Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus beim Vertrag vom 01.01-31.12.13 zu?  (Gelesen 202162 mal)

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Offline userD0012

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Almado hat in der Vertragsbestätigung ausgewiesen „Preise inclusive aller Abgaben, Boni und Steuern“  -  warum wohl, soll das etwa NICHT gelten und NICHT so verfahren werden ?

Ich sehe diese "Satzstummel-Auflistung" von Almado auf der Rechnung keineswegs so eindeutig. Ich muss da noch mal auf meine Erklärung aus meinem vorherigen Beitrag verweisen:

Zitat
[...] dass ich den kleingedruckten Abschnitt darunter ebenfalls dahingehend verstehe, dass die Preise inkl. Umlagen aufgeführt sind, während sich Abgaben, Netzentgelte, Boni und Steuern auf dem aktuell geltenden Gesetzes- und Tarifstand vom 01.01.2012 befinden. Hier stellt sich die spitzfindige Frage, wie die Kommata im Satz zu interpretieren sind, denn die Formulierung ist unklar. Wenn die Formulierung als zwei unvollständige Hauptsätze aufgefasst wird, ist ein anderer Sinn dahinter, als wenn man alles als einen komplett zusammenhängenden Sachverhalt auffasst, denn dann könnte tatsächlich gemeint sein, dass alles - auch die Boni - in den aufgeführten Preisen enthalten sind. Ich persönlich glaube nicht, dass Almado mit letzterer Auslegung gegen einen Verbraucher vor Gericht durchkäme.

Ich habe außerdem den Eindruck, dass die bisher konkret benannten Fälle, in denen der Bonus verweigert wurde, immer Pakettarife waren. Ob sich Almado bei den "normalen" Tarifen auf den "25% inkl."-Trick beruft, ist fraglich. Möglicherweise wird hier wirklich über völlig ungelegte Eier diskutiert. Ich bezweifle - wie gesagt - dass Almado gegen den schützenswerten Verbraucher mit dem AGB-Passus "Wenn nicht anderweitig vereinbart,..." und der aus oben genannten Gründen nicht als semantisch eineindeutiger Satz formulierten Verklausulierung inklusive dem spärlichen Vermerk "Bonus: 25% inkl." wirklich durchkommt. Als Indiz kann zudem die Auffassung der Vergleichsportale hinzugezogen werden, die ebenfalls offensichtlich einstimmig nichts von "Bonus inklusive" zumindest bei den Nicht-Pakettarifen wussten.

Aber wie gesagt: ungelegte Eier, glauben, hoffen, meinen... Es bringt alles nichts, man muss einfach sehen, was rauskommt.
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 15:31:00 von energienetz »

Offline pk85

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Ich habe außerdem den Eindruck, dass die bisher konkret benannten Fälle, in denen der Bonus verweigert wurde, immer Pakettarife waren.

Leider nicht, ich hatte einen verbrauchsabhängigen Tarif, abgeschlossen über check24.

@stromer51
Ich erinnere mich, diese Mail hatten Sie in einem anderen Thread schon gepostet.
Zitat
Dieses beruht auch darauf, dass jede manuelle Befassung aufgrund der unberechtigten Veranlassung durch den Kunden erhöhten Aufwand für das  Energieversorgungsunternehmen nach sich zieht.
Dieser Satz ist ja gradezu unglaublich ... jede manuelle Befassung (=Arbeit) erhöht den Aufwand und streicht somit den Bonus? Ich fasse es nicht ... >:(
« Letzte Änderung: 07. März 2014, 15:23:19 von pk85 »

Offline userD0012

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Übrigens, kleiner Hinweis an alle: Der Almado-Online-Tarifrechner funktioniert nach wie vor und weist eindeutig aus, dass "inkl. 25% Bonus!" so aufzufassen ist, dass vom angegebenen Arbeits- und Grundpreis hinterher 25% abzuziehen sind.



