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Autor Thema: Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?  (Gelesen 202271 mal)

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Offline Didakt

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@ Berghaus,

Sie irren, aber irren ist menschlich! :D

Offline berghaus

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@Didakt

Halten Sie denn die Möglichkeit, dass Almado willentlich den vorher beworbenen Bonus bei der Vertragsbestätigung verschwinden lässt, für möglich oder sogar wahrscheinlich?

Entschuldigung!

Ich habe Ihre Meinung dazu in Ihrer Antwort #12 gefunden:
Zitat
von Didakt @ Amazone
Amazone,
was Sie, erkennbar und zweifelsfrei mit allerhöchsten Geistesgaben ausgestattet, vorstehend bezüglich der Almado-Bonusgewährung/Bonusabrechnung mit Ihren zarten Fingern in Ihre PC-Tastatur getippt haben, will ich zwar nicht in Frage stellen, aber zu meinem besseren Verständnis doch noch einmal eingedenk der einschlägigen AGB-Bestimmungen von Almado hinterfragen. ;)
Ihre Ausführungen beruhen ja sicher auf einer von Ihnen eingesehenen und auf ihre rechnerische Richtigkeit überprüften Schlussrechnung.
Ist aus Ihren Ausführungen etwa die Schlussfolgerung zu ziehen, dass die von Almado anfänglich ausgelobten Arbeitspreise in €/kWh bereits um den z. B. zugesicherten Neukundenbonus von 25% reduziert worden sind? Oder wie muss man sich die „Bonuseinrechnung“ konkret vorstellen? Solches Vorgehen stünde jedenfalls nicht im Einklang mit den einschlägigen AGB. Siehe hier unter Ziffer 8. und 9.
Darf ich Sie bitten, diese Web-Site aufzurufen und dort die PLZ 37083 und einen Verbrauch von 2800 kWh einzugeben. Ausgewiesen werden ein AP von 0,3315 €/kWh und weitere m. E. unmissverständliche Hinweise zur Gewährung des Neukundenbonus im Rahmen der Abrechnung. Man kann an Hand dieses Beispiels doch nicht davon ausgehen, dass in den genannten AP bereits der Bonus eingerechnet ist, oder?

berghaus 05.03.14
« Letzte Änderung: 06. März 2014, 00:12:57 von berghaus »

Offline bolli

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@ pk85

Je ausführlicher Sie Ihre Beschwerde und Ihren Anspruch begründen, auch unter Beiziehung von Rechtsgrundlagen/-bestimmungen, desto höher ist die Chance, dass die SE sich damit intensiv befassen wird. Almado ist dort sicher schon ein "bekannter" Versorger.
Ich gebe Ihnen ja Recht, dass man seinen Anspruch begründen muss, aber aus meiner Sicht ist nicht jede nur erdenkliche und abstruse Möglichkeit der Bonusstreichung argumentativ zu beleuchten, ohne das der Versorger in dieser Richtung dazu Anlass gegeben hätte. Erst wenn denn der Versorger ein Argument in dieser Richtung vorbringt, wäre darauf einzugehen. Ansonsten würde ich meine Argumentation aus den klar ersichtlichen Regelungen der AGB (und zwar ohne khh's Alternative der besonderen Vereinbarung und ohne Ihre BGB-Bestimmung) sowie den Bestätigungsmails und ggf. Angeboten der Vergleichsportale vortragen. und damit wäre erstmal gut.

Offline Tenker

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Lieber Forum-Mietglieder,

als ich mein Problem hier geschildet habe, habe ich nicht gedacht, dass wir irgendwann 10 Seiten von Beiträgen bekommen.

Um eine Ordnung hier zu bringen, möchte ich alle Unterlagen Posten und hoffe, dass ALLE die das gleiche 25% Bonus-Problem bei Almado/immergrün/365AG haben auch das tuen bzw. mir per PM die Unterlagen zusenden. So können wir uns gegenseitig helfen.
Am Anfang habe ich über 20 Jahre lang, den Strom und das Gas von meiner Stadtwerke bekommen.
Ende 2012 habe ich aus der Radio/TV-Werbung mitbekommen, dass auf dem Markt mehreren neuen Anbietern das gleiche und viel günstiger liefern können.

