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Autor Thema: Hauskauf mit Flüssiggastank - Eigentumsnachweis  (Gelesen 5336 mal)

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Offline Lofoten

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Hauskauf mit Flüssiggastank - Eigentumsnachweis
« am: 11. Mai 2014, 19:07:37 »
Hallo,

wir haben ein kompliziertes, rechtliches Problem mit unserem Gastank und hoffen auf eure Unterstützung.

Wir haben letztens Jahr ein Haus gekauft und erst bei der Schlüsselübergabe vom Verkäufer erfahren, dass der unterirdische Flüssiggastank nur gemietet ist. Vorher hat weder der Makler noch der Verkäufer auf diesen Umstand hingewiesen. Zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe war uns das Thema Flüssiggastank noch völlig fremd. Erst als uns die Gasfirma einen Gasbelieferungsvertrag zur Unterschrift zugeschickt hat, haben wir uns näher mit dem Thema beschäftigt.

Im Kaufvertrag des Hauses gab es keinen Hinweis auf den Gastank und auch im Grundbuch waren keine Einträge (Wegerechte oder ähnliches) von einer Gasfirma enthalten - auch keine gestrichenen. Die vertragliche Situation zum Tank sieht so aus, dass der Bauträger des Hauses vor etlichen Jahren einen Vertrag mit der Gasfirma geschlossen hatte (in dem übrigens als Adresse nur der Ort ohne Straße und Hausnummer angegeben ist, und der auch keine Tanknummer oder ähnliches enthält). Unser Vorbesitzer (der das Haus mit dem Bauträger gebaut hat) hat allerdings keinen Vertrag mit der Gasfirma geschlossen oder eine Übernahmeerklärung abgegeben. Er wurde beliefert, hat bezahlt und alles war gut für ihn. Die Gasfirma wollte von uns, dass wir als Nachfolger in den Vertrag von Bauträger und Gasfirma eintreten. Was natürlich Quatsch ist, da wir mit dem Bauträger nichts zu tun hatten und in dem "Vertrag" nicht mal die Adresse unseres Hauses eingetragen ist. Die Gasfirma hat uns nach mehrmaligem Nachfragen unsererseits keinen Vertrag zwischen ihr und dem Verkäufer zuschicken können und auch der Verkäufer konnte das nicht - es gibt also anscheinend keinen Vertrag. Wir wollten diesen Vertrag eigentlich als Verhandlungs-Basis nehmen, um zwischen den drei Parteien Gasfirma, Verkäufer und uns die Kostenübernahme zu klären. In dem Vertrag von Bauträger und Gasfirma ist die Rede von jährlicher Kündbarkeit und der Möglichkeit den Tank dann zum Restwert abzukaufen - also ohne die Preisbindung eigentlich ein fairer Vertrag. Da uns aber kein Vertrag zwischen Gasfirma und Verkäufer zugeschickt wurde, gab es auch leider keine Klärung.

Als letztes hatten wir auf die wiederholte Aufforderung der Gasfirma, dass wir den Gasbelieferungsvertrag unterschreiben sollen, geantwortet, dass wir der Auffassung sind, den Tank und das darin enthaltene Gas als Zubehör zum Haus/Grundstück gutgläubig erworben zu haben und daher keinen Vertrag unterschreiben werden.

Wir haben seit mehreren Monaten nichts mehr von der Gasfirma gehört und unser Tank müsste jetzt befüllt werden. Allerdings haben wir ja keinen Nachweis, dass der Tank unser Eigentum ist und können ihn daher nicht befüllen lassen.

Was sollen wir jetzt tun? Sollen wir die Gasfirma auffordern, dass sie uns die Papiere zum Tank übergibt und evtl. Schadensersatzansprüche mit dem Verkäufer zu klären? Aussitzen ist leider nicht möglich, da der Tank bald leer ist...

Vielen Dank im Voraus für eure Ratschläge!