Ich würde mir diesen Screenshot abspeichern, denn das ist ein weiteres, klares Indiz, wie der Passus "25% inkl." aufzufassen ist.
« Letzte Änderung: 07. März 2014, 15:38:40 von LearPilot »

Offline stromer51

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Hallo pk85,

nicht das der Eindruck entsteht das das lustige Zitat von mir stammt. Ich habe viele Textbausteine
angefangen von Teldafax über Flexstrom und Löwenzahn und jetzt eben von der 365 AG.

Das ist eine der Textbausteine auf eine Beschwerde warum der Bonus nicht kommt und stammt von immergrün , oder eben vom beauftragten Call Center.  Hier eingestellt vom User  ich7  am 24.01.14.


Zitat
Dieses beruht auch darauf, dass jede manuelle Befassung aufgrund der unberechtigten Veranlassung durch den Kunden erhöhten Aufwand für das  Energieversorgungsunternehmen nach sich zieht.

mfg

Offline khh

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Ich bezweifle ... dass Almado gegen den schützenswerten Verbraucher mit dem AGB-Passus "Wenn nicht anderweitig vereinbart, ..." ... inklusive dem spärlichen Vermerk "Bonus: 25% inkl." wirklich durchkommt. Als Indiz kann zudem die Auffassung der Vergleichsportale hinzugezogen werden, die ebenfalls offensichtlich einstimmig nichts von "Bonus inklusive" ... wussten.

Das wurde hier bereits von @Didakt in Antwort #144 angesprochen ("Überraschende und mehrdeutige AGB-Klauseln" gem. § 305c BGB) und die Chancen der Kunden dürften nicht schlecht stehen. Beschwerdeführende sollten das im Hinterkopf behalten und nötigenfalls bei der Schlichtungsstelle vortragen.

Ich habe ehrlich gesagt eher den Eindruck, dass Almado ohne jegliche Begründung pauschal immer den Bonus weglässt und wartet, was passiert. ...

Das könnte zutreffen, ähnliches hatte ich in meiner Antwort #122 auch schon als Möglichkeit erwähnt.

Aber wie gesagt: ungelegte Eier, glauben, hoffen, meinen... Es bringt alles nichts, man muss einfach sehen, was rauskommt.

So ist es: Abwarten, aber mit rechtlich fundierten Argumenten vorbereitet sein und richtig handeln/reagieren, anstatt ständig nur ...... (was ich erst hier schreiben wollte, verkneif ich mir doch lieber) !
« Letzte Änderung: 07. März 2014, 18:06:52 von khh »
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Offline Bodensatz

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Wie verhält sich denn die Schlichtungsstelle, wenn man keinen Antrag vorlegt, bzw. vorlegen kann?

Dann fehlt womöglich ein "Beweis" und vermutlich kann von der Schlichtungsstelle (wie vom Gericht) nur das berücksichtigt werden, was substantiell vorgetragen wird und beweisbar ist. ???

Dass die SE nur das berücksichtigen kann, was ihr vorliegt, ist klar.
Würde die SE einem Antrag denn grundsätzlich bearbeiten und dem nachgehen, wenn man keinen Versorgungsantrag beifügt?
Wenn letztgenannter nicht beigefügt wird, könnten ja trotzdem ausreichend Beweise vorhanden sein, um ein Fehlverhalten des Versorgers zu belegen. Es wäre dann sehr unschön, aber eben nicht undenkbar, dass die SE quasi aus formalen Gründen den ihr zugedachten Zweck nicht erfüllt.

Zitat
Da die meisten Leute die Anträge online stellen, dürften auch die meisten keinen Antrag haben.

