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Autor Thema: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum  (Gelesen 18859 mal)

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Offline bolli

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Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
« Antwort #15 am: 29. April 2014, 08:15:41 »
Oder soll ich einfach die gesamten Unterlagen an die Schlichtungsstelle weiterleiten? Der Monat ist jedoch noch nicht rum, daher weiss ich nicht genau ob ich jetzt warten soll, oder doch noch einen Brief aufsetzen muss...
Wenn der Versorger auf Ihren Einwand schon reagiert hat (und das hat er ja) können Sie auch vor Ablauf der Vier-Wochen-Frist die Schlichtungsstelle einschalten. Sie haben dem Versorger die Möglichkit der Stellungsnahme gegeben, dieses hat er getan, ohne Ihrem Wunsch auf eine ordentliche korrekte Rechnung zu entsprechen und somit sind die Voraussetzungen für die Einschaltung der Schlichtungsstelle erfüllt.

Zu der Frage, was nun für wie lange ein neuer vertrag zustande gekommen ist, kann man hier ohne die detaillierten Vertragsunterlagen keine Beurteilung vornehmen. Aber wie schon erwähnt: Ein Recht auf Preisanpassungen muss bei den bekannten AGB des versorgers wohl bestritten werden.

Offline Chtonian

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Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
« Antwort #16 am: 29. April 2014, 08:54:08 »
Zu der Frage, was nun für wie lange ein neuer vertrag zustande gekommen ist, kann man hier ohne die detaillierten Vertragsunterlagen keine Beurteilung vornehmen. Aber wie schon erwähnt: Ein Recht auf Preisanpassungen muss bei den bekannten AGB des versorgers wohl bestritten werden.

Die Frage ist bei mir recht einfach zu beantworten. Ich habe seit Vertragsbeginn den Vertrag "almado gut&günstig". Dieser hat nachweislich in jeder aktuell verfügbaren AGB und in der AGB, die zu Vertragsschluss gültig war eine Vertragslaufzeit von einem Monat mit gesetzlicher Kündigungsfrist.

Ich habe weder ein "Treuebonus" in Anspruch genommen, noch irgend eine tarifliche Änderung (wissentlich) durchgeführt. Seit 01.12.2012 werde ich von Almado mit "almado gut&günstig" beliefert.

So steht es in allen Rechnungen und auch in der neuen Rechnung. In der ersten Abrechnung von 2013 (der, der ich widersprochen hatte) steht sogar drin, wie thread-eingangs erwähnt, dass ich zum 30.04.2014 kündigen kann.

Daher verstehe ich das ganze Brimborium um diese komischen Vertragslaufzeiten nicht.

Offline bolli

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Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
« Antwort #17 am: 29. April 2014, 13:34:18 »
Daher verstehe ich das ganze Brimborium um diese komischen Vertragslaufzeiten nicht.
Das ist tatsächlich nicht nachzuvollziehen. Wahrscheinlich haben die so wenig von diesen Vertragskunden, dass sie an die gar nicht denken vor lauter Boni streichen.

Offline Chtonian

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Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
« Antwort #18 am: 30. April 2014, 11:46:09 »
Hallo, heute etwas neues von der Almado Front:

Ich habe heute morgen eine korrigierte Abrechnung bezüglich der Zählerstände erhalten. Die Abrechnung umfasst 31.12.2012 - 02.04.2014, also 16(!) Monate. Natürlich waren alle Preiserhöhungen in der Abrechnung enthalten. Auf meine Schriftstücke wurde nicht eingegangen.

Ich habe nun dieser Abrechnung und allen zukünftigen Abrechnungen, die §40 Abs. 3 EnWG nicht entsprechen widersprochen. In dem heutigen Fall allerdings nur via E-Mail, da ich keine Lust habe, alle 2 Tage ein Einschreiben mit immer dem gleichen Text wegzuschicken.

Inzwischen hat almado von mir 4(!) Briefe bezüglich der Abrechnung und der Kündigung erhalten, innerhalb von einem Monat....

Offline Chtonian

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Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
« Antwort #19 am: 05. Mai 2014, 15:01:22 »
Morgen läuft die letzte Frist für Almado aus, mir noch eine Jahresabrechnung für 2013 zuzusenden. Dann werde ich, wie angekündigt, die Schlichtungsstelle anschreiben. Mal sehen was passiert.

Offline Chtonian

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Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
« Antwort #20 am: 06. Mai 2014, 22:52:45 »
Schlichtungsstelle wurde gerade informiert. Ich bin gespannt.

Offline Chtonian

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Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
« Antwort #21 am: 13. Mai 2014, 12:26:02 »
So, kleines Update, ich habe heute von Almado die Bestätigung erhalten, dass die Schlichtungsstelle den Antrag angenommen hat, und Almado um Stellungnahme gebeten hat. Mal schauen wie es weiter geht

Offline Chtonian

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Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
« Antwort #22 am: 19. Mai 2014, 12:29:01 »
Tja, eine Woche rum, keine weitere Email von Almado. Wahrscheinlich haben sie jetzt alle Hände voll damit zu tun, die ganzen Schlichtungsfälle zu bearbeiten, die inzwischen aufgelaufen sind. Ich berichte auf jeden Fall weiter.

Offline khh

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Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
« Antwort #23 am: 19. Mai 2014, 13:26:33 »
Tja, eine Woche rum, keine weitere Email von Almado. ...

Zur Stellungnahme hat Almado/365 AG doch 3 Wochen Zeit !?
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Chtonian

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Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
« Antwort #24 am: 19. Mai 2014, 13:32:19 »
Vollkommen richtig, nur dass Almado in ihren Emails schreibt:

Zitat
Im Folgenden werden wir Ihr Anliegen nochmals gesondert prüfen und uns schon binnen der nächsten Tage wieder bei Ihnen melden.