1. Die Rechnung meiner Stadtwerke für den Strom für 2011 hat so ausgesehen:

http://www7.pic-upload.de/06.03.14/ibmx57f2mdsj.jpg

Ich habe also ca. 5.200 kWh verbraucht und dafür 1.250 € bezahlt.

2. Aus dem Grund habe ich im November 2011 über verschiedene Portale einen neuen Anbieter gesucht.
Über das Portal TopTarif habe ich dann die neuen Lieferanten gefunden.
Meine Eingaben; 5.200 kWh hat mich zum Almado gebracht.
Es stand im Angebot, dass ich im ersten Jahr NUR
1.115,86 EUR - 25% Neukundenbonus 278,96 EUR = 836,89 EUR
bezahlen muss.

Das hat mich angesprochen...
Für 70 € Ersparnis hätte ich mir das Theater nicht getan.
Einen Screenshot habe ich nicht gemacht, da ich nichts BÖSES erwartet habe.

Es kam die Bestätigung von TopTarif. Wenn man den 25% Bonus abziehen würde, käme man auf den versprochenen Preis in dem ersten Jahr 836,89 EUR.

http://www7.pic-upload.de/06.03.14/qgc3iwg3enh.jpg

und dannach auch die Bestätigung von Almado

http://www7.pic-upload.de/06.03.14/52ig4hk1gf5k.jpg


3. Monatlich wurden 101,00 EUR von meinem Konto abgebucht, was Zusammen nach 12 Monaten den Betrag 1.212,00 EUR ausgemacht hat.

4. Juni 2012 meine Kündigung

5. Am 3.02.2014 kam die Schlussrechnung, ohne 25% Neukundenbonus!
Zählerstand ist KORREKT:

http://www7.pic-upload.de/05.03.14/on85vdlcp2al.jpg

6. Am 6.02.2014 habe ich die Rechnung widersprochen und bat um eine neue mit dem versprochenen 25% Bonus.

7. Am 28.02.2014 kam eine neue Schlussrechnung in der einen falschen Zählerstand 102.077,0 statt 102.245,0. und der Produkt von „Power Pack B (25% Bonus inkl.)“ auf „Power Pack B“ umgetauft wurde!

http://www7.pic-upload.de/05.03.14/l7nqnztq7b.jpg

8. Am 5.03.2014 habe ich meine Beschwerde an SE gesendet und bat um;
- Eine neue Schlussrechnung soll mit dem korrekten Zählerstand 102.245,0 ausgestellt werden
- Mein Guthaben/Nachzahlung von 96,08 € ist bis heute nicht erstattet worden und deshalb soll zusammen mit dem 25% Bonus = 278,98 € unverzüglich auf mein Konto überwiesen werden.
- Vom Rechnungsbetrag 1.115,92 € soll der versprochene 25% Bonus = 278,98 € ausgezahlt/überwiesen werden.


ZUM VERGLEICH JETZT MEINE korrekte ERFACHRUNG mit Proenergie

1. Die Rechnung meiner Stadtwerke für das Gas für 2011 hat so ausgesehen:

http://www7.pic-upload.de/06.03.14/uq6dxvohff5.jpg

Ich habe also ca. 15.400 kWh verbraucht und dafür 1.400 € bezahlt.

2. Aus dem Grund habe ich im November 2011 über verschiedene Portale einen neuen Anbieter gesucht.
Über das Portal Check24 habe ich dann die neuen Lieferanten gefunden.
Meine Eingaben; 15.400 kWh hat mich zum Prioenergie gebracht.
Es stand im Angebot, dass ich im ersten Jahr NUR
998,00 EUR - 25% Neukundenbonus -249,50 EUR = 748,50 EUR EUR
bezahlen muss.
Das hat mich angesprochen...
Einen Screenshot habe ich nicht gemacht, da ich nichts BÖSES erwartet habe.