Weil häufig versäumt wurde und wird, sich diesen Bestandteil des Vertrages oder zumindest die Tarifdetails der Portalseite/der Anbieter-HP abzuspeichern oder auszudrucken. :(

Ich habe mir gerade die Screenshots angesehen, die ich damals vom Bestellprozess gemacht habe.
Die Webseiten erstrecken sich allesamt über mehr als eine Bildschirmseite, sodass die Ausdrucke nicht einfach sind. Man muss, wenn man einen Überblick haben möchte, mehre Seiten zusammensetzen.
Am Ende des Bestellprozesses, wird auch keine Button eingeblendet, über den man den gerade gestellten Antrag ausdrucken könnte. Manche Webseiten bieten so etwas an.

Darf der Versorger dem Verbraucher in dem Fall zumuten, dass er den Versorgungsantrag in vielen unübersichtlichen Teilen ausdruckt?
Oder wird vielleicht anders herum ein Schuh daraus? Da der Versorger die Webseite für den Antrag so unübersichtlich gestaltet, ist er vielleicht in der Beweispflicht. Vielleicht muss er dann beweisen, dass Aussagen es Verbrauchers über den Antrag nicht stimmen.
Ich halte das für möglich, da der Verbraucher in D vom Gesetzgeber in einigen Fällen ziemlich in Watte gepackt wird. Ich denke da z.B. an gewisse Klauseln in Wohnraum-Mietverträgen, die nur dann wirksam sind, wenn sie manuell eingetragen werden und nicht schon im Vordruck stehen. Inhaltlich ist es das Gleiche, aber die Form eine andere.

Offline khh

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Re: Almado - Steht mir 25% Neukundenbonus zu ?
« Antwort #186 am: 08. März 2014, 15:38:50 »
... Würde die SE einem Antrag denn grundsätzlich bearbeiten und dem nachgehen, wenn man keinen Versorgungsantrag beifügt? ...

Bearbeitet wird die Beschwerde sicherlich, es bleibt dann aber nur die Vertragsbestätigung von Almado. :(
Versuchen Sie doch mal, ob das Vergleichsportal Ihnen jetzt noch eine Kopie des Antrags bzw. Auftrags oder etwas anderes zu Verfügung stellen kann (benötigt wird eine Unterlage, wo ein um den Bonus reduzierter im 1. Jahr zu zahlender Betrag ausgewiesen wird!).

Ich habe mir gerade die Screenshots angesehen, die ich damals vom Bestellprozess gemacht habe. Die Webseiten erstrecken sich allesamt über mehr als eine Bildschirmseite, sodass die Ausdrucke nicht einfach sind. ...
Am Ende des Bestellprozesses, wird auch keine Button eingeblendet, über den man den gerade gestellten Antrag ausdrucken könnte. ...

Vielleicht ist der Ausdruck des Screenshots auf einer Seite ja technisch lösbar?
Bspw. bei Verivox können über den Button "Mehr zu Ihrem Tarif" die Vertragsdetails einschließlich des im 1. Jahr zu zahlenden Betrages ausgedruckt werden!
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Offline berghaus

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Zitat
von khh in  Antwort 178
Dann fehlt womöglich ein "Beweis" und vermutlich kann von der Schlichtungsstelle…..
(blau hervorgehoben durch mich)

So ist es richtig!     Nicht gleich von unumstößlichen Fakten ausgehen!

Mehr wollte ich mit meiner Antwort #48 auch nie gesagt haben.
Zitat
von berghaus an@khh

nun nehmen Sie doch Tenker und anderen Betroffenen nicht jeden Mut.

Bisher gibt es doch noch gar keinen Fall, in dem almado so argumentiert.

berghaus 08.03.14

Offline khh

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OFF TOPIC
« Antwort #188 am: 08. März 2014, 16:27:49 »
@berghaus

Ihre vorstehende "Belehrung" ist mehr als überflüssig >:( !
Fakten sind Fakten und Vermutungen sind Vermutungen.
Ich weiß zu differenzieren, SIE anscheinend nicht.

khh
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Offline Didakt

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Zitat von: Bodensatz unter Antwort #188
Dass die SE nur das berücksichtigen kann, was ihr vorliegt, ist klar.
Würde die SE einem Antrag denn grundsätzlich bearbeiten und dem nachgehen, wenn man keinen Versorgungsantrag beifügt?
Wenn letztgenannter nicht beigefügt wird, könnten ja trotzdem ausreichend Beweise vorhanden sein, um ein Fehlverhalten des Versorgers zu belegen. Es wäre dann sehr unschön, aber eben nicht undenkbar, dass die SE quasi aus formalen Gründen den ihr zugedachten Zweck nicht erfüllt.

