Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Endabrechnung - jedoch fehlt der 25% Bonus, was tun?  (Gelesen 43797 mal)

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Offline khh

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Re: Endabrechnung - jedoch fehlt der 25% Bonus, was tun?
« Antwort #45 am: 03. April 2014, 12:48:06 »
... Das ist das, was ich die ganze Zeit versuche zu sagen: Solange Almado/365 AG keine Argumente liefert muss ich nichts reingeheimsen. WENN Ihre Vermutung mit dem Grund der "Boni incl."-Formulierung stimmen würde, wäre doch die logische Konsequenz, dass der Versorger das im Zweifelsfall auch vorträgt. Warum sollte er diese Formulierung mit der von Ihnen gelieferten Begründung verwenden, wenn er seine Ansprüche daraus noch nicht mal versucht durchzusetzen ? ...

Und eine Schlichtungsempfehlung oder ein Gerichtsurteil gibt es diesbzgl. m.W. auch noch nicht. Die Gründe, warum die 365 AG bei Einschaltung der Schlichtungsstelle derzeit sofort einknickt, sind ebenfalls (noch) unbekannt.
Wenn deren Position aber doch, zumindest dann, wenn der Verbraucher keine Beweise in Ihrem Sinne vorlegen kann, so gut ist, warum knicken die dann ein ? Bestimmt nicht weil sie so hohe Erfolgschancen sehen !
[farbliche Hervorhebungen durch khh]

@bolli,
was habe ich denn „vermutet“ und welche „Begründung“ habe ich „geliefert“ ?
Wo habe ich geschrieben, dass die Position der 365 AG „so gut ist“ ?
Die Gründe für das „Einknicken“ und ob es so bleibt, kennen bzw. wissen wir nicht !

Bedauerlich sind Ihre überflüssigen - teils süffisanten - Randbemerkungen wie:
„ob SIE die Gründe dafür kennen, muss man mittlerweile anzweifeln“;
„ob weil sie es nicht verstehen wollten oder nicht konnten weiss ich nicht“;
“Das gilt auch für einen von verschiedenen Seiten immer wieder angedrohten baldigen Weltuntergang“;
„sieht es im Augenblick eher so aus, dass es sich bei Ihrer Vorbereitung um eine Freizeitbeschäftigung handelt, die man sich sparen kann, wenn man noch anderes zum Zeitvertreib zu tun hat“.
Mit sachlicher Diskussion hat so etwas jedenfalls sehr wenig gemeinsam :( !

Mein Beitrag beinhaltet nicht mehr und nicht weniger als:
... sollte man seine rechtliche Möglichkeiten kennen (bspw. § 305c, Abs. 1 BGB) und wissen, dass nötigenfalls fehlende Unterlagen zu beschaffen sind (bspw. Antrags-/Auftragskopie, seinerzeitige AGB etc.) zwecks substantieller Beweisführung z.B. hinsichtlich einer Verbrauchertäuschung bei den ins Internet-Schaufenster gestellten Strom- oder Gastarife. ...

Das ist keine "Angstmache", sondern eine strukturierte Befassung mit der "Beweisführungslast", die bekanntlich beim Anspruchsteller liegt !
Dazu hab ich nun mehrfach meinen Kommentar abgegeben und meine anderweitige Meinung hintreichend begründet.  8)

Aus Ihrer Antwort #42 ist nicht ersichtlich, dass Sie sich mit dem Thema „Beweisführungslast“ wirklich befasst haben.

Nun gut, Sie haben Ihre Meinung, ich habe bzgl. vorbereitet sein eine andere :). In einem Punkt stimme ich Ihnen allerdings uneingeschränkt zu:
Zitat
Was NOTWENDIG ist, bestimmt sich nicht alleine durch eigene Anschauung ...
« Letzte Änderung: 03. April 2014, 13:36:08 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline Didakt

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Re: Endabrechnung - jedoch fehlt der 25% Bonus, was tun?
« Antwort #46 am: 03. April 2014, 13:06:14 »
Off Topic

Zitat von: Antwort # 39
In diesem Forum hier ist jedenfalls ein netter und freundlicher Umgangston erwünscht (siehe Punkt 3 unserer Forenregeln)!

Jawoll, gemäß dem Leitbild „Bildung von Kopf, Herz und Hand“ à la der Klosterschule Wald. Wäre doch gelacht, wenn uns hier die Umwidmung zum Forum für ein Mädcheninternat nicht gelänge. Holzhackerbuam nutzen gefälligst die woodworker.de.  ;D

Offline userD0006

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Re: Endabrechnung - jedoch fehlt der 25% Bonus, was tun?
« Antwort #47 am: 03. April 2014, 14:04:12 »
Off Topic

Zitat von: Antwort # 39
In diesem Forum hier ist jedenfalls ein netter und freundlicher Umgangston erwünscht (siehe Punkt 3 unserer Forenregeln)!

