Behalten sie die Ruhe. Auch wenn der Tank beginnt leer zu werden, so gibt es hierfür eine Lösung. Sie können sich übergangsweise auch mit Flaschengas versorgen. Das ist zwar etwas teurer. Für die Warmwasserbereitung im Sommer braucht man nicht die Welt an Energie. Anders ist es, wenn sie gegen 15 Grad minus im Winter anheizen müssen. Ein Installateur mit Gaszulassung kann ihnen hier sicher weiterhelfen.
Sie schließen eine Gasflasche nicht am Tank an, sondern hinter dem Tank. Also kann man ihnen daraus auch keinen Strick drehen.
Ihre Situation ist wirklich kompliziert. Da aber die andere Seite offensichtllich auch keinerlei Unterlagen hat, womit sie den Nachweis des Eigentums führen können, sollten sie die Sache mit einem Anwalt besprechen.
Evtl. haben sie mit dem Haus auch den Tank erworben. Es geht nun darum, diese undurchsichtige Situation aufzuklären. Sie haben einen Kaufvertrag, die andere Seite hat nichts. Hier könnte ein Richter evtl. zum Schluss kommen, dass sie mit dem Haus und Grundstück auch alles erworben haben, was sich darin und darauf befindet.
Wie kooperativ sind der Vorbesitzer und der Makler?
!!! Unterschreiben sie auf keinen Fall irgendetwas, wie Liefervertrag, Wartungsvertrag..... !!!!
Unterschreiben sie kein Dokument, das ihnen eine Vertragsfirma vorlegt. Sie würden hier evtl. Fakten schaffen oder man kann das ihnen als Zu- oder Eigenständnis auslegen.
Die Befüllung durch einen freien Händler wird nicht so leicht geschehen können. Sie müssen verstehen, dass dieser ganz sicher sein will, wenn er betankt, dass er hier in ihr Eigentum das Gas einfüllt und nicht einen Vertragstank betankt. Keiner Steckt seinen Kopf gerne nur auch ein bischen in die Schlinge.
Sie können natürlich auch schon jetzt den Kontakt zu freien Händlern suchen. Die meisten davon sind immer kooperativ. Wen sie betanken sollen, dann muss halt vorher Klarheit herschen.
Vielleicht ist auch eine Art indirekter Eigentumsnachweis möglich. Solange die Vertagsfirma nicht nachweisen kann, dass es ihr Tank ist, solange gilt er evtl. als ihre Eigentum. Der Eigentumsnachweis wäre dann der Kaufvertrag des Hauses.
Fragen sie bei der Vetragsfirma nach, auf welcher Grundlage sie ihnen ein Vertragsangebot machen, wie sie auf die Idee kommen, sie als Vetragspartner haben zu wollen. Diese Art von Vetragspartnern schießen schon mal so einfach auf Verdacht. Das funktioniert auch oft und dann haben sie einen Vertrag in der Tasche.
In ihrem Fall fehlt aber die Vertragsgrundlage: der Nachweis, dass der Tank dieser Firma gehört.
Verkäufer: weshalb kommt dieser auf die Idee, dass der Tank nur gemietet ist. Sie erwähnen einen Vetrag, den der Bauträger mit dieser Gasfirma geschlossen haben soll. Haben sie diesen schon gesehen? Welche Rolle spielt dieser Bauträger jetzt? Eigentlich sollte er längst aus dem Spiel sein, nachdem das Haus an den Vorbesitzer verkauft wurde.
Also viele unbeantwortete Fragen und ein großer Mangel an Nachweisen. Ein Rechtsfall, den sie alleine nicht werden bewältigen können, es sei denn die andere Seite (Gasfirma) macht ihnen das ZUgeständnis und versichert, dass sie keine Nachweise über das Eigentum hat und sie mit dem Tank machen können, was sie wollen. (schwacher Trost). Bei der Wahl eines Anwaltes sollten sie aber sicher sein, dass dieser mit dem Thema Flüssiggas-Vetrag etc. vertraut ist. (Bitte bei Interesse an einem Name eine PN an mich schicken)
Guten Erfolg weiterhin. Lassen sie uns bitte an der weiteren Entwicklung teilhaben.
H. Watz