Bezüglich des vorstehenden Zitatinhalts siehe auch Ausführungen zu den Antworten # 156 (Ziff. 4. u. 5.),  #166 (letzter Absatz) und # 172.

Zum besseren Verständnis wird nachstehend noch einmal kurz auf die Verfahrensweise und die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle Energie (SE) eingegangen:

Das Schlichtungsverfahren orientiert sich am Zivilverfahrensrecht, das u. a. in der ZPO geregelt ist. Hierbei gilt die sog. „Dispositionsmaxime“. Sie wirkt sich u. a. bei der Einleitung des Verfahrens aus. Grundsätzlich setzt die Partei (also der Antragsteller) das Verfahren in Gang. Zugleich bewirkt die Dispositionsmaxime die Bindung an den Antrag. Die SE kann nur das schlichten, was die Parteien tatsächlich auch beantragt haben. Hält die SE beispielsweise ein vom Antragsteller geforderten Bonibetrag für zu niedrig angesetzt, so darf sie nicht einen über den Antrag hinausgehenden Betrag zusprechen. Allerdings hat die SE die Pflicht, auf sachdienliche Anträge der Parteien hinzuwirken.

Die sog. „Verhandlungsmaxime“ oder auch Beibringungsgrundsatz betrifft den Sachverhalt, welcher der SE zur Entscheidung vorgelegt wird. Die Tatsachen, die zur Grundlage der Schlichtungsentscheidung gemacht werden, haben ausschließlich die Parteien beizubringen. Die Auswirkungen der Verhandlungsmaxime sind weitreichend. Die Parteien wählen nicht nur aus, welche Tatsachen sie der SE unterbreiten. Zugleich bestimmen sie durch Bestreiten der vom Antragsgegner vorgebrachten Tatsachen, welche Beweise erhoben werden müssen. An dieses Verhalten ist die SE gebunden und kann grundsätzlich nicht eigenes Wissen ohne vorherige Beweiserhebung verwerten. Die Parteien müssen darüber hinaus aber auch die Beweismittel benennen.

Und letztlich beinhaltet das Grundgesetz (Art. 103 Abs. 1 GG) schließlich das Recht jeder Partei, zum Vortrag des Antragsstellers/Antraggegners Stellung zu nehmen. Erst wenn diese Möglichkeit der Äußerung zum gegnerischen Vortrag gegeben ist, kann dieses zur Grundlage einer Schlichtungsentscheidung gemacht werden.

Offline berghaus

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@ Didakt

Eine Frage dazu:

Ich habe einen Fall (Zivilprozess) kennengelernt, in dem das Landgericht das schriftliche Vorverfahren nach § 276 ZPO angeordnet hatte.
Nach der Klageschrift ging es noch dreimal hin und her, also drei Klageschriften und drei Erwiderungen der beklagten Partei. Dann der Gerichtstermin.
Ich weiß nicht, wovon die Anzahl der Äußerungsmöglichkeiten in Verfahren vor dem Landgericht abhängt.

Ist das beim Schlichtungsverfahren ähnlich oder gibt es nur eine Antwortmöglichkeit des Verbrauchers auf die Ausführungen des Versorgers, z.B., warum er den Bonus weggelassen hat?