Es kam die Bestätigung von Check24.

http://www7.pic-upload.de/06.03.14/srwhuedoqvj2.jpg

3. Monnatlich wurden 91,00 EUR von meinem Konto abgebucht, was Zusammen nach 12 Monatten den Betrag 1.060,15 EUR ausgemacht hat.

4. Juni 2012 meine Kündigung

5. Am 19.02.2014 kam die Schlussrechnung, MIT 25% Neukundenbonus!
Zählerstand ist KORREKT:

http://www7.pic-upload.de/06.03.14/j87eyepjk7y.jpg
« Letzte Änderung: 06. März 2014, 13:21:55 von DieAdmin »

Offline Didakt

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@ berghaus

nachstehend eine kurze Antwort auf Ihre Beiträge weiter oben:

1. Die von Ihnen in Frage gestellten Gedankengänge von @ khh sind für mich selbstverständlich nachvollziehbar, weil ich den Kontext verstehe, in dem sie stehen. Damit haben Sie anscheinend Schwierigkeiten. :D

2. Der Ausschluss der Bonusgewährung durch Almado ist Willkür! Dahinter vermute ich einen Grund, den ich an dieser Stelle aber nicht näher äußern möchte.

Offline Didakt

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Trotz seiner Kenntnis gerichtlicher Auseinandersetzungen und der dafür geltenden Verfahrensgrundsätze moniert @ bolli meinen Vorschlag hinsichtlich einer ausführlichen Beschwerde- und Anspruchsbegründung. Insofern enttäuscht mich sein vorstehender Beitrag. Ein Blick in die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle lässt unschwer auf Analogien mit ZPO-Bestimmungen schließen. Die SE verfährt etwa so, wie ein Gericht im Rahmen des schriftlichen Verfahrens gem. § 128 ZPO. Es kommt zweifelsfrei auf die Aussagekraft der vorgelegten Schriftsätze an! Den Beschwerdeantrag erhält der Antragsgegner zur Stellungnahme. Dort erwidern Juristen. Die wissen allemal entsprechend zu kontern! 
Wer sich nicht zu artikulieren weiß, sollte die Arbeit einem RA überlassen.

Fakten, die sich aus diesem Thread ergeben:

1. Die Voraussetzungen für die Vorlage einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle liegen inzwischen bei einigen Verbrauchern vor.
2. Es ist davon auszugehen, dass Almado in den fraglichen Fällen die Bonusgewährung in den Abrechnungen entgegen der einschlägigen AGB-Bestimmungen willkürlich ausgeschlossen hat. Im Raum steht der Vorwurf der arglistigen Täuschung bzw. des Betruges. Darauf sollte man eingehen.
3. Auf Beanstandungen der Verbraucher hat sich Almado in keiner Weise erklärt.
4. Nun geht es darum, den Anspruch auf die Bonusgewährung in detaillierter Art und Weise zu begründen. Und da liegt der Hase im Pfeffer, weil es entscheidend auf die Beweisführung der Antragsteller ankommt und deren Beweismittel leider dürftig sind bzw. fehlen. Ein wichtiges Beweismittel muss man sich deshalb selbst schnitzen (s. unter Punkt 5.).
5. In diesem Thread sind wichtige Argumente für die Anspruchsbegründung enthalten. Das wichtigste Argument für die eigene Beweisführung ist den Ausführungen von @ PLUS in seinen Antworten # 74 und # 108 zu finden. Das ist der Rahmen für die Eingangsdarstellung der eigenen Sachlage unter Verwendung der eigenen Daten.

Im Übrigen verweise ich auf die analoge Beachtung der §§ 130, 131, 138, 253 und vor allem auf § 308 (1) 1. Satz der ZPO.


