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Autor Thema: Bonuszahlung ExtraEnergie  (Gelesen 4498 mal)

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Offline horkar

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Bonuszahlung ExtraEnergie
« am: 10. Juni 2014, 15:23:31 »
Vor etwa 4 Jahren war ich prioEnergie-Kunde. Ich bekam mal eine Mail mit dem Inhalt, dass ich von ExtraEnergie betreut werde. Die hatte ich beantwortet, dass mein Vertragspartner prioEnergie ist und bleibt. Danach bin ich dann unzufrieden zu einem anderen Versorger gegangen, wobei ich die Sache mit ExtraEnergie und deren Bezug zu prioenergie vergessen hatte. Ich schloß (leider) einen Gasversorgungs-Vertrag mit ExtraEnergie und bekam in der Auftragsbestätigung auch den Bonus bestätigt (bei Verbrauch von den vereinbarten 30.000 kWh 275€ + ca. 350€ an Frei-kWh also mehr als 600€!!!).

Nach den ersten 12 Monaten bekam ich die Rechnung, ohne dass der Bonus berücksichtigt war. Nachdem ich mich mehrfach beschwert hatte, kam dann nach langer Wartezeit eine Mail, in der die Nichtberücksichtigung damit begründet wurde, dass ich kein Neukunde sei.

Nach langem Hin und Her beantragte ich einen Mahnbescheid und siehe da, ich bekam Nachricht, dass ich sage und schreibe 12,- € Bonus erhalten würde und dass ExtraEnergie für alle damit verbundenen Kosten aufkäme. Begründet wird das mit deren AGB demgemäß mir ein Bonus von 275,-€ und die Frei kWh dann zustehen, wenn ich die 30.000 kWh oder mehr verbraucht hätte. Unter 5.000 kWh gibt es nichts und zwischen 5.000 und 30.000 gibt es 10€ Bonus und 50 Frei-kWh, was dann 12€ ergibt. Ich hatte abrechnungsgemäß 29.506 kWh!!! verbraucht.

Ich kann nicht glauben, dass diese Klausel in Ordnung ist, sondern meine, dass sie mir prozentual den Bonus und die Frei-kWh gewähren müssen. Leider finde ich dazu nichts im Netz.

Stutzig macht mich der Sinneswandel, mir dann doch einen Bonus zu zahlen UND meine Auslagen zu übernehmen. Das macht doch jemand wie ExtraEnergie nicht freiwillig oder?

Offline bolli

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Re: Bonuszahlung ExtraEnergie
« Antwort #1 am: 10. Juni 2014, 15:48:45 »
Kann es sein, dass Sie gewerblicher Kunde sind ? Denn aus dem Privat(Haushalts-)kundenbereich sind mir derartige Bonusklauseln in den AGB nicht bekannt.

Zumindest dort wird ein Neukunde meist definiert als jemand der nicht als letztes von einer 'Tochter' (also einer anderen Marke des gleichen Anbieters) beliefert wurde und der seit mindestens einem halben Jahr nicht mehr von dem Anbieter beliefert wurde.

Offline khh

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Re: Bonuszahlung ExtraEnergie
« Antwort #2 am: 10. Juni 2014, 16:40:05 »
... Begründet wird das mit deren AGB demgemäß mir ein Bonus von 275 € und die Frei kWh dann zustehen, wenn ich die 30.000 kWh oder mehr verbraucht hätte. Unter 5.000 kWh gibt es nichts und zwischen 5.000 und 30.000 gibt es 10 € Bonus und 50 Frei-kWh, was dann 12 € ergibt. Ich hatte abrechnungsgemäß 29.506 kWh!!! verbraucht.

Ich kann nicht glauben, dass diese Klausel in Ordnung ist, sondern meine, dass sie mir prozentual den Bonus und die Frei-kWh gewähren müssen. Leider finde ich dazu nichts im Netz. ...

Hallo horkar,

was finden Sie denn zur Bonusregelung (und zur Neukunden-Definition, wenn das noch ein Thema ist) in der für Ihren Vertrag geltenden AGB ?  Die betreffende/n Passage/n bitte wörtlich zitieren !

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 10. Juni 2014, 16:44:48 von khh »
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