Offline Watzl

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Re: Hauskauf mit Flüssiggastank - Eigentumsnachweis
« Antwort #1 am: 12. Mai 2014, 10:28:39 »
Behalten sie die Ruhe. Auch wenn der Tank beginnt leer zu werden, so gibt es hierfür eine Lösung. Sie können sich übergangsweise auch mit Flaschengas versorgen. Das ist zwar etwas teurer. Für die Warmwasserbereitung im Sommer braucht man nicht die Welt an Energie. Anders ist es, wenn sie gegen 15 Grad minus im Winter anheizen müssen. Ein Installateur mit Gaszulassung kann ihnen hier sicher weiterhelfen.

Sie schließen eine Gasflasche nicht am Tank an, sondern hinter dem Tank. Also kann man ihnen daraus auch keinen Strick drehen.

Ihre Situation ist wirklich kompliziert. Da aber die andere Seite offensichtllich auch keinerlei Unterlagen hat, womit sie den Nachweis des Eigentums führen können, sollten sie die Sache mit einem Anwalt besprechen.
Evtl. haben sie mit dem Haus auch den Tank erworben. Es geht nun darum, diese undurchsichtige Situation aufzuklären. Sie haben einen Kaufvertrag, die andere Seite hat nichts. Hier könnte ein Richter evtl. zum Schluss kommen, dass sie mit dem Haus und Grundstück auch alles erworben haben, was sich darin und darauf befindet.
Wie kooperativ sind der Vorbesitzer und der Makler?

!!! Unterschreiben sie auf keinen Fall irgendetwas, wie Liefervertrag, Wartungsvertrag..... !!!!
Unterschreiben sie kein Dokument, das ihnen eine Vertragsfirma vorlegt. Sie würden hier evtl. Fakten schaffen oder man kann das ihnen als Zu- oder Eigenständnis auslegen.

Die Befüllung durch einen freien Händler wird nicht so leicht geschehen können. Sie müssen verstehen, dass dieser ganz sicher sein will, wenn er betankt, dass er hier in ihr Eigentum das Gas einfüllt und nicht einen Vertragstank betankt. Keiner Steckt seinen Kopf gerne nur auch ein bischen in die Schlinge.

Sie können natürlich auch schon jetzt den Kontakt zu freien Händlern suchen. Die meisten davon sind immer kooperativ. Wen sie betanken sollen, dann muss halt vorher Klarheit herschen.
Vielleicht ist auch eine Art indirekter Eigentumsnachweis möglich. Solange die Vertagsfirma nicht nachweisen kann, dass es ihr Tank ist, solange gilt er evtl. als ihre Eigentum. Der Eigentumsnachweis wäre dann der Kaufvertrag des Hauses.

Fragen sie bei der Vetragsfirma nach, auf welcher Grundlage sie ihnen ein Vertragsangebot machen, wie sie auf die Idee kommen, sie als Vetragspartner haben zu wollen. Diese Art von Vetragspartnern schießen schon mal so einfach auf Verdacht. Das funktioniert auch oft und dann haben sie einen Vertrag in der Tasche.
In ihrem Fall fehlt aber die Vertragsgrundlage: der Nachweis, dass der Tank dieser Firma gehört.

Verkäufer: weshalb kommt dieser auf die Idee, dass der Tank nur gemietet ist. Sie erwähnen einen Vetrag, den der Bauträger mit dieser Gasfirma geschlossen haben soll. Haben sie diesen schon gesehen? Welche Rolle spielt dieser Bauträger jetzt? Eigentlich sollte er längst aus dem Spiel sein, nachdem das Haus an den Vorbesitzer verkauft wurde.

Also viele unbeantwortete Fragen und ein großer Mangel an Nachweisen. Ein Rechtsfall, den sie alleine nicht werden bewältigen können, es sei denn die andere Seite (Gasfirma) macht ihnen das ZUgeständnis und versichert, dass sie keine Nachweise über das Eigentum hat und sie mit dem Tank machen können, was sie wollen. (schwacher Trost). Bei der Wahl eines Anwaltes sollten sie aber sicher sein, dass dieser mit dem Thema Flüssiggas-Vetrag etc. vertraut ist. (Bitte bei Interesse an einem Name eine PN an mich schicken)

Guten Erfolg weiterhin. Lassen sie uns bitte an der weiteren Entwicklung teilhaben.

H. Watz


 

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