@bolli, richtig, wer solche Verträge mit solchen Versorgern abschliesst sollte wissen was er tut. Das "Problem" hängt damit zusammen, dass die unterschiedlichen Begriffe nicht sauber verwendet werden, dass damit ständig, auch im Forum, herumgewürfelt wird.
@LearPilot, Vertragsbeginn ist nicht Lieferbeginn. Vertragslaufzeit ist nicht Lieferzeit.
Was den Bonus angeht, sollte besser und eindeutig eine Mindestlieferzeit vereinbart werden. Dann ist da zweifelsfrei auch für Nichtjuristen nichts mehr mehrdeutig oder überraschend. Die beiderseitigen Verpflichtungen entstehen mit dem Vertragsabschluss (Angebot und Annahme) = Vertragsbeginn. Dieses Datum ist bei Gas- und Strom-Sonderverträgen nicht identisch mit dem Lieferbeginn.
Wer auf Bonus steht, kann das in den Vertrag zur Klarstellung explizit reinschreiben und sich das noch ausdrücklich zusätzlich schriftlich bestätigen lassen. z.B. "Der Versorger vergütet dem Verbraucher den im Tarif ausgelobten Bonus nach einer Mindestlieferzeit von einem Jahr ..".
Dann stellen sich auch keine AGB-Fragen mehr, individuelle Vertragsabreden haben immer Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.