Offline berghaus

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 @Didakt

Aber dabei muss man ja nicht phantasieren!

Wenn Almado keinen Grund für die Nichtgewährung des Bonus liefert, steht doch der Erlangung des Bonus über die Schlichtungsstelle oder Gerichte nichts im Wege ausser, dass Almado dafür kein Geld mehr für hat.

Die Beiträge von Plus Antworten # 74 und #108 sind ja auch brauchbar, weil er erst garnicht von der Einrechnung des Bonus in den Arbeits- und Grundpreis spricht!

berghaus 06.03.14
« Letzte Änderung: 06. März 2014, 13:46:24 von berghaus »

Offline Carl

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@Tenker

Recht herzlichen Dank für die informative "Bebilderung". Erst hierdurch wird das Problem so richtig deutlich, incl. aller Nebeninformationen.

Ich hatte einen vergleichbaren Vertrag mit Almado , allerdings auch noch originale Email, wo der Tarif vorgerechnet wird, wo also die 25%-Ersparnis mit meinem individuell geschätzen Verbrauch angeboten wird. Die Vertragsbestätigung sieht dann im Detail anders aus, da wird nur noch der Bruttoarbeitspreis ausgewiesen (100%), was ja ersteinmal korrekt ist. Außerdem steht da noch, dass der Tarif (nicht der Grundpreis) einen 25%igen Bonus enthält. Der muss dann natürlich in der Rechnung auch gutgeschrieben werden. Alles andere wäre Betrug.

Ich erwarte in den nächsten Tagen zwei entsprechende Rechnungen von Almado, mal sehen, wie das dort dann aussieht.

Ein weiterer Vertrag bei Extraenergie wurde korrekt abgerechnet, der Neukundenbonus kurzfristig überwiesen.

Gruß
Carl

Offline pk85

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Ich möchte kurz mitteilen, dass ich heute den Antrag auf Schlichtung an die SE geschickt habe und bereits jetzt eine persönliche Antwort der SE erhalten habe, dass die Schlichtung angenommen und an immergrün! weiter geleitet wurde.

Ich ermutige jeden, den der "25%-Bonus-Sachverhalt" betrifft, bei erfüllten Voraussetzungen, selbiges zu tun!

Offline bolli

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Fakten, die sich aus diesem Thread ergeben:

1. Die Voraussetzungen für die Vorlage einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle liegen inzwischen bei einigen Verbrauchern vor.
2. Es ist davon auszugehen, dass Almado in den fraglichen Fällen die Bonusgewährung in den Abrechnungen entgegen der einschlägigen AGB-Bestimmungen willkürlich ausgeschlossen hat.

Bei weitem nicht alles, was sich aus diesem Thread ergibt sind Fakten. Da sind ne Menge Mutmaßungen dabei !

Im Raum steht der Vorwurf der arglistigen Täuschung bzw. des Betruges. Darauf sollte man eingehen.
Da Sie ja noch nicht mal die Begründung der Bonusverweigerung kennen, dürfte es sich auch bei dem Vorwurf der arglistigen Täuschung zunächst mal nur um eine Vermutung handeln. Ob man auf solche Vermutungen eingehen muss, hängt stark von der Argumentationslinie ab. Das mag jeder für sich selbst entscheiden. Falls man das bejaht, sollte man sich wohl einen Rechtsanwalt suchen, denn dieser wird möglicherweise noch mehr Vermutungen anstellen können, warum der Bonus ggf. verweigert wird und vielleicht gerne umfangreiche Schriftsätze verfassen.

3. Auf Beanstandungen der Verbraucher hat sich Almado in keiner Weise erklärt.

Genau. DA sind wir uns mal einig.

4. Nun geht es darum, den Anspruch auf die Bonusgewährung in detaillierter Art und Weise zu begründen. Und da liegt der Hase im Pfeffer, weil es entscheidend auf die Beweisführung der Antragsteller ankommt und deren Beweismittel leider dürftig sind bzw. fehlen. Ein wichtiges Beweismittel muss man sich deshalb selbst schnitzen (s. unter Punkt 5.).
Letzteres tun hier einige Leute anscheinend sehr eifrig.