Jawoll, gemäß dem Leitbild „Bildung von Kopf, Herz und Hand“ à la der Klosterschule Wald. Wäre doch gelacht, wenn uns hier die Umwidmung zum Forum für ein Mädcheninternat nicht gelänge. Holzhackerbuam nutzen gefälligst die woodworker.de.  ;D

Machen Sie sich nur lustig über die einfachsten Benimmregeln. Nur begreifen dies manche erst später.

Offline PLUS

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Re: Endabrechnung - jedoch fehlt der 25% Bonus, was tun?
« Antwort #48 am: 03. April 2014, 14:52:14 »
Machen Sie sich nur lustig über die einfachsten Benimmregeln. Nur begreifen dies manche erst später.
Ist das der gute Ton eines Moderators, der gestandenen Forenmitgliedern "einfachste Benimmregeln" beibringen will!?

Erst gegen Ende des 15. Jahrhunderts begann man in Italien eine zweizinkige Gabel zu benützen. Der Poet Hans Sachs lieferte dann später die Benimmregeln dazu:

In seinen ergötzlichen Vorschriften war u.a. zu lesen:

"Am Kopf sollt du dich auch nit krauen!
Dergleichen Maid, Jungfrau und Frauen
Solln nach keinem Floh hinunterfischen ..."

Regularius primus

"Ihr seid gehalten, Euch eines gesitteten Benehmens zu befleißigen. Wer seinen Nachbarn bei Tische stoßet oder bedränget, ihm saftige Stücklein wegstibitzet oder gar seinen Wein aussuppet, wer seines Nachbarn Gewand bespritzet oder sonst wie ruiniert, ein solcher Tischgesell soll Humpen als auch Messer verwirket haben."

@Höppedier, Sie haben keine Chance, Ihre hier "vorgelebten Benimmsitten" werden kaum in die Geschichte eingehen. 

Offline khh

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Re: OFF - TOPIC
« Antwort #49 am: 03. April 2014, 16:23:54 »
... Was will der Anbieter damit sagen: ...
... In der Vergangenheit hat es schon Fälle gegeben, wo Mitarbeiter von betroffenen Firmen in Foren mitschreiben um sich  besser darzustellen oder hier vielleicht versuchen das Forum undurchsichtig zu machen.
[farbliche Hervorhebung durch khh]

@stromer51,

eine solch unterschwellige Unterstellung ist eine nicht hinnehmbare Unverschämtheit gegenüber gestandenen Usern, die Ihre Einschätzungen mit Sachargumente unterlegen und sich bemühen, nicht nur Eigeninterpretationen ohne nachprüfbare Begründung vom Stapel zu lassen. >:(

Ja, dieses Forum wird in jüngerer Zeit zunehmend "undurchsichtig" und verliert deutlich an Qualität. Das muss leider mit Bedauern festgestellt werden. :(

khh
« Letzte Änderung: 03. April 2014, 16:38:07 von khh »
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Offline berghaus

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Re: Endabrechnung - jedoch fehlt der 25% Bonus, was tun?
« Antwort #50 am: 03. April 2014, 17:43:53 »
Vielleicht gehört berghaus zu denen,

denn der versucht seit dem 12. Februar 2014  (Antwort #34 a.a.O.), aber auch nur beinahe vergeblich, Almado vor den Verdächtigungen, einen ganz bösen Trick anzuwenden, zu bewahren.

Außerdem wird er von den Verfechtern dieser Theorie auch gerne beschuldigt, alles zu zerreden.

berghaus 03.04.14

Offline superhaase

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Re: Endabrechnung - jedoch fehlt der 25% Bonus, was tun?
« Antwort #51 am: 03. April 2014, 19:27:38 »
Hier war jetzt mehrfach von "gestandenen Usern" oder "gestandenen Forenmitgliedern" die Rede, die offenbar irgendwie besonders zu achten wären.
Das verwundert doch etwas.

Werde ich nun nicht geachtet, weil ich immer im Sitzen Beiträge schreibe?

Ich hoffe, wenigstens die Moderation macht weiterhin keine Unterschiede zwischen "gestandenen" und "gesessenen" oder gar "alteingesessenen" Forumsteilnehmern.