Aber egal, wie oft es hin und hergeht, bei dem ersten Schreiben des Verbrauchers an die Schlichtungsstelle würde ich  empfehlen, nicht zu behaupten, Almado habe schon in der Vertragsbestätigung den bei der Bestellung vorhandenen Bonus von 25 % einfach weggelassen und man sehe das als Betrug an.

Ich würde nicht mal eine Vermutung dahingehend äußern.


Mit einer solchen Behauptung oder Vermutung würde man Almado doch gleich eine Begründungsmöglichkeit mitliefern!

Und ich weiß nicht, ob ein unbegründeter Betrugsvorwurf oder Betrugsverdacht Sinn macht.

Ich gehe davon aus, dass der Verbraucher, der ja hier sozusagen der Kläger ist, noch mal zu den Erklärungen von Almado, warum der Bonus fehlt, Stellung nehmen kann, bevor die Schlichtungsstelle eine Entscheidung trifft.

Wenn die Begründung von Almado dann ist, der Grund- und Arbeitspreis des Vertrages (= Vertragsbestätigung von Almado, Kunde hat nicht rechtzeitig widersprochen) enthalte den Bonus schon und der heute noch vorhandene Internetauftritt und gar die Bestellbestätigung (Hurraapostel) und damit auch die AGB spielten keine Rolle, dann ist es immer noch früh genug, rechtskundigen Rat in die Ausführungen des  dann erforderlichen Schreibens an die Schlichtungsstelle einzubeziehen und von Betrug und Betrugsabsicht zu sprechen.

Ich bin aber nach wie vor der festen Meinung, dass Almado die khh-Lesart des (25% Bonus inkl.)
nicht als Begründung liefern wird und, wenn doch, dass die Schlichtungsstelle (ev.in Kenntnis vieler solcher Fälle und der Pflicht, auf sachdienliche Anträge hinzuwirken) schon von sich aus zu einer verbraucherfreundlichen Entscheidung kommt. (Aber das ist auch nur meine durch nichts bewiesene Meinung!)

berghaus 08.03.14
« Letzte Änderung: 09. März 2014, 02:23:43 von berghaus »

Offline Hurraapostel

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sodele .... dann werde ich Euch oder Sie einmal darüber informieren, wie´s bei mir weitergegangen ist. (Dies ist übrigens das erste Forum (das ich kenne) wo man sich "Siezt")

Meinen Beitrag von Seite 1 sollten noch alle im Kopf haben, ansonsten steht er ja da noch immer.  ;)


Am 23.02.2014 habe ich der Almado-Abrechnung vom 31.01.2014 schriftlich per Einschreiben/Rückschein mit einfacher Begründung widersprochen. (nett wie ich bin, habe ich denen den Screenshot der Bestellung aus dem Jahre 2012 mit den Tarifinformationen, die Bestellbestätigung und die AGB aus 2012 beigefügt.) Das Schreiben habe ich an die Geschäftsführung der Almado-Energy GmbH in Köln gerichtet (dann können die sich auch nicht damit herausreden, das der ganze Vorgang nur bei dem möglichen "Reinigungsservice", oder an sonstwen, der nicht zuständig ist, gelandet ist).

Das Einschreiben haben die am 27.02.2014 entgegengenommen (Empfangsbevollmächtigter)! (Beleg liegt vor)


Am 02.03.2014 habe ich auf Anraten meines Rechtsanwaltes eine Erläuterung, nebst eingehender Begründung, meines erfolgten Widerspruchs (vom 23.02.2014) per Einschreiben versandt. Dieses Einschreiben wurde ebenfalls entgegen genommen! Der Text lautet:


Vertragsnummer: 11209.......
Kundennummer: 157.....
Ihre Abrechnung vom 31.01.2014


S.g.D.u.H.,

mit meinem Einschreiben vom 23.02.2014 habe ich Ihrer Schlussrechnung vom 31.01.2014 widersprochen, da der vertraglich zugesicherte Bonus in Höhe von 25% nicht ausgewiesen und auch nicht in den lt. Ihrer Rechnung genannten Preisen enthalten ist!