5. In diesem Thread sind wichtige Argumente für die Anspruchsbegründung enthalten. Das wichtigste Argument für die eigene Beweisführung ist den Ausführungen von @ PLUS in seinen Antworten # 74 und # 108 zu finden. Das ist der Rahmen für die Eingangsdarstellung der eigenen Sachlage unter Verwendung der eigenen Daten.
Auch damit kann ich gut leben. Aber damit sind wir dann eben nicht bei der Bonus inkl. Diskussion und den möglicherweise angeblich vereinbarten sonstigen Vereinbarungen, mit denen die AGB-Bestimmungen über die nachträgliche Bonusgewährung angeblich ausgehebelt sein  sollen. Denn Plus spricht in beiden Beiträgen von einem reduzierten Gesamt-Preis, der am Ende steht.  Das sollte man dann auch klarstellen.
[/quote]

Ich lasse mich mal überraschen, ob und ggf. was 365 AG überhaupt dazu sagt. Ich hoffe mal, dass wir davon hören, auch in den betroffenen Inklusive-Fällen.

Offline khh

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Hallo @Tenker,

Ihr „Fall“ entspricht dem von @Hurraapostel (siehe Antwort #13), der seinen Vertrag allerdings über die Almado-HP beantragt hatte und über eine hilfreiche „Bestellbestätigung“ mit ausgewiesenem „Effektiver Preis im ersten Jahr* 849,02 €“ verfügt.

Zur Erinnerung: Ein Kaufvertrag kommt durch Angebot/Antrag und Annahme zustande. Bei einem Energieliefervertrag sind das der Lieferauftrag des Kunden (Antrag) und die Vertragsbestätigung des Versorgers (Annahme).

Das Ergebnis Ihrer Eingaben im Portal TopTarif (wovon Sie ja leider keinen Screenshot haben) ist im rechtlichen Sinn kein Angebot, sondern ein „ins Schaufenster stellen“, wie es @RR-E-ft nach meiner Erinnerung kürzlich bezeichnet hat. Schon der „Bestätigung“ von TopTarif ist nicht (mehr) zu entnehmen, dass man den Neukundenbonus 25 % vom Paketpreis abziehen kann! Zudem übernehmen die Vergleichsportale gemäß deren AGB „keine Haftung für die absolute Korrektheit der Darstellung“ (wörtliches Zitat bspw. von Verivox).
Die Vertragsbestätigung durch Almado vom 30.11.2012 beinhaltet dann das eindeutige Vertragsdetail „Preise inklusive aller Abgaben, Boni und Steuern“.
Das sind die Fakten!

Wie von @Didakt empfohlen, müssen SIE jetzt gegenüber der Schlichtungsstelle Ihren Anspruch auf die Gewährung eines „Extra-Bonus“ (so bezeichnet von @Amazone in Antwort #8) in detaillierter Art und Weise begründen. Allein der Verweis auf die AGB-Bestimmungen zum Bonus könnte womöglich nicht ausreichen.

Viel Erfolg !

Gruß, khh


@berghaus,

Sie haben offensichtlich noch immer nicht gecheckt, wo das „Problem“ für die betroffenen
almado-/immergrün-Kunden liegt ::)


Nachtrag:
Die Schlichtungsstelle verlangt zu vertraglichen Streitigkeiten (z.B. wg. Bonus) u.a.
          den Versorgungsvertrag (also auch den Antrag des Kunden)
          und die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses !
Kann das jede/r Betroffene liefern ?
« Letzte Änderung: 06. März 2014, 15:51:57 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline berghaus

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@khh

Zitat
von khh in Antwort #162
Allein der Verweis auf die AGB-Bestimmungen zum Bonus könnte womöglich nicht ausreichen.