Die "gestandenen" sollen sich bloß nichts einbilden!  >:(
« Letzte Änderung: 03. April 2014, 19:31:02 von superhaase »
8) solar power rules

Offline Didakt

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Re: Endabrechnung - jedoch fehlt der 25% Bonus, was tun?
« Antwort #52 am: 03. April 2014, 21:03:29 »
@ superhaase, Sie werden als "Sitzender" allein schon deshalb in diesem Forum geachtet, weil die Benimmregeln des Forums Ihnen bereits in die Wiege gelegt wurden und sie von Ihnen stets und ausnahmslos vorbildlich beachtet wurden. ;)

Offline Carl

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Re: Endabrechnung - jedoch fehlt der 25% Bonus, was tun?
« Antwort #53 am: 03. April 2014, 23:40:04 »
Wie angekündigt nun die Neuigkeiten zum Thema Schadensersatz:
Mit Hilfe der Schlichtungsstelle wurde dieser nun per heute ebenfalls durchgesetzt (vorausgegangen war die Durchsetzung des Neukundenbonus).

Der zweite Fall in der Familie verlief analog, hatte jedoch Besonderheiten: Meine Frau setzte den Neukundebonus Ihres verstorbenen Vaters (in einem kwh-Tarif von almado) ohne Einschaltung der Schlichtungsstelle durch.

Vorangegangen war in beiden Fällen das eindeutige Angebot von Almado (auf Grundlage der Eingabe der individuellen Verbrauchsdaten)  vom Rechnungsbetrag nach dem ersten Belieferungsjahr 25% Neukundenbonus gutzuschreiben, dieses wurde im Angebot detailliert vorgerechnet. In der Auftragsbestätigung stand dann nur noch der Tarif incl. Neukundenbonus (was viel bedeuten kann, und darum wurde hier auch schon viel gestritten) .

In meinem Fall setzte ich dann mit Unterstützung Schlichtungsstelle (auf Anraten von khh) die Kündigung, den Neukundenbonus und heute nun den Schadensersatz durch.

Meinen begleitenden Emailverkehr habe ich in dem Thread http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18879.0 komplett wiedergegeben, beginnend mit der ersten (=falschen Rechnungslegung) durch Almado.

Almado versucht m.E. wegen der klaren Vertrags- und Rechtslage mit allen Mitteln KEIN Gerichtsurteil zu kassieren, zahlt also außergerichtlich bei konsequentem Vorgehen, aber immer "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" und ohne den vereinbarten Neukundenbonus in den korrigierten Rechnungen auszuweisen.

Ich bin der festen Überzeugung, dass bei vergleichbarer Vertragslage und gleicher Vorgehensweise jeder geprellte Kunde von Almado in wenigen Wochen die ihm zustehenden Beträge auf dem Konto hat. Bei mir hat es von der Vorlage der (falschen) Schlussrechnung bis zum Zahlungseingang genau 14 Tage gedauert.

Ich drücke jedenfalls allen die Daumen und stehe für detaillierte Nachfragen weiterhin zur Verfügung.

Den Schriftverkehr mit der Schlichtungsstelle Energie halte ich - wie gehabt - vertraulich.

Gruß in die Runde

Carl

Offline bolli

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Re: Endabrechnung - jedoch fehlt der 25% Bonus, was tun?
« Antwort #54 am: 04. April 2014, 08:11:41 »
Almado versucht m.E. wegen der klaren Vertrags- und Rechtslage mit allen Mitteln KEIN Gerichtsurteil zu kassieren, zahlt also außergerichtlich bei konsequentem Vorgehen, aber immer "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" und ohne den vereinbarten Neukundenbonus in den korrigierten Rechnungen auszuweisen.
Es freut mich für Sie, dass Sie mit Ihrem Anliegen Erfolg hatten. Die Nichtanerkennung einer Rechtspflicht dürfte seitens des versorgers natürlich rechtliche Gründe haben. Sollten sie diese anerkennen, müsten sie sie bei allen gleichartigen Vertragsverhältnissen ebenfalls anerkennen. Tun sie dieses nicht, ist ihr Handeln als vorsätzlich zu bewerten, was ggf. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Insofern ist es auch logisch, es nicht zu einem Urteil oder einem Schlichterspruch kommen zu lassen, da dieser ebenfalls dem derzeitigen Handeln einen Riegel vorschieben dürfte.

Wenn da nicht bald mal z.B. der Bundesverband Verbraucherzentralen eine Klage erhebt, damit es eine entgültige Entscheidung gibt, dürfte dieses "Spielchen" seitens des Versorgers noch länger so weitergehen, da es bestimmt einen erheblichen Prozentsatz an Verbrauchern gibt, die nicht gegen die Rechnung aufbegehren, um einem leidigen Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen.