Laut meinem Antrag auf Ihrer Internet-Seite vom 06.09.2012 und Ihrer am gleichen Tage ergangenen Bestätigung gelten folgende Bedingungen:

Arbeitspreis/kWh:   0,2252€, Preis wurde gem. Schreiben vom 27.11.12 auf 0,2489€ angepasst.
Grundpreis / Monat:   8,00€
Abzüglich 25% Bonus!

Danach hat folgende Abrechnung zu erfolgen:

Arbeitspreis   01.01.2013 – 31.12.2013   0,20914200€   x   3408,7 kWh    =   712,9023€
Grundpreis   01.01.2013 – 31.12.2013   6,72268908€   x   12 Monate      =     80,6723€

Summierung:         793,57€
zzgl. 19% MwSt.      150,78€   
------------------------------------------
Brutto-Zw.-Summe      944,35€
./. 25% Bonus      =   236,09€
------------------------------------------   
Bruttobetrag         708,26€   
./. Saldo Vertragskto.   1.   236,00€
------------------------------------------
Rechnungssaldo      527,74€

Ihre endgültige Abrechnung, sowie den Scheck über den Betrag in Höhe von 527,74€ erwarte ich bis zum 20.03.2014!

Sollte Sie sich weiterhin weigern, mir meinen vertraglich zugesicherten Bonus in Höhe von 25% auf die Jahresrechnungssumme = 236,09€ für diesen Vertrag auszuzahlen, werde ich wie in meinem Schreiben vom 23.02.2014 angekündigt, die Schlichtungsstelle in Berlin, unter Beachtung der Fristen, mit diesem Fall beschäftigen!

Was Sie nur ein Fall dort kostet, dürfte Ihnen zwischenzeitlich bekannt sein, das dürften
Erfahrungswerte sein. "Faire Energieanbieter haben diese Kosten nicht."

Die Bundesnetzagentur in Bonn, sowie der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, erhalten je eine Kopie des gesamten Vorganges.

Auch eine Strafanzeige wegen Betrugs- oder Täuschungsabsicht behalte ich mir vor!

M.f.G.
[/color]


Auf dieses Schreiben habe ich logischerweise noch keine Antwort erhalten. Zwischendurch habe ich einen Rechtsanwalt gefunden, welcher sich auf dem Energiesektor tummelt und der mich auch vertreten wird. Eine Privatklage ist schon in Vorbereitung, die Zusicherung der möglichen Kostenübernahme meiner Rechtschutzversicherung liegt auch schon vor. (Almado scheint mittlerweile bekannt zu sein  8) )


Zwischenzeitlich, am 05.03.2014 ist allerdings der Scheck von Almado mit Schreiben vom 03.03.2014 eingegangen. Natürlich enthält der Scheck nur den in der fehlerhaften Almado-Abrechnung vom 31.01.2014 ausgewiesenen Betrages in Höhe von 291,65€. Es handelt sich hier lediglich um meine Überzahlung, der Bonus fehlt nach wie vor - aber der taucht ja auch noch nicht in der Abrechnung auf.

In dem, dem Scheck vorstehenden Schreiben, stehen folgende, witzige Sätze:

"Wir bedanken und bei Ihnen, dass wir Sie mit Strom beliefern durften und hoffen, dass Sie mit uns zufrieden waren. (NEIN, war ich nicht und bin ich nicht!)

Anbei erhalten Sie zur Schlussabrechnung Ihres Stromliefervertrages einen Verrechnungsscheck, den Sie bitte bei Ihrer Bank zur Einlösung vorlegen. Mit Gutschrift auf Ihrem Konto sind Ihre Ansprüche gegenüber unserem Unternehmen abgegolten.

...."


