immer über dem Paketpreis einzuschätzen;
Bis zu einem gewissen Punkt ja. Aber ab einem bestimmten Punkt springt man aber ja ins nächste Paket, wo man dann wieder in der Falle steckt, wenn man den Verbrauch nicht erreicht.

Eben. Für mich wird das wahrscheinlich jetzt auch das letzte Paket gewesen. Ich habe meinen Verbrauch hoffnungslos überschätzt, da ich umgezogen war und nun einen Durchlauferhitzer im Bad habe, gerne auch mal etwas umfangreichere Weihnachtsbeleuchtung im Garten verteile, etc. In der alten Wohnung fuhr ich mit einem 3000er Paket gut. Jetzt mache ich nur kein Minus, wenn die Sache mit Almado zu meinen Gunsten ausgeht.

Offline khh

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... standen die Bedingungen bei mir im einem Wust von kleingedrucktem AGB - beim VERMITTLER, während ich damit rechnete, die AGB bei der Vertragsbestätigung durch den Anbieter zu finden. Da war aber nichts, sondern lediglich 1 Seite mit groben Daten des Vertrages. ...

Die AGB des jeweiligen Anbieters sind bspw. bei Verivox unter "Mehr zu Ihrem Tarif" > "Details zum Tarif" hinterlegt. Das ist auch zwingend notwendig, da das BGB bestimmt:
Zitat
§ 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsabschluss 
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
[farbliche Hervorhebungen durch khh]

Bereits die vom Vermittler mit der Auftragsbestätigung gemailten AGB und erst recht eine vom Anbieter mit der Vertragsbestätigung übermittelte AGB ist bzw. wäre für eine wirksame Einbeziehung ZU SPÄT !

Und wenn man wichtige AGB-Klauseln nicht versteht, dann sollte man sich diese vom Vermittler/Anbieter schriftlich erläutern lassen oder von einem Abschluss des betreffenden Vertrages besser Abstand nehmen ;).
« Letzte Änderung: 26. Juni 2014, 16:25:10 von khh »
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Offline Eni

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Und wenn man wichtige AGB-Klauseln nicht versteht, dann sollte man sich diese vom Vermittler/Anbieter schriftlich erläutern lassen oder von einem Abschluss des betreffenden Vertrages besser Abstand nehmen ;).

Dann hätte Almado aber kaum Kunden. Jetzt hört es sich ja plötzlich so an, als wären alle furchtbar doof, die nicht auf Anhieb durch diese verhunzten Verklausulierungen steigen. Verstehe ich nicht. Auch die User hier mit zig Beiträgen diskutieren seitenlang, wie irgendwelche Teile der AGB zu verstehen sind. Aber auf ein mal scheint es ja doch der Kunde und nicht mehr der Anbieter zu sein, der an der Almado-Misere Schuld ist.   :o

Wenn bei Verivox so ein Link "Details zum Tarif" vorhanden war, dann habe ich den mit Sicherheit auch gelesen. Denn logischerweise will man ja die Details kennen, bevor man abschließt. Außerdem kenne ich ja schließlich mein eigenes Verhalten bei derlei Angelegenheiten. Nur 18 Monate später weiß ich beim besten Willen nicht mehr, wie das im Portal alles ausgesehen hat. Und bei allen Online-Geschäften, die ich je getätigt habe, hatte ich persönlich noch nie die Notwendigkeit verspürt sofort Screen-Shots zu machen, weil ich jetzt gerade zum ersten und zum einzigen Mal eine wichtige Information auf der Webseite zu lesen bekomme. Das ist doch absurd. Klar bin ich jetzt schlauer und werde so verfahren. Aber ich habe alle meine letzten Versicherungen ebenso online abgeschlossen und da war einfach immer alles so, dass solche Fragen wie hier gar nicht im Nachhinein auftauchten.

Offline khh

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Hallo Eni,

nun mal langsam mit den jungen Gäulen :D !  Von "alle furchtbar doof" habe ich nun wirklich NICHTS geschrieben, allerdings hält sich mein Mitgefühl durchaus in Grenzen ;).

Und wer die vielfältigen und keineswegs neuen Warnungen vor  bestimmter Energieanbieten negiert oder sich leichtfertig selbst in Gefahr begibt ... ::)

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 17:08:09 von DieAdmin »
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Offline Eni

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Hallo Eni,

nun mal langsam mit den jungen Gäulen :D !  Von "alle furchtbar doof" habe ich nun wirklich NICHTS geschrieben, allerdings hält sich mein Mitgefühl durchaus in Grenzen ;).

Und wer die vielfältigen und keineswegs neuen Warnungen vor bestimmten Energieanbieter negiert oder sich leichtfertig selbst in Gefahr begibt ... ::)

Sehe ich anders. Wenn man bei einem vermeintlich seriösen Vergleichsportal nach einem neuen Stromanbieter sucht und dort dann auch nur positive Bewertungen zu dem Anbieter findet, hat man vor Vertragsabschluss keine Warnungen ignoriert und sich leichtfertig in Gefahr gebracht. Es sei denn, man bleibt eben konservativ und wechselt nicht großartig, sondern bleibt beim örtlichen Versorger. "Immergrün" - und unter diesem Namen habe ich abgeschlossen - hatte zu diesem Zeitpunkt durchweg positive Bewertungen.

Ich frage mich gerade auch, warum sie einerseits sehr vehement gegen den Anbieter wettern und ja durchaus auch hier helfend tätig sind, aber andererseits dann kein Verständnis für die Geschädigten aufbringen können. Habe ich jetzt ein völlig falsche Abrechnung erstellt oder der Anbieter? Kann ich wissen, dass dies passiert bei Vertragsabschluss?
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 17:08:33 von DieAdmin »

 

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