Offline Chtonian

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Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
« Antwort #25 am: 28. Mai 2014, 11:17:22 »
So, heute sind die 3 Wochen rum, eine Stellungnahme habe ich nicht erhalten, wie ich es auch erwartet habe. Mal sehen, was das Schlichtungsverfahren nun bringt.

Offline SepaWerner

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Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
« Antwort #26 am: 28. Mai 2014, 23:39:57 »
gelöscht
« Letzte Änderung: 30. Mai 2014, 07:31:44 von SepaWerner »

Offline findus14472

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Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
« Antwort #27 am: 29. Mai 2014, 14:23:59 »
"vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Damit wir Ihr Anliegen einem Schlichtungsfall zuordnen können, schicken Sie uns gerne Ihre Kundennummer an folgende E-Mailadresse: VPB@kundenservice-energie.de. "

Habe ich schon mal versucht, aber  "Die Katze lässt das Mausen nicht". Während ich auf Antwort warte, werde ich zwischenzeitlich trotz eindeutiger Rechtslage mit dem 6. (!!!)  Schreiben des Inkassobüros terrorisiert. Leider gibt es im Bürgerlichen Recht keinen vergleichbaren Paragraphen wie im StGB den § 344, -Verfolgung Unschuldiger- sonst könnte man den ganzen Club auffliegen lassen.
Die Mitarbeiter haben offensichtlich noch nicht erkannt, dass sie sich selbst den Stuhl vor die Tür setzen, während sich welche die Taschen vollstopfen. Empfehle jedem die Abschlagszahlungen  per Einzugsermächtigung möglichst zu belassen, da ich vermute, dass bei denen bald nichts mehr zu holen ist. Bei Überzahlung mittels Überweisung könnten die Euro endgültig futsch sein.
« Letzte Änderung: 29. Mai 2014, 16:30:48 von findus14472 »

Offline Chtonian

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Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
« Antwort #28 am: 30. Mai 2014, 00:14:17 »
Ich werde Almado keine weiteren Emails oder Briefe zukommen lassen. Ich habe alle Punkte offen dargelegt, in mehreren Schreiben formuliert und der Schlichtungsstelle zukommen lassen.
Wenn ich bis Montag nichts von Almado höre, werde ich der Schlichtungsstelle schreiben, dass almado innerhalb der 3 Wochenfrist nur derart reagiert hat, dass sie mir mitteilten, dass ihnen ein schlichtungsantrag der schlichtungsstelle bezüglich mir vorliegt.

Offline weltetom

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Re: Kündigungsbestätigung zum falschen Datum
« Antwort #29 am: 30. Mai 2014, 18:41:00 »
"vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Damit wir Ihr Anliegen einem Schlichtungsfall zuordnen können, schicken Sie uns gerne Ihre Kundennummer an folgende E-Mailadresse: VPB@kundenservice-energie.de. "

Habe ich schon mal versucht, aber  "Die Katze lässt das Mausen nicht". Während ich auf Antwort warte, werde ich zwischenzeitlich trotz eindeutiger Rechtslage mit dem 6. (!!!)  Schreiben des Inkassobüros terrorisiert. Leider gibt es im Bürgerlichen Recht keinen vergleichbaren Paragraphen wie im StGB den § 344, -Verfolgung Unschuldiger- sonst könnte man den ganzen Club auffliegen lassen.
Die Mitarbeiter haben offensichtlich noch nicht erkannt, dass sie sich selbst den Stuhl vor die Tür setzen, während sich welche die Taschen vollstopfen. Empfehle jedem die Abschlagszahlungen  per Einzugsermächtigung möglichst zu belassen, da ich vermute, dass bei denen bald nichts mehr zu holen ist. Bei Überzahlung mittels Überweisung könnten die Euro endgültig futsch sein.

# an Alle
Man muss diesem Verein doch irgendwie das Handwerk legen können, dachte schon daran eine Petition an Bundesnetzagentur zu schreiben via Change.org z.B.

Heute hab ich einen Brief von der Schlichtungsstelle Energie e.V. erhalten.

Mein Schlichtungsverfahren gegen Almado muss beendet werden.
"Der Schlichtungsantrag, der ursprünglich zulässig war, ist nachträglich unzulässig geworden, nachdem das Versorgungsunternehmen, gegen das sich lhre Beschwerde richtet, gegen Sie wegen des Streitgegenstandes der Beschwerde ein gerlchtliches Klageverfahren anhängig gemacht hat."

Jetzt verklagen die mich ????    Ich lach mich schlapp !!!   

Ist das nicht jenseits von Gut & Böse zumal zwischenzeitlich so ein Wicht von der "Internen Schlichtungsstelle" mir einen Vergleich in Höhe von 150 € anbot. "Den könne er seinem Chef dort hin stecken wo die Sonne niemals aufgeht", entgegnete ich leicht aufgebracht, über die Dreistigkeit die Almado an den Tag legt.

Hab zwar schon das Aktenzeichen beim zuständigen Amtsgericht von SE erhalten. Almado hat angeblich auch schon den Gerichtskostenvorschuss überwiesen, nur beim Gericht ist noch Kein Geld eingegangen. Warten sicher auch solange bis das Gericht die Schlichtung anruft, LOL.

Ne Spass bei Seite, das Einzige was mir Sorgen macht, dass die in Konkurs gehen bevor ich meine Kohle sehe.
Alleine die Schlichtungsstelle soll ja auch schon weit über 200.000,€ von denen bekommen. Dann möchte ich ja gar nicht wissen, wieviele Gerichtsverfahren noch laufen.

Jetzt muss mein Anwalt aber Gas geben !
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