Pü..h, mein Rechtsanwalt wird wieder lächeln und mir sagen "das ist nur Kanonendonner, außerdem entbehrt das jeglicher rechtlicher Grundlagen, denn man kann eine Forderung nicht durch eine Teilzahlung gänzlich außer Kraft setzen!"

Dennoch habe ich der Ansicht, wonach meine Ansprüche gegenüber Almado, mit Einlösung des Schecks abgegolten sind, sofort per Einschreiben widersprochen.


So, was werden meine nächsten Schritte sein?

Erst einmal warte ich die Antwort von Almado ab, natürlich mit ausreichender Karenzzeit nach hinten  :-X

Das Schreiben an die Bundesnetzagentur ist in Vorbereitung - die bekommen einen dicken Packen, da es sich bei mir ja um 2 Verträge dreht! Insgesamt schuldet mir almado derzeit weit über 600,00€! (Allerdings dient dieses Schreiben an die Bundesnetzagentur nur der Information, die werden nichts tun - diese Agentur kommt mir wie eine sehr schwerfällige Behörde vor - "allerdings höhlt steter Tropfen den Stein".)

Ebenso ergeht ein Schreiben an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages - auch eher zur Information, wobei .... - wenn dieses Schreiben der richtigen Person in die Hände fällt, kann da durchaus etwas positives herauskommen.

Sobald die 4 Wochen, nach meinem ersten Widerspruch gegen die erfolgte Abrechnung vorbei sind, werde ich mich an die Schlichtungsstelle in Berlin wenden - mit allen Unterlagen und Beweisen. (Etwas süffisant habe ich ja in einem Schreiben an Almado darauf hingewiesen, das "faire" Anbieter die daraus entstehenden Kosten nicht haben...  ;) ; die müssen pro Fall zwischen 100,00 und 400,00€ an die Schlichtungstelle berappen. (wobei ich das als viel zu wenig erachte) Almado und Extra-Energie haben bei der Bundesnetzagentur übrigens Beschwerde eingereicht "die Gebühren für solche Verfahren wären zu hoch ....  ::)"

Ach ja, ich habe ja noch meinen Rechtsanwalt. Dieser wird in dem Moment tätig, wenn ich das "GO" gebe! Das hat aber zum derzeitigen Stand noch keinen Sinn. Erst einmal abwarten, was Almado tut - oder nicht tut. Sollten die wie erwartet nichts tun, werde ich auf jeden Fall den Klageweg beschreiten und dabei zudem versuchen dem Geschäftsführer (Herrn Antoine Beinhoff) Irreführung der Kunden, in Verbindung mit Täuschungs- und Betrugsabsichten nachzuweisen. Es wird einfach Zeit, das solche unfairen Anbieter vom Markt verschwinden!

Hier sind dann letztendlich auch der Peditionsausschuss des Deutschen Bundestages und die zuständigen Ministerien in der Schuld, denn die haben das Ganze mit verbockt - zumindest die Rechtsgrundlagen, das der "kleine" Kunde von solchen Unternehmen beschissen werden kann!

Almado wird in den nächsten Wochen und Monaten einen dieser kleinen Kunden "kennenlernen" - MICH!!!!


Noch ein paar Worte zu diesem Forum (ich lese schon in meinem Träumen das Geschrei was jetzt los geht...).

Dies ist das erste Forum (was ich kenne), wo man sich "siezt". Finde ich persönlich etwas ... naja, sonderlich.

Zudem ist ja mittlerweile hinreichend bekannt, das Reiseveranstalter ganze Agenturen damit beschäftigen für ihre Angebote, positive Kritiken zu schreiben - also gefakte! (engl. Fake = falsch [gefälscht, unecht], nachgemacht, kunst- [künstlich, Ersatz-]. Ich bin mal die ganzen 13 Seiten hier durch gegangen - zum einen könnte es durchaus sein, das solche Anbieter wie Almado hier mitlesen (dies wurde an anderer Stelle schon einmal angesprochen), was ich aber als viel wahrscheinlicher ansehe (zumindest wenn ich mir manche Posts hier ansehe), das man versucht mit eigenen Mitarbeitern oder Agenturen hier gegen zu arbeiten - solches spart echtes Geld, denn die User können auf diese Weise verunsichert werden.