Man sollte aber nicht dabei schreiben, "ich weiß zwar, dass ich einer Vertragsbestätigung von Almado, in der der vorher ausgelobte Bonus plötzlich verschwunden war, nicht widersprochen und auch keine Belege für diesen Bonus zum Zeitpunkt meiner Bestellung habe und dass das rechtlich so zu werten ist, dass ich eigentlich keine Chance habe.
 Aber vielleicht können Sie mir ja den Bonus verschaffen.“

Sie verbreiten hier nach wie vor Angst!, ohne auch nur überhaupt ein Beispiel zu haben, dass Almado diesen Trick angewandt hat.
Und es sollte mich nicht wundern, wenn Ihre Argumente eines Tages bei denen auftauchen!

Ihre Beiträge waren auch dann schädlich, wenn Sie eines Tages recht bekommen sollten, was ich nicht hoffe!

berghaus 06.03.14
« Letzte Änderung: 06. März 2014, 16:15:06 von berghaus »

Offline khh

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Man sollte aber nicht dabei schreiben ...

Wer, außer jetzt Sie, schreibt denn so einen Blödsinn ?  :D

... ohne auch nur überhaupt ein Beispiel zu haben, dass Almado diesen Trick angewandt hat.

Können Sie nicht richtig lesen ?  ::)
« Letzte Änderung: 06. März 2014, 16:20:24 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline berghaus

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@ khh
Wo ist das Beispiel?
Wohl doch nicht das von Bodensatz oder gar Hurraapostel!

Sie lesen diesen Trick aus der Vertragsbestätigung heraus oder hinein!

Und wenn das nicht genügt, muss auch noch der Satz " *ein gegebenenfalls gewählter Bonus ist bereits eingerechnet." herhalten.
(Dieser Satz steht übrigens bei hurraapostel in der Bestellbestätigung von Almado unter dem um 25 % geminderten Preis für das 1. Lieferjahr und nicht in der Vertragsbestätigung! Diese Bestellbestätigung von Almado(!) ist ja für Sie nicht Vertragsbestandteil, obwohl die AGB etwas anderes sagen.)

Wo ist das Beispiel, dass Almado so argumentiert wie Sie.

Ich kann lesen und sehe bis zum Beweis des Gegenteils in der Vertragsbestätigung, dass der versprochene 25%-Bonus nach wie vor inkludiert ist und entsprechend allen vorhergehenden Aussagen und den AGB in der Jahresrechnung noch abgezogen wird, es sei denn man hätte tatsächlich gegen irgendwelche Bestimmungen verstoßen.

berghaus 06.03.14
« Letzte Änderung: 06. März 2014, 19:30:12 von berghaus »

Offline Didakt

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@ bolli, wir müssen unseren Diskurs nicht weiter vertiefen. Auf folgendes möchte ich nur noch hinweisen:

Zitat von: Ihnen
Bei weitem nicht alles, was sich aus diesem Thread ergibt sind Fakten. Da sind ne Menge Mutmaßungen dabei !

Das versteht sich doch von selbst und wurde von mir auch nicht explizit behauptet!

Zitat von: Ihnen weiterhin
Da Sie ja noch nicht mal die Begründung der Bonusverweigerung kennen, dürfte es sich auch bei dem Vorwurf der arglistigen Täuschung zunächst mal nur um eine Vermutung handeln. Ob man auf solche Vermutungen eingehen muss, hängt stark von der Argumentationslinie ab.

Wenn der Antragsteller es versäumt, in seiner Begründung darauf hinzuweisen, dass er sich in gegenständlicher Sache der möglichen Täuschung und des Betruges durch den Versorger ausgesetzt sieht, fällt dieser in dieser Angelegenheit durchaus naheliegende Aspekt bei der rechtlichen Bewertung  des Tatbestands durch den Schlichter unter den Tisch (s. § 380 (1) ZPO analog). Den Schlichter interessiert nur der Vortrag im Schriftsatz, sonst nichts! :D


 

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