Mein Anliegen war nur, klarzustellen, dass zumindest Steuern generell zweckfrei erhoben werden (Zweckbindungsverbot) und keineswegs ohne eine allgemeine Gegenleistung, wie der Beitrag von Stromfraß unterstellte.
Naja, ganz so ist es nicht:
Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte (Legaldefinition nach § 3 der deutschen Abgabenordnung). Damit sind Steuern öffentlich-rechtliche Abgaben, deren Aufkommen nicht zweckgebunden ist und die zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs alle zahlen müssen, die den Tatbestand der Steuerpflicht erfüllen. Gebühren und Beiträge werden hingegen aufgabenbezogen und zweckgebunden verwendet.
aus: Wikipedia
Steuern sind also nicht zweckfrei, weil die Erzielung von Einnahmen zumindest Nebenzweck sein soll.
Außerdem: ich habe keinen Anspruch auf eine
individuelle Gegenleistung, aber Steuern sollen natürlich einer
allgemeinen Gegenleistung dienen.
Übrigens dient die obige Definition auch zur Klärung der Begriffe "Steuer", "Abgaben", "Gebühren" und "Beiträge", wennauch sehr allgemein.
Und: es gibt natürlich Steuern, wie z.B. die Kirchensteuer, die schon mehr oder weniger einem bestimmten allgemeinen Zweck dienen.
Dass die meisten Steuern mehr oder weniger sinnfrei erhoben werden, ist eine ganz andere Sache. Meistens geht es um Besitz (Grundsteuer, Kfz-Steuer, Hundesteuer) oder um empfangene Leistungen (Lohnsteuer, Umsatzsteuer).