Was ich damit sagen will, jemand der ein paar tausend Post in diesem Forum geschrieben hat, dem springt das Recht nicht automatisch an die Seite - denn die Menge der Post´s sagt nichts über die Qualität derselben aus. (Mir hat es im Übrigen bei einigen dieser Posts umgeworfen, mit welcher Überzeugung hier Müll erzählt wird, ist haarsträubend!) Bei jemanden der hier ein paar 1000 Posts abgegebenen hat, denke ich an erster Stelle an jemanden, der zum einen massenhaft Pickel im Gesicht hat und schon alleine deshalb von Mami nicht mehr lieb gehabt wird. Und der zudem keinen anderen Lebensinhalt vorzuweisen hat, als hier zu schreiben.

Das ist meine Meinung dazu und punkt! 
 

Ich werde euch auf jeden Fall weiterhin informieren, was so passiert!  ;D
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 18:37:50 von DieAdmin »
Wer bei der 365AG abschließt, ist selber schuld! :-p

Offline Tenker

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...(Dies ist übrigens das erste Forum (das ich kenne) wo man sich "Siezt")

...

Das ist mir auch aufgefallen
 :P

Zitat
...Zwischendurch habe ich einen Rechtsanwalt gefunden, welcher sich auf dem Energiesektor tummelt und der mich auch vertreten wird.
Ist der aus Frankfurt?
Bekann aus TV - YouTube das Wort Almado eingeben.

Zitat
...
Zwischenzeitlich, am 05.03.2014 ist allerdings der Scheck.

Müssen wir überhapt uns auf die einlassen?
Wenn die Insolvenz anmelden, sind sie wertlos!
 :(
Ich habe in meiner Beschwerde an SE, deutlich geschrieben, dass ich keine Checks annehme und eine Überweisung erwarte.

Viele Grüße und Danke für alle Hilfestellungen
Tenker
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 18:38:10 von DieAdmin »

Offline Didakt

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@ berghaus,

Ihre Fragen sind bereits alle beantwortet. Zudem verweise ich auf § 7 der Verfahrensordnung der SE.

Schauen Sie sich im Übrigen den vorstehenden Beitrag von @ Hurraapostel an, auch bezüglich des Vorwurfs  in seinem Brief an Almado.

Sein Vorgehen ist zur Nachahmung empfohlen!
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 15:33:58 von energienetz »

Offline Didakt

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Zitat von: siehe Antwort # 14
@ Hurraapostel,
sehr gute, nachvollziehbare Darstellung. Bezüglich der unterlassenen Bonusgewährung sollten Sie in massiver Art und Weise gegen Almado vorgehen. Hier liegt Täuschung und Betrugsabsicht vor.  Und es ist davon auszugehen, dass die meisten Verbraucher diesen Trick nicht erkennen/begreifen und wenn, dann nicht imstande sind, dagegen vorzugehen. Angesagt ist eine Beschwerdevorlage an die Schlichtungsstelle! Verfahrensablauf beachten! ;)

@ Hurraapostel, Sie beschreiben den stringenten Weg, der in dieser Angelegenheit angesagt ist.

Mit Ihrer Forumsschelte bin ich nicht einverstanden. Sie lassen dabei nämlich die Fragesteller mit ihren vorgetragenen Problemen - mit zum Teil sehr dusseligen Inhalt - außen vor. Die erwarten hier im Forum eine Hilfestellung. Ich bin sehr gespannt, ob Sie diese Beantwortung künftig in der Ihnen eigenen Art und Weise übernehmen. Nur zu! ;D
« Letzte Änderung: 11. März 2014, 11:38:36 von Didakt »

 

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