Offline berghaus

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Re: Endabrechnung - jedoch fehlt der 25% Bonus, was tun?
« Antwort #55 am: 04. April 2014, 09:55:45 »
Dazu fallen mir ein paar Fragen ein:

Wie könnte und sollte man denn die Bonusgewährung "mit Anerkennung einer Rechtspflicht" durchsetzen, damit man sich nicht mit einer Bonusgewährung 2.Wahl begnügen muss?

Könnte man das von der Schiedsstelle verlangen?

Müsste Almado bei Einschaltung eines Rechtsanwalts für den Fall, dass man obsiegt, also man den Bonus ohne Hinweis auf nicht bestehende  Rechtspflicht bekommt, die Anwaltskosten tragen?

Wie würde sich eine Rechtsschutzversicherung verhalten?

berghaus  04.04.14
« Letzte Änderung: 04. April 2014, 10:39:40 von berghaus »

Offline Carl

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Re: Endabrechnung - jedoch fehlt der 25% Bonus, was tun?
« Antwort #56 am: 04. April 2014, 11:18:55 »
Ein schriftlich ausformuliertes Anerkenntnis einer Rechtspflicht wird man weder über das Beschwerde- noch über das Schlichtungsverfahren durchsetzen können. Da müsste man schon ein Urteil vor Gericht erwirken. Die Schlichtungstelle versucht ja im ersten Schritt, eine Abhilfe der Verbraucherbeschwerde zu bewirken. Nur wenn das nicht zustande kommt, ergeht ein Schlichterspruch. Dieser ist rechtsunverbindlich, wäre aber eine gute Voraussetzung für eine vermutlich erfolgreiche Klage. Deswegen zahlt ja Almado bei eindeutigen Fällen bereits bevor ein Schlichterspruch ergeht.

Gruß
Carl

Offline RR-E-ft

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Re: Endabrechnung - jedoch fehlt der 25% Bonus, was tun?
« Antwort #57 am: 04. April 2014, 11:20:01 »
Wer Anspruch auf den Bonus hat, kann nicht mehr beanspruchen, als die Zahlung des entsprechenden Betrages.
Wird der Bonus gezahlt, erlischt der Anspruch auf Bonuszahlung; der Gläubiger ist  insoweit befriedigt.

Besteht ein Anspruch auf Bonuszahlung und befindet sich der Lieferant als Schuldner mit der Bonuszahlung
(ggf. nach Fälligkeit und Mahnung) im Verzug, so haftet er auch für den Verzugsschaden.

Zum Verzugsschaden können neben Zinsen auch entstandene Rechtsverfolgungskosten, namentlich die RVG- Vergütung eines Rechtsanwaltes,
der mit der Beitreibung der Forderung beauftragt wurde, zählen.

Offline Didakt

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Re: Endabrechnung - jedoch fehlt der 25% Bonus, was tun?
« Antwort #58 am: 04. April 2014, 12:25:41 »
Ein schriftlich ausformuliertes Anerkenntnis einer Rechtspflicht wird man weder über das Beschwerde- noch über das Schlichtungsverfahren durchsetzen können. Da müsste man schon ein Urteil vor Gericht erwirken. ...

Hinzu kommt dabei noch, dass auch die Urteile der unteren Gerichte keine präjudizielle Wirkungen erzielen. Sie könnten durchaus unterschiedlich ausfallen.


Offline RR-E-ft

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Re: Endabrechnung - jedoch fehlt der 25% Bonus, was tun?
« Antwort #59 am: 04. April 2014, 12:48:01 »
Wenn man nur Anspruch auf Zahlung eines vereinbarten Bonusses hat und dieser Anspruch mit dessen Zahlung erlischt, so hat man keinen weitergehenden klagbaren Anspruch darauf, dass eine Zahlungsverpflichtung anerkannt wird.

Für eine Feststellungsklage gem. § 256 ZPO (Tenor: "Es wird festgetsellt, dass... ") fehlt regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis,
 wenn eine Leistungsklage (Tenor: "Bekl. wird verurteilt, an Kl. .... zu zahlen.") möglich ist.
In einem solchen Fall ist die Feststellungsklage unzulässig.

Eine auf Zahlung gerichtete Leistungsklage ist unbegründet, wenn der Bonus vollständig gezahlt wurde und somit der Zahlungsanspruch durch Befriedigung des Gläubigers erloschen ist.

Wurde ein vereinbarter Bonus bereits vollständig gezahlt, ist der Kunde regelmäßig klaglos gestellt, so dass allenfalls noch ein offener Verzugsschaden gerichtlich geltend gemacht werden kann. Der vertragliche Anspruch geht auf Zahlung eines Bonusses, nicht jedoch auf die Anerkennenung eines solchen Anspruchs auf Bonuszahlung.
« Letzte Änderung: 04. April 2014, 15:20:18 von RR-E-ft »

 

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